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Dow Jones News
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(3)

Sind Ausschreibungen für NetApp-Support aktuell in Deutschland rechtswidrig? - Systematische Ausgrenzung von Wettbewerb bei Wartungen

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

München (pts006/12.08.2019/09:30) - Öffentliche Ämter und 
Institutionen sind in den meisten Fällen dazu gezwungen, Wartungsleistungen, die 
eine gewissen Summe überschreiten, öffentlich auszuschreiben. Gerade im 
Storage-Umfeld ist das notwendig, weil die Wartungsverträge für Speichersystemen 
beim Hersteller sehr teuer sind. Vor allem, wenn das Storage schon älter als 
fünf Jahre ist. 
 
Wettbewerbswidrige Ausschreibungen 
 
Seit zirka zwei Jahren setzt NetApp die beliebte NetApp-FAS-Serie "End of Life". 
Das bedeutet, dass die Datenspeichersysteme vom Hersteller nicht mehr verkauft 
werden, aber noch einige Jahre supportet werden. So haben die Kunden Zeit, einen 
Hardware-Lifecycle durchzuführen, sprich, sich ein neues Storage von NetApp zu 
kaufen. 
 
Um die Datenspeicher so lange wie möglich zu nutzen, wollen gerade öffentliche 
Unternehmungen diese Hardware möglichst lange betreiben und warten. Denn 
Migrationsprojekte und die Neuanschaffung sind nicht nur ein sehr teures 
Unterfangen, sondern bergen auch ein hohes Ausfallrisiko. 
 
So folgen die Prokuristen den Regeln und erstellen eine Ausschreibung nach den 
Grundlagen der Vergabevorschriften VOL/A. Soweit, so gut, sollte man meinen - 
aber genau hier passiert systematische Ausgrenzung von fast allen Hersteller 
unabhängigen Wartungsanbietern in ganz Europa. 
 
Was läuft schief? 
 
Oft holen sich die Vergabestelle oder der Prokurist Unterstützung bei der 
IT-Abteilung für die Leistungsbeschreibung, die nach den Grundlagen des VOL/A §7 
erstellt werden muss. Der IT-Fachbereich leitet darauf hin den alten 
Wartungsvertrag an die Vergabestelle weiter und möchten den selben Support wie 
damals beim Einkauf der Hardware bestellen. Als "Nicht-IT-Fachmann" kopiert der 
Einkäufer die Leistungsbeschreibung des Herstellers einfach in die Vergabe und 
verletzt hier meist schon die Vergaberichtlinie unter VOL/A§7 Absatz 4. 
 
"Bezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren (z. B. Markennamen) 
dürfen ausnahmsweise, jedoch nur mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" 
verwendet werden. 
 
Die Texte in den Ausschreibungen sehen dann zum Beispiel so aus: "Service für 
NetApp Storage FAS8020A - NetApp SupportEdge Premium 4hr Onsite". 
 
Weiters gibt es detaillierte Beschreibungen für weitere Ausschlüsse, wie zum 
Beispiel: "Es wird ausschließlich fabrikneue Originalware akzeptiert. Der 
Auftraggeber verlangt bei Lieferung einen Nachweis der Beschaffung über die 
offiziellen und zertifizierten deutschen Distributionskanäle des Herstellers." 
 
Was ist daran illegal? 
 
Auf den ersten Blick scheint hier nichts illegal zu sein, aber sieht man genauer 
hin, ist es eine systematische Ausgrenzung von sogenannten Third Party 
Maintenance (TPM)-Unternehmen. Ein TPM ist ein Hersteller unabhängiger 
Wartungsspezialist, der ausschließlich Wartungsleistungen erbringt. 
 
Aus folgenden Gründen: 
 
1. Es wird ein Markenname und dezidiertes Produkt genannt, das nur von einem 
Anbieter geliefert werden kann, und zwar ohne Hinweis auf "oder gleichwertiges 
Service", wie es unter VOL/A §7 Absatz 4 verlangt wird. 
 
2. In der Detailbeschreibung wird nochmal darauf hingewiesen, dass die 
Beschaffung ausschließlich über die offiziellen Distributionskanäle des 
Herstellers bezogen werden müssen. D.h., es darf nur das Wartungsprodukt des 
Herstellers gekauft werden - was bei einer allgemeinen Dienstleistung wie einer 
Hardwarewartung eindeutig Wettbewerbswidrig ist. 
 
Um klar zu machen, dass es hier um systematische Ausgrenzung geht, brauchen Sie 
nur zu prüfen ob in diesen Ausschreibungen sogenannte "Nebengebote" erlaubt 
sind. Sie werden feststellen, dass diese ausgeschlossen sind. Somit ist es für 
einen unabhängigen Wartungsspezialist leider nicht möglich ein Angebot abzugeben, 
 und das, obwohl die Kostenersparnisse bei weit mehr als 60 bis 70 Prozent 
liegen würden. 
 
Warum gibt es diese systematische Ausgrenzung? 
 
Die Frage ist schnell beantwortet. Der Hersteller möchte nicht die Kontrolle 
über das Wartungsgeschäft verlieren und übt subtil Druck auf die Fachabteilung 
aus. Denn das Wartungsgeschäft ist nicht nur sehr lukrativ für NetApp, sondern 
auch ein sehr beliebtes Mittel zur Kundenpflege, bis der neue Hardware-Lifecycle 
wieder von vorne startet. 
 
Doch wie übt NetApp Druck auf die Fachabteilungen aus? 
 
Auch diese Frage können wir einfach beantworten. Durch Software und Firmware. In 
den Supportpaketen "NetApp SupportEdge" sind nicht nur das 
Hardware-Reparaturservice und der Austausch von Komponenten enthalten, sondern 
auch das Software-Upgrade-Service. Mit diesem Zusatz erlaubt NetApp den Zugang 
zu Bugfixes und Feature-Updates der Software und Firmware für das Storage. 
Nachdem NetApp der IP-Owner (Intelectual Property Owner) der Software ist, 
sprich der Besitzer der Software, darf auch nur der Hersteller die Updates 
verkaufen oder anbieten. Und diese gibt es nur im Bundle mit dem 
Hardwarewartungsvertrag. 
 
Stimmt das denn wirklich? 
 
Jein, NetApp ist laut EU-Gesetzt dazu verpflichtet, Bugfixes kostenlos 
anzubieten, wenn diese den Betrieb der Hardware verhindern. Nachdem die Hardware 
nur in Zusammenhang mit der Software bzw. Firmware funktionieren, muss der 
Hersteller ohne Zusatzkosten oder Vertrag Bugfixes anbieten. Für Feature-Updates 
darf er extra Kosten verrechnen, muss diese aber auch getrennt vom 
Hardware-Support anbieten. Zu diesem Thema gibt es auch ein EU-Urteil aus 2011 
gegen IBM unter Fallnummer 39692, dass auch für alle anderen Hersteller wie 
NetApp gilt, aber selten gelebt wird. 
 
Aber soweit müssen wir nicht einmal gehen, denn die meisten NetApp Systeme der 
Serie NetApp FAS, die heute ausgeschrieben werden, sind bereits "End of Life". 
Das bedeutet, dass der Hersteller die Storage-Produkte nicht mehr verkauft. 
Somit wird die Software für diese Speichersysteme auch vom Hersteller nicht mehr 
weiterentwickelt. Das heißt, es gibt keine Updates mehr, außer es 
stellt sich heraus, dass eine Sicherheitslücke im Ausmaß eines "Meltdown 
oder Spectre" entdeckt wird. In diesem Fall würde aber selbst NetApp die Updates 
kostenfrei aus Reputationsgründen herausgeben. 
 
Fazit 
 
Bei fast allen Unternehmen und öffentlichen Institutionen sind die 
IT-Fachabteilungen abhängig vom Hersteller, denn die sind verantwortlich für den 
reibungslosen Betrieb der Speichersysteme. NetApp sagt klar, dass es keinen 
Software-Support leisten wird, wenn Sie keinen Wartungsvertrag direkt beim 
Hersteller kaufen, obwohl das EU-Rechtlich fraglich ist. Ebenso baut NetApp 
Druck auf die Fachabteilungen mit Bedrohungsszenarien auf, die ein fehlender 
Software-Service mit sich bringen würde. Und das, obwohl selbst NetApp die 
Software nicht mehr weiterentwickelt. 
 
Der Ausweg aus diesem Dilemma 
 
Als Wartungsspezialist ist es immer schwer, bei solchen Ausschreibungen 
Widerspruch einzulegen, weil die Zeit für die Vergabe recht eng ist und der 
rechtliche Einspruch Monate in Anspruch nehmen würde. Ebenso ist das ein Kampf 
gegen Windmühlen, den die TPMs nicht gewinnen können. Also können wir nur an die 
Prokuristen und Vergabestellen appellieren, sich dieser systematischen 
Abgrenzung zu widersetzen, denn der Lohn sind Kosteneinsparungen von 60 bis 70 
Prozent. Das einzige, was Sie tun müssen ist, entweder "Nebengebote" zuzulassen 
oder bei "End of Life"-Hardware den Zusatz "oder gleichwertiges Service" 
einzufügen. Mit diesen Ausschreibungen können Sie dann auch 
Drittwartungsunternehmen, wie hardwarewartung.com einladen. Damit sind Sie nicht 
nur auf der rechtlich sicheren Seite. Bei einigen kommunalen Rechenzentren 
können diese Einsparungen sogar Platz für mehrere neue Arbeitsplätze schaffen. 
 
Wenn Sie mehr Informationen zum Thema NetApp-Support durch Drittwartung und 
dessen Leistungen erfahren wollen, gehen Sie bitte auf: 
https://www.hardwarewartung.com/netapp-support/ 
 
(Ende) 
 
Aussender: Change-IT e.U. 
Ansprechpartner: Yusuf Sar 
Tel.: +43 720 775089 
E-Mail: office@hardwarewartung.com 
Website: www.hardwarewartung.com 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190812006 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 12, 2019 03:30 ET (07:30 GMT)

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