KARLSRUHE/BERLIN (Dow Jones)--Die Europäische Bankenaufsicht und der Abwicklungsfonds für marode Banken verstoßen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) nicht gegen das Grundgesetz oder gegen EU-Recht. Die Karlsruher Richter wiesen zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Europäische Bankenunion ab.
Es geht dabei um Verfassungsbeschwerden gegen die einheitliche Bankenaufsicht SSM (Single Supervisory Mechanism) und den Abwicklungsmechanismus SRM (Single Resolution Mechanism). Die Klagen richteten sich unter anderem gegen die SSM-Verordnung, die der Europäischen Zentralbank (EZB) die Aufsicht über systemrelevante Banken überträgt. Die Beschwerdeführer um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber sahen darin eine Verletzung ihrer Grundrechte.
Das Verfassungsgericht urteilte aber, die Europäische Union (EU) habe "bei strikter Auslegung ihre durch die Verträge zugewiesenen Kompetenzen nicht überschritten". Die SSM- und SRM-Verordnung berührten auch nicht die Verfassungsidentität. Die SSM-Verordnung überschreitet laut dem Urteil "nicht in offensichtlicher Weise die primärrechtliche Ermächtigungsgrundlage" des EU-Rechts, da sie der EZB die Aufsicht über die Kreditinstitute in der Eurozone nicht vollständig übertrage.
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July 30, 2019 04:27 ET (08:27 GMT)
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