BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung hat sich zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bankenunion gezeigt und betont, der Richterspruch bestätige die Auffassung der Regierung.
"Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsmäßigkeit der Verordnungen zur Errichtung der Europäischen Bankenunion bestätigt", erklärte ein Ministeriumssprecher in einer Mitteilung in Berlin. "Die Bundesregierung begrüßt diese Entscheidung." Die Verfassungsrichter hätten damit auch die Rechtsauffassung der Bundesregierung bestätigt. Mit dem Urteil werde Rechtssicherheit geschaffen. "Dies ist eine gute Nachricht für die Europäische Bankenunion und letztlich für alle Bürgerinnen und Bürger in der EU."
Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, hob zudem hervor, das Gericht stelle fest, dass die Haushaltsverantwortung des Bundestages nicht unzulässig eingeschränkt worden sei. "Das gibt uns Sicherheit, weiter dafür Sorge zu tragen, dass bei Bankenschwierigkeiten nicht der Steuerzahler in Anspruch genommen wird", erklärte die CDU-Abgeordnete in einer eigenen Mitteilung.
Das Gericht hatte geurteilt, dass die Bankenaufsicht und der Abwicklungsfonds für marode Banken nicht gegen das Grundgesetz oder EU-Recht verstoßen, und zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) über systemrelevante Banken und gegen den Abwicklungsmechanismus abgewiesen.
Die Richter befanden, die EU habe "bei strikter Auslegung ihre durch die Verträge zugewiesenen Kompetenzen nicht überschritten". Die entsprechenden Verordnungen berühren laut dem Urteil auch nicht die "Verfassungsidentität" - also den unabänderlichen Kern des Grundgesetzes. Eine Absenkung des demokratischen Legitimationsniveaus sei "allerdings nicht unbegrenzt zulässig" und bedürfe der Rechtfertigung, betonte das Gericht auch.
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July 30, 2019 08:09 ET (12:09 GMT)
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