FRANKFURT (Dow Jones)--Anlegerklagen wegen Schadensersatzansprüchen gegen Volkswagen und die Porsche SE werden nicht zusammen am Landgericht Braunschweig verhandelt. Für Ansprüche wegen Verletzungen der Informationspflicht gegen Porsche sei ausschließlich das Landgericht Stuttgart zuständig, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit. Das Landgericht Braunschweig sei entsprechend für Ansprüche gegen die Volkswagen AG zuständig. Gegen den Teil-Musterentscheid in dem Kapitalanleger-Musterverfahren könne Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Mit der Entscheidung hat das OLG die Frage geklärt, an welchem Landgericht Anleger ihre Ansprüche aus dem Dieselskandal geltend machen müssen. Eine Bündelung der Verfahren sowohl gegen VW als auch dessen Großaktionär an einem Landgericht ist demnach nicht möglich.
Das Verfahren am OLG Braunschweig findet nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) statt, das die Klagen von Anlegern bündeln und zu einer bindenden Entscheidung für alle Kläger führen soll. Musterkläger ist die Sparkassen-Tochter Deka Investment. Der nächste Termin in dem Musterverfahren ist der 21. Oktober 2019 in Braunschweig, die bisher angesetzten Termine 2. und 9. September wurden aufgehoben.
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August 12, 2019 07:43 ET (11:43 GMT)
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