Das milliardenschwere Musterverfahren von
Anlegern zur VW
Musterbeklagte sind Volkswagen
Das dortige Oberlandesgericht sah dies im März allerdings anders. Die Richter entschieden, dass die Klagen von Aktionären, die Schadenersatz von der Porsche SE fordern, dem bereits laufenden Verfahren in Braunschweig zugeordnet werden müssen. Da sich die Forderungen grundsätzlich um denselben Sachverhalt drehten, dürfe es für sie kein eigenes Kapitalanleger-Musterverfahren geben. (Az. 20 Kap 2/17). Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt./bch/DP/fba
ISIN DE000PAH0038 DE0007664039
AXC0022 2019-08-12/05:49