Die gesetzliche Ermächtigung zum Wahltarif Kostenerstattung erlaubt den gesetzlichen Krankenkassen keine Ausdehnung ihres Leistungskatalogs beispielsweise um zusätzliche Auslandsleistungen, Wahltarife für Zahngesundheit oder häusliche Krankenpflege. Es darf lediglich ein Wahltarif mit einer höheren ...Den vollständigen Artikel lesen ...