DJ DGAP-HV: Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.09.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Bastei Lübbe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Bastei Lübbe AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
18.09.2019 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2019-08-08 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bastei LübbeAG Köln WKN A1X3YY / ISIN DE000A1X3YY0 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu
der am Mittwoch, den 18. September 2019, um 10.00 Uhr,
in den Räumen der Gesellschaft, Schanzenstraße 6-20, 51063 Köln
stattfindenden *ordentlichen Hauptversammlung* ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Lageberichts der Bastei Lübbe AG zum 31. März 2019, des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts zum 31. März 2019, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab dem Tag der
Einberufung dieser Hauptversammlung im Internet unter
https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich und werden während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172
AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt somit zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017*
Die Hauptversammlungen vom 22.11.2017 sowie vom 19.09.2018
haben beschlossen, die Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstands bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung zu vertagen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands erneut bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung zu vertagen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017*
Die Hauptversammlungen vom 22.11.2017 sowie vom 19.09.2018
haben beschlossen, die Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats erneut bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung zu vertagen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2018/2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu erteilen.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019/2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Köln, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
von Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
vorgesehene Erklärung der Ebner Stolz GmbH & Co. KG zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
7.
*Beschlussfassung über eine Änderung von § 20 Abs. 1
Satz 1 der Satzung (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder)*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder anzuheben. Hierdurch soll den
gestiegenen Anforderungen und den vielfältigen Aufgaben und
Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats in einem
herausfordernden Marktumfeld Rechnung getragen werden. Auf
diese Weise soll auch sichergestellt werden, dass die
Gesellschaft in der Lage bleibt, erstklassige Kandidatinnen
und Kandidaten für eine Tätigkeit im Aufsichtsrat zu
gewinnen.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 20
der Satzung festgelegt. § 20 Abs. 1 der derzeit gültigen
Satzung der Gesellschaft, die im Internet unter
https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar ist, lautet dabei gegenwärtig wie folgt:
'Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält
für jedes volle Geschäftsjahr seiner
Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste
Vergütung in Höhe von EUR 40.000,00. Der
Vorsitzende erhält das Zweifache, sein
Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses
Betrages. Die Vergütung ist nach Ablauf des
Geschäftsjahres zu zahlen.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem
Aufsichtsrat nicht während eines vollen
Geschäftsjahres angehört haben, erhalten
die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer
Aufsichtsratszugehörigkeit.'
Durch die vorgeschlagene Satzungsänderung soll die Vergütung
der Aufsichtsratsmitglieder von derzeit EUR 40.000 pro
Geschäftsjahr auf EUR 50.000 pro Geschäftsjahr angehoben
werden. Für die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden und
seinen Stellvertreter gilt nach der Regelung in § 20 Abs. 1
Satz 2 der Satzung, dass der Vorsitzende das Zweifache, sein
Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages erhält.
Die neue Vergütungsregelung soll ab dem Beginn des
Geschäftsjahres 2019/2020 gelten.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
§ 20 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wird wie
folgt neu gefasst:
'Mit Wirkung ab Beginn des Geschäftsjahres
2019/2020 erhält jedes Mitglied des
Aufsichtsrats für jedes volle Geschäftsjahr
seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine
feste Vergütung in Höhe von EUR 50.000,00.'
Im Übrigen bleibt § 20 der Satzung
unverändert.
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden
und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen
Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, also den 28. August 2019, 0.00 Uhr
(Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und
der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis 11. September 2019,
24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Bastei Lübbe AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer
Sprache abgefasst sein.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden
Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert haben, brauchen
nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird
in diesem Fall durch die Depotbank erbracht. Der Erhalt einer
Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient
lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
(vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber
noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie lässt sich
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der
Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
*Stimmrecht / Stimmrechtsvertreter*
Aktionäre, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht
zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 08, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
Aktionärsvereinigung oder sonstige Personen ausüben lassen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft die Vollmacht nur einer Person akzeptieren und
diejenige des bzw. der anderen Bevollmächtigten zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§
126b BGB), soweit nicht in den nachfolgenden Bestimmungen
Abweichendes vorgesehen ist. Mit der Eintrittskarte wird den
Aktionären ein auf dieser rückseitig abgedrucktes Vollmachtformular
übersandt. Das Vollmachtformular ist außerdem im Internet unter
https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
abrufbar und wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen in
Textform übermittelt.
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen
nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigt werden, genügt es, wenn die
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigen nachprüfbar festgehalten
wird. Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden
Institutionen oder Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil
sie die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie
sich daher rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über eine
mögliche Form der Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann entweder am Tag der
Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle geführt werden oder durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:
Bastei Lübbe AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de
Die Bastei Lübbe AG bietet ihren Aktionären auch an, sich durch
einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei der
Ausübung ihres Stimmrechtes vertreten zu lassen. Der von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im
Fall seiner Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Soll der von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt
werden, müssen Sie daher neben der Vollmacht zwingend Weisungen
erteilen, wie das Stimmrecht zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt
ausgeübt werden soll. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige
Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen
Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter
wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und keine
weitergehende Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen. Auch
im Falle der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters sind eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes
nach vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können Sie
dies am einfachsten unter Verwendung der zugesandten Eintrittskarte
tun. Dort finden Sie nähere Einzelheiten.
Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung müssen aus
organisatorischen Gründen bis spätestens 17. September 2019, 16.00
Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse
eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt
werden.
Senden Sie die Vollmachten und Weisungen bitte an:
Bastei Lübbe AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de
Alternativ ist eine Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft während der Hauptversammlung durch dort anwesende oder
vertretene Aktionäre oder Aktionärsvertreter bis zum Ende der
Generaldebatte möglich.
Sollte der Aktionär oder eine sonst von ihm bevollmächtigte Person
an der Hauptversammlung persönlich teilnehmen, wird eine zuvor
erteilte Vollmacht an die von der Gesellschaft als
Stimmrechtsvertreter benannten Mitarbeiter nebst Weisungen
gegenstandslos.
*Rechte der Aktionäre*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen,
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Etwaige
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen
dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich bis zum 18. August 2019,
24.00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die
folgende Adresse:
Bastei Lübbe AG
- Vorstand -
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 126
Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Sie
können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und
Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, die vor der
Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind
ausschließlich zu richten an:
Bastei Lübbe AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (0)40 63 78 54 23
E-Mail: hv@ubj.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die mindestens 14
Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 3.
September 2019, 24.00 Uhr, unter der angegebenen Adresse eingehen,
werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen
Aktionären im Internet unter
https://www.luebbe.com/de/investorrelations/hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die Voraussetzungen für eine
Pflicht zur Veröffentlichung gemäß §§ 126, 127 AktG erfüllt
sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären bleiben unberücksichtigt.
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär gemäß § 131 Abs. 1
AktG vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
sowie die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, zur Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen,
soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner
Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten
Gründen absehen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß
§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet
unter
https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Informationen gemäß § 124a AktG werden den Aktionären im
Internet auf der Homepage der Bastei Lübbe AG unter
https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
_Angaben gem. § 49 Abs. 1 Ziffer 1 WpHG_
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.300.000,- und ist eingeteilt in
13.300.000 nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie
grundsätzlich eine Stimme gewährt. Von den 13.300.000 Stück Aktien
entfallen 99.900 Stück auf eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft
keine Rechte zustehen. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich
somit auf 13.200.100 Stimmrechte.
_Datenschutz_
Im Zusammenhang mit der Anmeldung für die Hauptversammlung oder der
Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht erheben wir personenbezogene
Daten über den Aktionär und/oder den Bevollmächtigten. Die Bastei
Lübbe AG verarbeitet diese Daten als Verantwortlicher unter
Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung
(DS-GVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Einzelheiten zum Umgang mit den personenbezogenen Daten und zu den
Rechten der Betroffenen gemäß der DS-GVO finden sich in unseren
Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie Gäste
der Bastei Lübbe AG auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.luebbe.com/de/investor-relations/hauptversammlung
Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in
gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an
die nachfolgende Adresse:
Bastei Lübbe AG
Datenschutzbeauftragter
Schanzenstraße 6 - 20
51063 Köln
E-Mail: datenschutz@luebbe.de
Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung
zugänglich sein.
Köln, im August 2019
*Bastei Lübbe AG*
_- Der Vorstand -_
2019-08-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bastei Lübbe AG
Schanzenstraße 6-20
51063 Köln
Deutschland
Telefon: +49 221 82 00 - 0
Fax: +49 221 82 00 - 1900
E-Mail: investorrelations@luebbe.de
Internet: http://www.luebbe.de
ISIN: DE000A1X3YY0
WKN: A1X3YY
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 08, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
© 2019 Dow Jones News