Die Pleite des Reisekonzerns Thomas Cook offenbart eine Schwäche im Storno-Recht, warnt der ÖAMTC. "Leider ist gesetzlich nicht klargestellt, dass die Insolvenz des Reiseveranstalters zu einem kostenlosem Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Das bedeutet, dass ein gebuchter Thomas Cook-Urlaub nicht kostenlos storniert ...
Den vollständigen Artikel lesen ...