Gerade erst hatte Finanzminister Olaf Scholz einiges für die E-Mobilität getan. In seinem umfassenden Steuerpaket wird unter anderem geregelt, dass das Laden von privaten Elektroautos oder E-Bikes am Arbeitsplatz nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Die im Juni zugelassenen E-Tretroller sind aber offenbar zu modern für die Steuerrechtler in Scholz' Behörde. Sie tauchen in dem Gesetzentwurf ...Den vollständigen Artikel lesen ...