DGAP-News: OTI Greentech AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
OTI Greentech AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
13.09.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-08-06 / 16:41
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
OTI Greentech AG Berlin -WKN A2TSL2- Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu
der am Freitag, dem 13. September 2019, um 11:30 Uhr im
Hotel ARCOTEL John F Berlin, Werderscher Markt 11,
10117 Berlin, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018
sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2018*
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl eines
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft &
Steuerberatungsgesellschaft Mazars GmbH & Co.
KG, Domstraße 15, 20095 Hamburg, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu
wählen.
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält
eine feste jährliche Vergütung von EUR
17.000,00. Der Aufsichtsratsvorsitzende
erhält eine feste jährliche Vergütung von
EUR 25.000,00.
2. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in
vier gleichen Raten, jeweils nach Ablauf
eines Kalendervierteljahres zur Zahlung
fällig.
3. Aufsichtsratsmitglieder, die dem
Aufsichtsrat nicht während eines vollen
Geschäftsjahres angehört oder den Vorsitz
des Aufsichtsrats nicht während eines
vollen Geschäftsjahres innegehabt haben,
erhalten für jeden angefangenen
Kalendermonat ihrer Tätigkeit die
Vergütung zeitanteilig.
4. Die vorstehende Vergütungsregelung wird
mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2020 und
auch für die Folgejahre beschlossen,
soweit in einer neuen Hauptversammlung
keine abweichende Beschlussfassung
erfolgt.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist eine Anmeldung der Aktionäre
erforderlich. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter
der Adresse:
OTI Greentech AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
bis spätestens am
6. September 2019 (24:00 Uhr)
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache zugehen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist darüber hinaus der Nachweis des
Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden
Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erstellte Bestätigung erforderlich.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu
beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den
23. August 2019 (0:00 Uhr),
und muss der Gesellschaft spätestens am
6. September 2019 (24:00 Uhr)
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten
Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem
Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen
Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu
tragen.
*Stimmrechtsausübung*
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet
haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) und ihre weiteren
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und
der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft haben in Textform (§ 126b BGB) zu
erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigt werden soll, richtet sich das
Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften
des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in
diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen
oder Personen möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen
Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder
Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Die
OTI Greentech AG bietet ihren Aktionären an, einen von
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter steht nur für die
Stimmrechtsvertretung, nicht aber für die Ausübung
sonstiger Rechte, zur Verfügung.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen,
müssen sich ebenfalls fristgerecht zur Hauptversammlung
anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbringen. Vollmachten an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per
Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Soweit der
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht
ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unterliegt bei
Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen der OTI
Greentech AG. Ordnungsgemäß erteilte Vollmachten
und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen zusammen mit einer Kopie der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis 12. September
2018, 12:00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sein,
andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Diese Vollmachten und Weisungen für den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis
zum 12. September 2019 (12:00 Uhr) an die folgende
Anschrift zu senden:
OTI Greentech AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
Alternativ ist eine Bevollmächtigung des
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft während der
Hauptversammlung durch dort anwesende Aktionäre oder
Aktionärsvertreter möglich. Ein Formular zur
Vollmachts- und Weisungserteilung an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht den
Aktionären unter der Internetadresse
http://www.oti.ag
unter der Rubrik Investor Relations zur Verfügung.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
können - müssen aber nicht - zur Erteilung der
Vollmacht das Formular verwenden, welches die
Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der Eintrittskarte
wird den Aktionären dieses Vollmachtsformular
übersandt. Das Vollmachtsformular ist außerdem im
Internet unter der Internetadresse
http://www.oti.ag
unter der Rubrik Investor Relations abrufbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:
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August 06, 2019 10:41 ET (14:41 GMT)
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