Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die überarbeitete Fassung der FinVermV endlich vorgelegt. Doch ein zentraler Wunsch an sie bleibt unerfüllt: Der Wunsch nach einem aus sich heraus verständlichen Regelwerk. Auch der nachgebesserte Entwurf enthält eine Fülle von Verweisen auf Regelungen in ...Den vollständigen Artikel lesen ...