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DGAP-HV: OTI Greentech AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: OTI Greentech AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.09.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: OTI Greentech AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
OTI Greentech AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
13.09.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-08-06 / 16:41 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
OTI Greentech AG Berlin -WKN A2TSL2- Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu 
der am Freitag, dem 13. September 2019, um 11:30 Uhr im 
Hotel ARCOTEL John F Berlin, Werderscher Markt 11, 
10117 Berlin, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 
   sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl eines 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft & 
   Steuerberatungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. 
   KG, Domstraße 15, 20095 Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu 
   wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
   1. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält 
      eine feste jährliche Vergütung von EUR 
      17.000,00. Der Aufsichtsratsvorsitzende 
      erhält eine feste jährliche Vergütung von 
      EUR 25.000,00. 
   2. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in 
      vier gleichen Raten, jeweils nach Ablauf 
      eines Kalendervierteljahres zur Zahlung 
      fällig. 
   3. Aufsichtsratsmitglieder, die dem 
      Aufsichtsrat nicht während eines vollen 
      Geschäftsjahres angehört oder den Vorsitz 
      des Aufsichtsrats nicht während eines 
      vollen Geschäftsjahres innegehabt haben, 
      erhalten für jeden angefangenen 
      Kalendermonat ihrer Tätigkeit die 
      Vergütung zeitanteilig. 
   4. Die vorstehende Vergütungsregelung wird 
      mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2020 und 
      auch für die Folgejahre beschlossen, 
      soweit in einer neuen Hauptversammlung 
      keine abweichende Beschlussfassung 
      erfolgt. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist eine Anmeldung der Aktionäre 
erforderlich. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter 
der Adresse: 
 
 OTI Greentech AG 
 c/o UBJ. GmbH 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378 5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
bis spätestens am 
 
6. September 2019 (24:00 Uhr) 
 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache zugehen. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist darüber hinaus der Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden 
Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
englischer Sprache erstellte Bestätigung erforderlich. 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu 
beziehen (sogenannter Nachweisstichtag), also auf den 
 
23. August 2019 (0:00 Uhr), 
 
und muss der Gesellschaft spätestens am 
 
6. September 2019 (24:00 Uhr) 
 
unter der vorstehend für die Anmeldung benannten 
Adresse zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des 
Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen Weise 
erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen 
oder sonstige Übertragungen der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine 
Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts des bisherigen 
Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den 
Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
zugeschickt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die 
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
*Stimmrechtsausübung* 
 
Aktionäre, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet 
haben, können ihr(e) Stimmrecht(e) und ihre weiteren 
Aktionärsrechte in der Hauptversammlung auch durch 
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und 
der fristgemäße Nachweis des Anteilsbesitzes 
erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft haben in Textform (§ 126b BGB) zu 
erfolgen. Wenn ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
gleichgestellten Institutionen oder Personen 
bevollmächtigt werden soll, richtet sich das 
Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften 
des § 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in 
diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen 
oder Personen möglicherweise eine besondere Form der 
Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die 
Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen 
Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
gleichgestellten Institutionen oder Personen 
bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder 
Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab. Die 
OTI Greentech AG bietet ihren Aktionären an, einen von 
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zu bevollmächtigen. Der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter steht nur für die 
Stimmrechtsvertretung, nicht aber für die Ausübung 
sonstiger Rechte, zur Verfügung. 
 
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, 
müssen sich ebenfalls fristgerecht zur Hauptversammlung 
anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbringen. Vollmachten an den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per 
Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Soweit der 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Falle 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht 
ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen. Der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft unterliegt bei 
Ausübung der Stimmrechte keinerlei Weisungen der OTI 
Greentech AG. Ordnungsgemäß erteilte Vollmachten 
und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft müssen zusammen mit einer Kopie der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis 12. September 
2018, 12:00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sein, 
andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. 
Diese Vollmachten und Weisungen für den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind bis 
zum 12. September 2019 (12:00 Uhr) an die folgende 
Anschrift zu senden: 
 
 OTI Greentech AG 
 c/o UBJ. GmbH 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378 5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
Alternativ ist eine Bevollmächtigung des 
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft während der 
Hauptversammlung durch dort anwesende Aktionäre oder 
Aktionärsvertreter möglich. Ein Formular zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht den 
Aktionären unter der Internetadresse 
 
http://www.oti.ag 
 
unter der Rubrik Investor Relations zur Verfügung. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, 
können - müssen aber nicht - zur Erteilung der 
Vollmacht das Formular verwenden, welches die 
Gesellschaft hierfür bereithält. Mit der Eintrittskarte 
wird den Aktionären dieses Vollmachtsformular 
übersandt. Das Vollmachtsformular ist außerdem im 
Internet unter der Internetadresse 
 
http://www.oti.ag 
 
unter der Rubrik Investor Relations abrufbar. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag 
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 06, 2019 10:41 ET (14:41 GMT)

OTI Greentech AG 
 c/o UBJ. GmbH 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378 5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
Bitte beachten Sie, dass zwar das Recht eines jeden 
Aktionärs besteht, mehr als eine Person zu 
bevollmächtigen, dass die Gesellschaft jedoch 
berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen 
zurückzuweisen. 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekanntgemacht werden. Jeder Gegenstand 
bedarf einer Begründung oder einer Beschlussvorlage. 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft 
spätestens bis zum Ablauf des 19. August 2019, 24.00 
Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein: 
 
 OTI Greentech AG 
 Der Vorstand 
 Friedrichstra?Ye 79 
 10117 Berlin 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären* 
 
Gegenanträge von Aktionären mit Begründung gegen einen 
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 AktG 
oder ggfls. Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von 
Abschlussprüfern oder Aufsichtsräten gemäß § 127 
AktG sind ausschließlich an folgende Adresse im 
Original, per Telefax oder per E-Mail zu übersenden: 
 
 OTI Greentech AG 
 c/o UBJ. GmbH 
 Kapstadtring 10 
 22297 Hamburg 
 Telefax: +49 40 6378 5423 
 E-Mail: hv@ubj.de 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die 
mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, 
also bis spätestens zum Ablauf des 29. August 2019 
(24:00 Uhr), unter der vorstehend angegebenen Adresse 
eingehen, werden einschließlich einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären im 
Internet unter 
 
http://www.oti.ag 
 
unter der Rubrik Investor Relations unverzüglich 
zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen 
für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126 
bzw. § 127 AktG erfüllt sind, insbesondere sofern ein 
Nachweis der Aktionärseigenschaft erfolgt. Anderweitig 
adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge von 
Aktionären bleiben unberücksichtigt. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die 
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die 
Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens 
(§ 290 Abs. 1, 2 des Handelsgesetzbuchs) in der 
Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der 
Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich 
auch auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern. 
 
*Unterlagen zur Hauptversammlung* 
 
Vom Tag der Bekanntmachung der Einberufung der 
Hauptversammlung an sind die nachfolgenden Unterlagen 
über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.oti.ag 
 
unter der Rubrik Investor Relations zugänglich: 
 
- Der festgestellte Jahresabschluss sowie 
  testierte Konzernabschluss und der 
  Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 
  sowie 
- Bericht des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2018. 
 
Die vorgenannten Unterlagen werden ferner vom Tag der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung an 
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausliegen und 
werden auf Verlangen jedem Aktionär übersandt. Die 
Unterlagen werden ferner in der Hauptversammlung 
ebenfalls zugänglich sein. Die Unterlagen können unter 
folgender Adresse angefordert werden: 
 
 OTI Greentech AG 
 Friedrichstra?Ye 79 
 10117 Berlin 
 Telefax: +49 30 690 884 88 
 E-Mail: info@oti.ag 
 
*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und 
Aktionärsvertreter* 
 
Die OTI Greentech AG möchte Sie nachfolgend über die 
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die 
Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte 
informieren. 
 
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung ist: 
 
OTI Greentech AG 
Potsdamer Platz 1 
10785 Berlin 
 
Den Datenschutzbeauftragten der OTI Greentech AG 
erreichen Sie wie folgt: 
 
OTI Greentech AG 
Datenschutzbeauftragter 
Friedrichstra?Ye 79 
10117 Berlin 
Telefax: +49 30 690 884 88 
E-Mail: datenschutzbeauftragter@oti.ag 
 
Die OTI Greentech AG verarbeitet Ihre personenbezogenen 
Daten unter Beachtung der jeweils gesetzlichen 
Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere nach der 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem 
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Aktiengesetz 
(AktG). 
 
Die OTI Greentech AG verarbeitetet personenbezogene 
Daten (wie Name, Anschrift, Aktienanzahl, 
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der 
Eintrittskarte sowie gegebenenfalls den Namen und die 
Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten 
Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze, um den Aktionären und 
Aktionärsvertretern die Teilnahme und die Ausübung 
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu 
ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
Daten ist zum Zwecke der Vorbereitung und Ihrer 
Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 129 Abs. 
1 Satz 2 AktG zwingend erforderlich. Zudem werden die 
personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher 
Verpflichtungen verarbeitet. 
 
Die personenbezogenen Daten werden der OTI Greentech AG 
von Dritten übermittelt, die in den Anmeldevorgang zur 
Hauptversammlung eingebunden sind (z. B. Depot führende 
Bank) oder von Aktionären und Aktionärsvertretern im 
Rahmen der Anmeldung angegeben. 
 
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das 
Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. 
Die Daten werden nicht länger gespeichert als 
gesetzlich zulässig (z. B. aufgrund gesetzlicher 
Aufbewahrungspflichten) und für die genannten Zwecke 
erforderlich. 
 
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung 
beauftragt die OTI Greentech AG Dienstleister. Die 
Dienstleister der OTI Greentech AG, welche zum Zwecke 
der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung 
beauftragt werden, erhalten von der OTI Greentech AG 
nur solche personenbezogenen Daten, welche für die 
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich 
sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich 
nach Weisung der OTI Greentech AG. 
 
Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht 
bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 
Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel 
III der DSGVO. 
 
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu. 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der 
Internetseite der Gesellschaft zu finden 
 
www.oti.ag/datenschutzrichtlinie/ 
 
Berlin, im August 2019 
 
*OTI Greentech AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-08-06 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: OTI Greentech AG 
             Potsdamer Platz 1, 7.OG 
             10785 Berlin 
             Deutschland 
Telefon:     +49 30 220 136 900 
Fax:         +49 30 690 884 88 
E-Mail:      info@oti.ag 
Internet:    http://www.oti.ag 
ISIN:        DE000A2TSL22 
WKN:         A2TSL2 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Freiverkehr in Düsseldorf 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
852893 2019-08-06 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 06, 2019 10:41 ET (14:41 GMT)

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