Befindet sich ein Abwasserrohr unterhalb der Bodenplatte eines Gebäudes, ist dieses nicht im Rahmen der Wohngebäudeversicherung versichert. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Nach der im vorliegenden Fall vereinbarten Klausel § 3 Nr. 2 VGB 2011 verläuft es außerhalb des versicherten Gebäudes. ...Den vollständigen Artikel lesen ...