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DGAP-Stimmrechte: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (deutsch)

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Stimmrechtsmitteilung: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 40
Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

02.08.2019 / 13:47
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mitteilung nach § 43 Abs. 1 WpHG Die SRE Holding GmbH hat uns gemäß § 43 Abs. 1 Satz 3 WpHG am 01. August 2019 im Zusammenhang mit dem Erreichen bzw. Überschreiten der 10%-Schwelle am 04. Juli 2019 - weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 33, 34 WpHG vom 09. Juli 2019 - über Folgendes informiert: 1. Mit dem Erwerb von Stimmrechten an der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG) wird ein langfristiges strategisches Engagement angestrebt. 2. Es besteht die Absicht, den Erwerb weiterer Stimmrechte zu prüfen und dann gegebenenfalls und in Abhängigkeit von der Marktentwicklung innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte zu erwerben. 3. Es wird weder eine angemessene Repräsentanz im Aufsichtsrat angestrebt, noch ist eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- oder Leitungsorganen beabsichtigt bzw. angestrebt. 4. Es wird derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der DEAG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, angestrebt. Weiter wurde uns gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 und 3 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel mitgeteilt, dass der Erwerb mit Eigenmitteln finanziert wurde. Berlin, 02. August 2019 DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
02.08.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Potsdamer Straße 58 10785 Berlin Deutschland Internet: www.deag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
851241 02.08.2019 ISIN DE000A0Z23G6 DE000A2NBF25 AXC0143 2019-08-02/13:48
© 2019 dpa-AFX
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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