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DGAP-HV: OTI Greentech AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.09.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: OTI Greentech AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
OTI Greentech AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
13.09.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-08-06 / 16:41 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
OTI Greentech AG Berlin -WKN A2TSL2- Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu 
der am Freitag, dem 13. September 2019, um 11:30 Uhr im 
Hotel ARCOTEL John F Berlin, Werderscher Markt 11, 
10117 Berlin, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 
   sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & 
   Steuerberatungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. 
   KG, Domstraße 15, 20095 Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält 
      eine feste jährliche Vergütung von EUR 
      17.000,00. Der Aufsichtsratsvorsitzende 
      erhält eine feste jährliche Vergütung von 
      EUR 25.000,00. 
   2. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in 
      vier gleichen Raten, jeweils nach Ablauf 
      eines Kalendervierteljahres zur Zahlung 
      fällig. 
   3. Aufsichtsratsmitglieder, die dem 
      Aufsichtsrat nicht während eines vollen 
      Geschäftsjahres angehört oder den Vorsitz 
      des Aufsichtsrats nicht während eines 
      vollen Geschäftsjahres innegehabt haben, 
      erhalten für jeden angefangenen 
      Kalendermonat ihrer Tätigkeit die 
      Vergütung zeitanteilig. 
   4. Die vorstehende Vergütungsregelung wird 
      mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2020 und 
      auch für die Folgejahre beschlossen, 
      soweit in einer neuen Hauptversammlung 
      keine abweichende Beschlussfassung 
      erfolgt. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist eine Anmeldung der Aktionäre 
erforderlich. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter 
der Adresse: 
 
 OTI Greentech AG 
 c/o UBJ. GmbH 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378 5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
bis spätestens am 
 
6. September 2019 (24:00 Uhr) 
 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache zugehen. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist darüber hinaus der Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden 
Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bestätigung erforderlich. 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den 
 
23. August 2019 (0:00 Uhr), 
 
und muss der Gesellschaft spätestens am 
 
6. September 2019 (24:00 Uhr) 
 
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten 
Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise 
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen 
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine 
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen 
Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die 
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
*Stimmrechtsausübung* 
 
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet 
haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) und ihre weiteren 
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung auch durch 
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und 
der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes 
erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft haben in Textform (§ 126b BGB) zu 
erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
gleichgestellten Institutionen oder Personen 
bevollmächtigt werden soll, richtet sich das 
Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften 
des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in 
diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen 
oder Personen möglicherweise eine besondere Form der 
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die 
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen 
Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
gleichgestellten Institutionen oder Personen 
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder 
Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Die 
OTI Greentech AG bietet ihren Aktionären an, einen von 
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter steht nur für die 
Stimmrechtsvertretung, nicht aber für die Ausübung 
sonstiger Rechte, zur Verfügung. 
 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, 
müssen sich ebenfalls fristgerecht zur Hauptversammlung 
anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbringen. Vollmachten an den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per 
Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Soweit der 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht 
ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unterliegt bei 
Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen der OTI 
Greentech AG. Ordnungsgemäß erteilte Vollmachten 
und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft müssen zusammen mit einer Kopie der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis 12. September 
2018, 12:00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sein, 
andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. 
Diese Vollmachten und Weisungen für den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis 
zum 12. September 2019 (12:00 Uhr) an die folgende 
Anschrift zu senden: 
 
 OTI Greentech AG 
 c/o UBJ. GmbH 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378 5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
Alternativ ist eine Bevollmächtigung des 
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft während der 
Hauptversammlung durch dort anwesende Aktionäre oder 
Aktionärsvertreter möglich. Ein Formular zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht den 
Aktionären unter der Internetadresse 
 
http://www.oti.ag 
 
unter der Rubrik Investor Relations zur Verfügung. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
können - müssen aber nicht - zur Erteilung der 
Vollmacht das Formular verwenden, welches die 
Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der Eintrittskarte 
wird den Aktionären dieses Vollmachtsformular 
übersandt. Das Vollmachtsformular ist außerdem im 
Internet unter der Internetadresse 
 
http://www.oti.ag 
 
unter der Rubrik Investor Relations abrufbar. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag 
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: 
 

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August 06, 2019 10:41 ET (14:41 GMT)

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