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Frankfurt am Main (pts018/08.08.2019/11:20) - Das Kundeninteresse steht von
jeher im Fokus der vom Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB
Deutschland) zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®., CERTIFIED FOUNDATION
AND ESTATE PLANNER (CFEP®) sowie European Financial Advisor (EFA). Nun hat der
Verband bei seiner Mitgliederversammlung in Frankfurt die ohnehin schon strengen
Standesregeln noch einmal verschärft. "Als Zertifizierungsorganisation achten
wir besonderes darauf, dass die Zertifikatsträger nicht nur über langjährige
Erfahrung und eine exzellente Ausbildung, sondern auch über einen einwandfreien
Leumund verfügen", erläutert der FPSB-Vorstandsvorsitzende Professor Dr. Rolf
Tilmes und ergänzt: "Die Ethikregeln betonen die moralische und ethische
Verantwortung, die ein Zertifikatsträger gegenüber der Öffentlichkeit,
seinen Kunden, seinen Kollegen und seinem Arbeitgeber übernimmt."
"Als Mitglied des FPSB Deutschland darf man sich nichts zu Schulden kommen
lassen. Schließlich sind die Zertifikate des FPSB Deutschland ein wichtiges
Unterscheidungsmerkmal im Bereich der Finanzberatung. FPSB-Professionals
signalisieren mit ihren Zertifikaten ihre persönliche Beratungskompetenz", so
der FPSB-Vorstand weiter.
Verschärfung der Ethikregeln
Die Satzungsänderung des FPSB Deutschland betrifft vor allem eine Verschärfung
der Ethikregeln. So müssen Zertifikatsträger dem Verband künftig eigene
finanzielle Schwierigkeiten und auch rechtliche Prozesse anzeigen. Unter § 6.3
heißt es nun: "Der Antragsteller hat darzustellen, dass er in geordneten
finanziellen Verhältnissen lebt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen
nachkommt und weder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt noch
eröffnet ist noch Zwangsvollstreckungsverfahren zur Durchsetzung finanzieller
Verpflichtungen gegen den Antragsteller gerichtlich bewilligt worden sind."
Die Überarbeitung der Standesregeln war notwendig geworden, um sie an
aktuellen Erfordernissen auszurichten. "Ein Ethikkodex macht nur dann Sinn, wenn
er über gesetzliche Pflichten hinausgeht", erläutert der FPSB-Vorstand. "Vor
allem durch MiFID II und die Pflicht zur Geeignetheitsprüfung waren unsere
Regeln teilweise aber hinter das Gesetz zurückgefallen. Auch die DSGVO
erforderte eine Präzisierung einiger Passagen."
Grundsätze ganzheitlicher Beratung
Neu beschlossen wurden außerdem die Grundsätze ordnungsmäßiger
Themenpläne, die somit eine Erweiterung der bisherigen Konzentration auf eine
vollumfängliche Finanzplanung darstellen. "Vor 20 Jahren war "Finanzplanung" ein
Prozess, an dessen Ende zwangsläufig der "Finanzplan" stand. Auch wenn einige
unserer Zertifikatsträger so heute noch erfolgreich arbeiten, für den
Großteil bedeutet Finanzplaner zu sein, der ganzheitlichen
Beratungssystematik zu folgen", begründet Prof. Tilmes. Ganzheitliche Beratung
stellt national wie international eine klare Mehrwertdienstleistung dar und
qualifiziert die Zertifikatsträger des FPSB nachhaltig. Es werden Themenpläne
erstellt, bei denen gerade die Wechselwirkungen in Bezug auf andere wesentliche
Aspekte des Vermögens und korrespondierende Einnahmen- und Ausgabenpositionen
beachtet werden.
Neben den Ethikregeln formulieren die Grundsätze ganzheitlicher Beratung
wichtige Kernanforderungen an eine standesgerechte Beratungsleistung. Somit
werden zwei Hauptaktivitäten unterschieden, die vollumfängliche ganzheitliche
Beratung in Form von vernetzter Finanzberatung, für die die Grundsätze
ordnungsmäßiger Finanzplanung (GoF) gelten, und die Themenberatung, für die
die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenberatung (GoT) gelten.
Drittes Berufsbild hinzugefügt
Außerdem beschlossen die Mitglieder eine Modernisierung des Berufsbildes.
Bislang kannten die FPSB-Standesregeln nur Finanzplaner und Estate Planner. "Es
war nun notwendig, auch ein zum European Financial Advisor (EFA) passendes
Berufsbild hinzuzufügen", begründete Prof. Tilmes. So hat der FPSB Deutschland
in seinen Standesregeln nun drei Rollen ("Berufsbilder") definiert, die ein
Berater einnehmen kann, der bei der Planung, Strukturierung, Optimierung,
Sicherung und Übertragung von Vermögen und Finanzen privater Kunden
beruflich tätig ist. Diese Berufstätigkeit kann mit unterschiedlichem Umfang und
Schwerpunkten ausgeübt werden.
Zu einem dieser Berufsbilder gehört der Finanzberater, der unter anderem nach
der Datenerfassung die gesamte private Finanz- und Vermögenssituation des Kunden
sowie seines persönlichen Umfeldes analysiert, Lebensziele definiert, den Bedarf
an Finanzlösungen erarbeitet, Versorgungslücken aufzeigt und den Kunden bei der
Umsetzung von Handlungsempfehlungen unterstützt.
Das zweite Berufsbild ist das des Finanzplaners, der darüber hinaus umfassend
die für eine Finanzplanung oder ganzheitliche Finanzberatung erforderlichen
Kundendaten erhebt und analysiert sowie kurz-, mittel- und langfristige
Finanzplanungen auf Basis der Zielvorgaben und der individuellen Finanz- und
Vermögensstruktur erstellt. Außerdem erstellt der Finanzplaner bei Bedarf
im Rahmen der Optimierungsvorschläge unterschiedliche Szenarien, die dem Kunden
bei der Abwägung mehrerer Alternativen als Entscheidungshilfe dienen und er
sorgt für laufende Aktualisierung der Finanzplanung.
Als drittes Berufsbild hat der FPSB den Estate Planner definiert, der ähnlich
wie der Finanzplaner arbeitet, jedoch mit der speziellen Ausrichtung auf die
Vermögensnachfolge. Entsprechend erarbeitet er einen Status quo der bestehenden
Nachfolgeregelungen des Kunden, definiert im Dialog mit seinem Kunden dessen
Zielvorgaben für eine geplante Vermögensnachfolge, erarbeitet schließlich
ein Vermögensnachfolgekonzept mit Handlungsalternativen und begleitet den Kunden
bei der Umsetzung des Vermögensnachfolgekonzeptes.
Über den FPSB Deutschland e.V.
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit
derzeit 27 Mitgliedsländern und mehr als 181.000 Zertifikatsträgern. Das
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz
in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.
Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten
und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern.
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und
Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung,
unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher
ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum
CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial
Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN
CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.400 Personen
seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater
Finanzplaner) zertifiziert.
Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen
Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind
Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine
Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und
Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse
und interessierter Öffentlichkeit zusammen.
Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der
finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen
Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über
alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter www.frueher-planen.de
können sich Verbraucher regelmäßig über die Themen Vermögensaufbau und
Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs verschiedene Lebensphasen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de
(Ende)
Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.
Ansprechpartner: Iris Albrecht
Tel.: +49 69 90559380
E-Mail: presse@fpsb.de
Website: www.fpsb.de
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190808018
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August 08, 2019 05:20 ET (09:20 GMT)
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