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DGAP-HV: Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.09.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Bastei Lübbe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.09.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2019-08-08 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Bastei LübbeAG Köln WKN A1X3YY / ISIN DE000A1X3YY0 Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu 
der am Mittwoch, den 18. September 2019, um 10.00 Uhr, 
in den Räumen der Gesellschaft, Schanzenstraße 6-20, 51063 Köln 
stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2019, des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts zum 31. März 2019, des Berichts des 
   Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
   zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab dem Tag der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung im Internet unter 
 
   https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden während der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen und näher erläutert werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 
   AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt somit zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Die Hauptversammlungen vom 22.11.2017 sowie vom 19.09.2018 
   haben beschlossen, die Beschlussfassung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Vorstands bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung zu vertagen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands erneut bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung zu vertagen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017* 
 
   Die Hauptversammlungen vom 22.11.2017 sowie vom 19.09.2018 
   haben beschlossen, die Beschlussfassung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats erneut bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die 
   von Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   vorgesehene Erklärung der Ebner Stolz GmbH & Co. KG zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
7. 
 
   *Beschlussfassung über eine Änderung von § 20 Abs. 1 
   Satz 1 der Satzung (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder)* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der 
   Aufsichtsratsmitglieder anzuheben. Hierdurch soll den 
   gestiegenen Anforderungen und den vielfältigen Aufgaben und 
   Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats in einem 
   herausfordernden Marktumfeld Rechnung getragen werden. Auf 
   diese Weise soll auch sichergestellt werden, dass die 
   Gesellschaft in der Lage bleibt, erstklassige Kandidatinnen 
   und Kandidaten für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat zu 
   gewinnen. 
 
   Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 20 
   der Satzung festgelegt. § 20 Abs. 1 der derzeit gültigen 
   Satzung der Gesellschaft, die im Internet unter 
 
   https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   abrufbar ist, lautet dabei gegenwärtig wie folgt: 
 
    'Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält 
    für jedes volle Geschäftsjahr seiner 
    Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste 
    Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00. Der 
    Vorsitzende erhält das Zweifache, sein 
    Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses 
    Betrages. Die Vergütung ist nach Ablauf des 
    Geschäftsjahres zu zahlen. 
    Aufsichtsratsmitglieder, die dem 
    Aufsichtsrat nicht während eines vollen 
    Geschäftsjahres angehört haben, erhalten 
    die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer 
    Aufsichtsratszugehörigkeit.' 
 
   Durch die vorgeschlagene Satzungsänderung soll die Vergütung 
   der Aufsichtsratsmitglieder von derzeit EUR 40.000 pro 
   Geschäftsjahr auf EUR 50.000 pro Geschäftsjahr angehoben 
   werden. Für die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden und 
   seinen Stellvertreter gilt nach der Regelung in § 20 Abs. 1 
   Satz 2 der Satzung, dass der Vorsitzende das Zweifache, sein 
   Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages erhält. 
 
   Die neue Vergütungsregelung soll ab dem Beginn des 
   Geschäftsjahres 2019/2020 gelten. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
    § 20 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie 
    folgt neu gefasst: 
    'Mit Wirkung ab Beginn des Geschäftsjahres 
    2019/2020 erhält jedes Mitglied des 
    Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr 
    seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine 
    feste Vergütung in Höhe von EUR 50.000,00.' 
    Im Übrigen bleibt § 20 der Satzung 
    unverändert. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch 
Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden 
und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen 
Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung, also den 28. August 2019, 0.00 Uhr 
(Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens 
sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis 11. September 2019, 
24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen: 
 
Bastei Lübbe AG 
c/o UBJ. GmbH 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasst sein. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden 
Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert haben, brauchen 
nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird 
in diesem Fall durch die Depotbank erbracht. Der Erhalt einer 
Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient 
lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der 
(vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes 
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber 
noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie lässt sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrecht / Stimmrechtsvertreter* 
 
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht 
zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 08, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

Aktionärsvereinigung oder sonstige Personen ausüben lassen. 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
Gesellschaft die Vollmacht nur einer Person akzeptieren und 
diejenige des bzw. der anderen Bevollmächtigten zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
126b BGB), soweit nicht in den nachfolgenden Bestimmungen 
Abweichendes vorgesehen ist. Mit der Eintrittskarte wird den 
Aktionären ein auf dieser rückseitig abgedrucktes Vollmachtformular 
übersandt. Das Vollmachtformular ist außerdem im Internet unter 
 
https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
abrufbar und wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen in 
Textform übermittelt. 
 
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen 
nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte 
Person oder Institution bevollmächtigt werden, genügt es, wenn die 
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigen nachprüfbar festgehalten 
wird. Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden 
Institutionen oder Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil 
sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie 
sich daher rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über eine 
mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder am Tag der 
Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle geführt werden oder durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: 
 
Bastei Lübbe AG 
c/o UBJ. GmbH 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Die Bastei Lübbe AG bietet ihren Aktionären auch an, sich durch 
einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der 
Ausübung ihres Stimmrechtes vertreten zu lassen. Der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im 
Fall seiner Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Soll der von 
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt 
werden, müssen Sie daher neben der Vollmacht zwingend Weisungen 
erteilen, wie das Stimmrecht zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt 
ausgeübt werden soll. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige 
Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen 
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter 
wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine 
weitergehende Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen. Auch 
im Falle der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung zur 
Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes 
nach vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können Sie 
dies am einfachsten unter Verwendung der zugesandten Eintrittskarte 
tun. Dort finden Sie nähere Einzelheiten. 
 
Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung müssen aus 
organisatorischen Gründen bis spätestens 17. September 2019, 16.00 
Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse 
eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt 
werden. 
 
Senden Sie die Vollmachten und Weisungen bitte an: 
 
Bastei Lübbe AG 
c/o UBJ. GmbH 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Alternativ ist eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der 
Gesellschaft während der Hauptversammlung durch dort anwesende oder 
vertretene Aktionäre oder Aktionärsvertreter bis zum Ende der 
Generaldebatte möglich. 
 
Sollte der Aktionär oder eine sonst von ihm bevollmächtigte Person 
an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen, wird eine zuvor 
erteilte Vollmacht an die von der Gesellschaft als 
Stimmrechtsvertreter benannten Mitarbeiter nebst Weisungen 
gegenstandslos. 
 
*Rechte der Aktionäre* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro 
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, 
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Etwaige 
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen 
dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich bis zum 18. August 2019, 
24.00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die 
folgende Adresse: 
 
Bastei Lübbe AG 
- Vorstand - 
c/o UBJ. GmbH 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126 
Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Sie 
können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und 
Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, die vor der 
Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind 
ausschließlich zu richten an: 
 
Bastei Lübbe AG 
c/o UBJ. GmbH 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14 
Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 3. 
September 2019, 24.00 Uhr, unter der angegebenen Adresse eingehen, 
werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen 
Aktionären im Internet unter 
 
https://www.luebbe.com/de/investorrelations/hauptversammlung 
 
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine 
Pflicht zur Veröffentlichung gemäß §§ 126, 127 AktG erfüllt 
sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
Aktionären bleiben unberücksichtigt. 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1 
AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
sowie die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, zur Lage des Konzerns 
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, 
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner 
Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten 
Gründen absehen. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 
§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet 
unter 
 
https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Informationen gemäß § 124a AktG werden den Aktionären im 
Internet auf der Homepage der Bastei Lübbe AG unter 
 
https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. 
 
_Angaben gem. § 49 Abs. 1 Ziffer 1 WpHG_ 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.300.000,- und ist eingeteilt in 
13.300.000 nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie 
grundsätzlich eine Stimme gewährt. Von den 13.300.000 Stück Aktien 
entfallen 99.900 Stück auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft 
keine Rechte zustehen. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich 
somit auf 13.200.100 Stimmrechte. 
 
_Datenschutz_ 
 
Im Zusammenhang mit der Anmeldung für die Hauptversammlung oder der 
Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht erheben wir personenbezogene 
Daten über den Aktionär und/oder den Bevollmächtigten. Die Bastei 
Lübbe AG verarbeitet diese Daten als Verantwortlicher unter 
Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung 
(DS-GVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. 
Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den 
Rechten der Betroffenen gemäß der DS-GVO finden sich in unseren 
Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie Gäste 
der Bastei Lübbe AG auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung 
 
Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in 
gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an 
die nachfolgende Adresse: 
 
Bastei Lübbe AG 
Datenschutzbeauftragter 
Schanzenstraße 6 - 20 
51063 Köln 
E-Mail: datenschutz@luebbe.de 
 
Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung 
zugänglich sein. 
 
Köln, im August 2019 
 
*Bastei Lübbe AG* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
2019-08-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Bastei Lübbe AG 
             Schanzenstraße 6-20 
             51063 Köln 
             Deutschland 
Telefon:     +49 221 82 00 - 0 
Fax:         +49 221 82 00 - 1900 
E-Mail:      investorrelations@luebbe.de 
Internet:    http://www.luebbe.de 
ISIN:        DE000A1X3YY0 
WKN:         A1X3YY 

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August 08, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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