Anzeige
Mehr »
Dienstag, 01.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Diese KI-Biotech-Aktie revolutioniert die Krebstherapie: Lernen Sie Rakovina Therapeutics kennen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.489 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.09.2019 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HELLA GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 27.09.2019 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-08-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HELLA GmbH & Co. KGaA Lippstadt Wertpapier-Kenn-Nummer 
(WKN) A13SX2 
ISIN DE000A13SX22 Sehr geehrte Damen und Herren 
Aktionäre, hiermit laden wir Sie herzlich ein zur 
ordentlichen 
Hauptversammlung der HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt, 
am Freitag, den 27. September 2019, 
um *11.00 Uhr (MESZ).* 
Einlass ab 10.00 Uhr (MESZ) 
im Werk 2 HELLA GmbH & Co. KGaA 
Eingang: Ostpforte 
Beckumer Str. 130 in 59555 Lippstadt *TAGESORDNUNG UND 
VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
1.  Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
    gebilligten Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses nebst der Lageberichte für 
    die HELLA GmbH & Co. KGaA und den Konzern für 
    das Geschäftsjahr 2018/2019, 
    einschließlich des erläuternden Berichts 
    zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a 
    Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten 
    nichtfinanziellen Berichts der HELLA GmbH & Co. 
    KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
    2018/2019; Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA 
    GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018/2019 
 
    Diese Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der 
    Einberufung der Hauptversammlung über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.hella.com/hauptversammlung 
 
    zugänglich. Darüber hinaus werden die 
    Unterlagen den Aktionären während der 
    Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
    erläutert. 
 
    Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
    haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
    Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
    gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 Aktiengesetz 
    (AktG) erfolgt die Feststellung des 
    Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. 
    Dabei erklärt die persönlich haftende 
    Gesellschafterin ihre Zustimmung zu der 
    Feststellung gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der 
    Satzung mit der an die Hauptversammlung 
    gerichteten Beschlussempfehlung. 
 
    Im Übrigen sind die vorgenannten 
    Unterlagen der Hauptversammlung lediglich 
    zugänglich zu machen, ohne dass es eines 
    weiteren Beschlusses der Hauptversammlung 
    bedarf. Die persönlich haftende 
    Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss 
    und der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, der 
    einen Bilanzgewinn von 372.510.933,38 EUR 
    ausweist, festzustellen. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
    Geschäftsjahres 2018/2019 in Höhe von 
    372.510.933,38 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer        372.222.225,20 EUR 
    Dividende in Höhe von 
    3,35 EUR je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie 
    (bei 111.111.112 
    dividendenberechtigten 
    Aktien): 
    Gewinnvortrag auf neue    288.708,18 EUR 
    Rechnung: 
    Bilanzgewinn:             372.510.933,38 EUR 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
    Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, der persönlich haftenden 
    Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 Entlastung zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 
    amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
    das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu 
    erteilen. 
5.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Gesellschafterausschusses für 
    das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 
    amtierenden Mitgliedern des 
    Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 Entlastung zu erteilen. 
6.  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2019/2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
    Prüfungsausschusses vor, die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum 
    Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. 
 
    Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses 
    an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des 
    Aufsichtsrats sind frei von einer 
    ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch 
    bestanden keine vertraglichen Regelungen, die 
    die Auswahlmöglichkeiten beschränkt hätten. 
7.  *Wahlen zum Gesellschafterausschuss* 
 
    Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
    2019 enden die Amtszeiten aller Mitglieder des 
    Gesellschafterausschusses. Daher sind Neuwahlen 
    erforderlich. 
 
    Der Gesellschafterausschuss setzt sich 
    gemäß § 22 Abs. 1 der Satzung aus 
    höchstens neun Mitgliedern zusammen, die von 
    der Hauptversammlung der Gesellschaft gewählt 
    werden. Für die Zusammensetzung gilt keine 
    Geschlechterquote. Der Gesellschafterausschuss 
    und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
    Personen als Mitglieder des 
    Gesellschafterausschusses zu wählen: 
 
    1.) Dr. Jürgen Behrend, Lippstadt, 
        Persönlich haftender geschäftsführender 
        Gesellschafter der Hueck Industrie 
        Holding KG 
    2.) Horst Binnig, Bad Friedrichshall, 
        Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall 
        Automotive AG / Vorstandsmitglied der 
        Rheinmetall AG 
    3.) Samuel Christ, Küsnacht, Schweiz, 
        selbstständiger Kommunikationsberater 
        und Creative Director 
    4.) Carl-Peter Forster, München, 
        selbstständiger Unternehmensberater und 
        Investor 
    5.) Roland Hammerstein, München, 
        selbstständiger Rechtsanwalt 
    6.) Klaus Kühn, Grevenbroich, 
        selbstständiger Unternehmensberater, 
        ehemaliger Finanzvorstand der Bayer AG 
    7.) Dr. Matthias Röpke, Stuttgart, 
        Leiter Produktions-Footprint 
        Werksplanung Europa bei der MAHLE 
        Filtersysteme GmbH 
    8.) Konstantin Thomas, Weiden, 
        Geschäftsführer der Hueck Folien Holding 
        GmbH & Co. KG 
 
    Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab 
    Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung der Mitglieder des 
    Gesellschafterausschusses für das vierte 
    Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
    beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
    Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
    Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt 
    werden. 
 
    Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
    Gesellschafterausschuss für seine 
    Zusammensetzung beschlossenen Ziele 
    einschließlich des Diversitätskonzepts und 
    streben die Ausfüllung des vom 
    Gesellschafterausschuss erarbeiteten 
    Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
    Ziele und Kompetenzprofil einschließlich 
    des Diversitätskonzepts wurden vom 
    Gesellschafterausschuss zuletzt am 29. Mai 2018 
    beschlossen und sind einschließlich des 
    Stands der Umsetzung im 
    Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
    2018/2019 veröffentlicht. Dieser ist im 
    Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 enthalten und Bestandteil der unter 
    Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die 
    ab dem Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung über die Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    *www.hella.com/hauptversammlung* 
 
    zugänglich sind und den Aktionären während der 
    Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
    erläutert werden. 
 
    Der Gesellschafterausschuss hat sich bei den 
    zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
    vergewissert, dass sie jeweils den zu 
    erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
    Abgesehen davon, dass Herr Dr. Jürgen Behrend, 
    Herr Roland Hammerstein, Herr Dr. Matthias 
    Röpke und Herr Konstantin Thomas bereits 
    Mitglieder des Gesellschafterausschusses sind 
    und Herr Klaus Kühn Mitglied sowohl im 
    Gesellschafterausschuss als auch im 
    Aufsichtsrat ist, bestehen nach Einschätzung 
    des Gesellschafterausschusses jeweils keine für 
    die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden 
    Aktionärs maßgebenden persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen zwischen den zur 
    Wahl vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und 
    den Gesellschaften des HELLA-Konzerns, den 
    Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 14, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

In unserem kostenlosen Spezialreport erfahren Sie, welche 3 Unternehmen jetzt im Zentrum dieser energiepolitischen Neuausrichtung stehen, und wer vom kommenden Boom der Nuklearindustrie besonders profitieren könnte.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche Aktien besonders von der Energiewende in den USA profitieren dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.