Arbeitnehmer sind gesetzlich unfallversichert, solange sie eine Tätigkeit verrichten, die dem Betrieb dient. Spazierengehen in einer Arbeitspause zählt nicht dazu. Hierbei handelt es sich um eine "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Wenn ein Arbeitnehmer bei diesem Spaziergang verunglückt, ist dies daher ...Den vollständigen Artikel lesen ...