DJ DGAP-HV: OTI Greentech AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.09.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: OTI Greentech AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
OTI Greentech AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
13.09.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-08-06 / 16:41
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
OTI Greentech AG Berlin -WKN A2TSL2- Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu
der am Freitag, dem 13. September 2019, um 11:30 Uhr im
Hotel ARCOTEL John F Berlin, Werderscher Markt 11,
10117 Berlin, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018
sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2018*
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl eines
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft &
Steuerberatungsgesellschaft Mazars GmbH & Co.
KG, Domstraße 15, 20095 Hamburg, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu
wählen.
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält
eine feste jährliche Vergütung von EUR
17.000,00. Der Aufsichtsratsvorsitzende
erhält eine feste jährliche Vergütung von
EUR 25.000,00.
2. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in
vier gleichen Raten, jeweils nach Ablauf
eines Kalendervierteljahres zur Zahlung
fällig.
3. Aufsichtsratsmitglieder, die dem
Aufsichtsrat nicht während eines vollen
Geschäftsjahres angehört oder den Vorsitz
des Aufsichtsrats nicht während eines
vollen Geschäftsjahres innegehabt haben,
erhalten für jeden angefangenen
Kalendermonat ihrer Tätigkeit die
Vergütung zeitanteilig.
4. Die vorstehende Vergütungsregelung wird
mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2020 und
auch für die Folgejahre beschlossen,
soweit in einer neuen Hauptversammlung
keine abweichende Beschlussfassung
erfolgt.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist eine Anmeldung der Aktionäre
erforderlich. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter
der Adresse:
OTI Greentech AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
bis spätestens am
6. September 2019 (24:00 Uhr)
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
Sprache zugehen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist darüber hinaus der Nachweis des
Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden
Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erstellte Bestätigung erforderlich.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu
beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den
23. August 2019 (0:00 Uhr),
und muss der Gesellschaft spätestens am
6. September 2019 (24:00 Uhr)
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten
Adresse zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem
Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen
Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu
tragen.
*Stimmrechtsausübung*
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet
haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) und ihre weiteren
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und
der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft haben in Textform (§ 126b BGB) zu
erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigt werden soll, richtet sich das
Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften
des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in
diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen
oder Personen möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen
Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG
gleichgestellten Institutionen oder Personen
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder
Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Die
OTI Greentech AG bietet ihren Aktionären an, einen von
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter steht nur für die
Stimmrechtsvertretung, nicht aber für die Ausübung
sonstiger Rechte, zur Verfügung.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen,
müssen sich ebenfalls fristgerecht zur Hauptversammlung
anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbringen. Vollmachten an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per
Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Soweit der
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht
ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unterliegt bei
Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen der OTI
Greentech AG. Ordnungsgemäß erteilte Vollmachten
und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen zusammen mit einer Kopie der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis 12. September
2018, 12:00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sein,
andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden.
Diese Vollmachten und Weisungen für den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis
zum 12. September 2019 (12:00 Uhr) an die folgende
Anschrift zu senden:
OTI Greentech AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
Alternativ ist eine Bevollmächtigung des
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft während der
Hauptversammlung durch dort anwesende Aktionäre oder
Aktionärsvertreter möglich. Ein Formular zur
Vollmachts- und Weisungserteilung an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht den
Aktionären unter der Internetadresse
http://www.oti.ag
unter der Rubrik Investor Relations zur Verfügung.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten,
können - müssen aber nicht - zur Erteilung der
Vollmacht das Formular verwenden, welches die
Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der Eintrittskarte
wird den Aktionären dieses Vollmachtsformular
übersandt. Das Vollmachtsformular ist außerdem im
Internet unter der Internetadresse
http://www.oti.ag
unter der Rubrik Investor Relations abrufbar.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten
vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 06, 2019 10:41 ET (14:41 GMT)
OTI Greentech AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden
Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu
bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch
berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen
zurückzuweisen.
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs.
2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jeder Gegenstand
bedarf einer Begründung oder einer Beschlussvorlage.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf des 19. August 2019, 24.00
Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:
OTI Greentech AG
Der Vorstand
Friedrichstra?Ye 79
10117 Berlin
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären*
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG
oder ggfls. Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von
Abschlussprüfern oder Aufsichtsräten gemäß § 127
AktG sind ausschließlich an folgende Adresse im
Original, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden:
OTI Greentech AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 40 6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die
mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung,
also bis spätestens zum Ablauf des 29. August 2019
(24:00 Uhr), unter der vorstehend angegebenen Adresse
eingehen, werden einschließlich einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im
Internet unter
http://www.oti.ag
unter der Rubrik Investor Relations unverzüglich
zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen
für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126
bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein
Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig
adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge von
Aktionären bleiben unberücksichtigt.
*Auskunftsrecht nach § 131 AktG*
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die
Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die
Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens
(§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) in der
Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der
Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich
auch auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.
*Unterlagen zur Hauptversammlung*
Vom Tag der Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung an sind die nachfolgenden Unterlagen
über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.oti.ag
unter der Rubrik Investor Relations zugänglich:
- Der festgestellte Jahresabschluss sowie
testierte Konzernabschluss und der
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018
sowie
- Bericht des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018.
Die vorgenannten Unterlagen werden ferner vom Tag der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung an
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausliegen und
werden auf Verlangen jedem Aktionär übersandt. Die
Unterlagen werden ferner in der Hauptversammlung
ebenfalls zugänglich sein. Die Unterlagen können unter
folgender Adresse angefordert werden:
OTI Greentech AG
Friedrichstra?Ye 79
10117 Berlin
Telefax: +49 30 690 884 88
E-Mail: info@oti.ag
*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und
Aktionärsvertreter*
Die OTI Greentech AG möchte Sie nachfolgend über die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die
Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte
informieren.
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung ist:
OTI Greentech AG
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin
Den Datenschutzbeauftragten der OTI Greentech AG
erreichen Sie wie folgt:
OTI Greentech AG
Datenschutzbeauftragter
Friedrichstra?Ye 79
10117 Berlin
Telefax: +49 30 690 884 88
E-Mail: datenschutzbeauftragter@oti.ag
Die OTI Greentech AG verarbeitet Ihre personenbezogenen
Daten unter Beachtung der jeweils gesetzlichen
Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere nach der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Aktiengesetz
(AktG).
Die OTI Greentech AG verarbeitetet personenbezogene
Daten (wie Name, Anschrift, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der
Eintrittskarte sowie gegebenenfalls den Namen und die
Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten
Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze, um den Aktionären und
Aktionärsvertretern die Teilnahme und die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten ist zum Zwecke der Vorbereitung und Ihrer
Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 129 Abs.
1 Satz 2 AktG zwingend erforderlich. Zudem werden die
personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher
Verpflichtungen verarbeitet.
Die personenbezogenen Daten werden der OTI Greentech AG
von Dritten übermittelt, die in den Anmeldevorgang zur
Hauptversammlung eingebunden sind (z. B. Depot führende
Bank) oder von Aktionären und Aktionärsvertretern im
Rahmen der Anmeldung angegeben.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das
Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
Die Daten werden nicht länger gespeichert als
gesetzlich zulässig (z. B. aufgrund gesetzlicher
Aufbewahrungspflichten) und für die genannten Zwecke
erforderlich.
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt die OTI Greentech AG Dienstleister. Die
Dienstleister der OTI Greentech AG, welche zum Zwecke
der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der OTI Greentech AG
nur solche personenbezogenen Daten, welche für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der OTI Greentech AG.
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel
III der DSGVO.
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den
zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der
Internetseite der Gesellschaft zu finden
www.oti.ag/datenschutzrichtlinie/
Berlin, im August 2019
*OTI Greentech AG*
_Der Vorstand_
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: OTI Greentech AG
Potsdamer Platz 1, 7.OG
10785 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 220 136 900
Fax: +49 30 690 884 88
E-Mail: info@oti.ag
Internet: http://www.oti.ag
ISIN: DE000A2TSL22
WKN: A2TSL2
Börsen: Auslandsbörse(n) Freiverkehr in Düsseldorf
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August 06, 2019 10:41 ET (14:41 GMT)
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