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DGAP-Adhoc: NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA: Veränderung im Aufsichtsrat (deutsch)

NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA: Veränderung im Aufsichtsrat

DGAP-Ad-hoc: NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e):
Personalie
NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA: Veränderung im Aufsichtsrat

12.08.2019 / 10:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Vorsitzende des Aufsichtsrats, Frau Liliana Nordbakk, hat der NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA (ISIN: DE000A12UP37) heute mitgeteilt, dass sie ihr Amt als Aufsichtsrätin aus persönlichen Gründen unter Zugrundelegung der satzungsgemäßen vierwöchigen Frist zum Ablauf des 9. September 2019 niederlegt. Frau Nordbakk ist Mitgründerin der NorCom, leitete viele Jahre die Gesellschaft und war seit 18. Juni 2014 Aufsichtsratsvorsitzende. Frau Nordbakk ist mit 5,17 % an der Gesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft dankt Frau Nordbakk für Ihr Jahrzehnte langes Engagement. Kontakt: NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA Julia Keck IR Gabelsbergerstraße 4 80333 München Telefon: 089-93948-0 E-Mail: aktie@norcom.de
12.08.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA Gabelsbergerstraße 4 80333 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 93948-0 Fax: +49 (0)89 93948-111 E-Mail: aktie@norcom.de Internet: www.norcom.de ISIN: DE000A12UP37 WKN: A12UP3 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 855603 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
855603 12.08.2019 CET/CEST ISIN DE000A12UP37 AXC0077 2019-08-12/10:03
© 2019 dpa-AFX
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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.