Anzeige
Mehr »
Login
Dienstag, 23.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Breaking News: InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
755 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.09.2019 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HELLA GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 27.09.2019 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-08-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HELLA GmbH & Co. KGaA Lippstadt Wertpapier-Kenn-Nummer 
(WKN) A13SX2 
ISIN DE000A13SX22 Sehr geehrte Damen und Herren 
Aktionäre, hiermit laden wir Sie herzlich ein zur 
ordentlichen 
Hauptversammlung der HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt, 
am Freitag, den 27. September 2019, 
um *11.00 Uhr (MESZ).* 
Einlass ab 10.00 Uhr (MESZ) 
im Werk 2 HELLA GmbH & Co. KGaA 
Eingang: Ostpforte 
Beckumer Str. 130 in 59555 Lippstadt *TAGESORDNUNG UND 
VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
1.  Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
    gebilligten Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses nebst der Lageberichte für 
    die HELLA GmbH & Co. KGaA und den Konzern für 
    das Geschäftsjahr 2018/2019, 
    einschließlich des erläuternden Berichts 
    zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a 
    Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten 
    nichtfinanziellen Berichts der HELLA GmbH & Co. 
    KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
    2018/2019; Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA 
    GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018/2019 
 
    Diese Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der 
    Einberufung der Hauptversammlung über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.hella.com/hauptversammlung 
 
    zugänglich. Darüber hinaus werden die 
    Unterlagen den Aktionären während der 
    Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
    erläutert. 
 
    Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
    haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
    Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
    gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 Aktiengesetz 
    (AktG) erfolgt die Feststellung des 
    Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. 
    Dabei erklärt die persönlich haftende 
    Gesellschafterin ihre Zustimmung zu der 
    Feststellung gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der 
    Satzung mit der an die Hauptversammlung 
    gerichteten Beschlussempfehlung. 
 
    Im Übrigen sind die vorgenannten 
    Unterlagen der Hauptversammlung lediglich 
    zugänglich zu machen, ohne dass es eines 
    weiteren Beschlusses der Hauptversammlung 
    bedarf. Die persönlich haftende 
    Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss 
    und der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, der 
    einen Bilanzgewinn von 372.510.933,38 EUR 
    ausweist, festzustellen. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
    Geschäftsjahres 2018/2019 in Höhe von 
    372.510.933,38 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer        372.222.225,20 EUR 
    Dividende in Höhe von 
    3,35 EUR je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie 
    (bei 111.111.112 
    dividendenberechtigten 
    Aktien): 
    Gewinnvortrag auf neue    288.708,18 EUR 
    Rechnung: 
    Bilanzgewinn:             372.510.933,38 EUR 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
    Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, der persönlich haftenden 
    Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 Entlastung zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 
    amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
    das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu 
    erteilen. 
5.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Gesellschafterausschusses für 
    das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 
    amtierenden Mitgliedern des 
    Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 Entlastung zu erteilen. 
6.  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2019/2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
    Prüfungsausschusses vor, die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum 
    Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. 
 
    Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses 
    an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des 
    Aufsichtsrats sind frei von einer 
    ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch 
    bestanden keine vertraglichen Regelungen, die 
    die Auswahlmöglichkeiten beschränkt hätten. 
7.  *Wahlen zum Gesellschafterausschuss* 
 
    Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
    2019 enden die Amtszeiten aller Mitglieder des 
    Gesellschafterausschusses. Daher sind Neuwahlen 
    erforderlich. 
 
    Der Gesellschafterausschuss setzt sich 
    gemäß § 22 Abs. 1 der Satzung aus 
    höchstens neun Mitgliedern zusammen, die von 
    der Hauptversammlung der Gesellschaft gewählt 
    werden. Für die Zusammensetzung gilt keine 
    Geschlechterquote. Der Gesellschafterausschuss 
    und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
    Personen als Mitglieder des 
    Gesellschafterausschusses zu wählen: 
 
    1.) Dr. Jürgen Behrend, Lippstadt, 
        Persönlich haftender geschäftsführender 
        Gesellschafter der Hueck Industrie 
        Holding KG 
    2.) Horst Binnig, Bad Friedrichshall, 
        Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall 
        Automotive AG / Vorstandsmitglied der 
        Rheinmetall AG 
    3.) Samuel Christ, Küsnacht, Schweiz, 
        selbstständiger Kommunikationsberater 
        und Creative Director 
    4.) Carl-Peter Forster, München, 
        selbstständiger Unternehmensberater und 
        Investor 
    5.) Roland Hammerstein, München, 
        selbstständiger Rechtsanwalt 
    6.) Klaus Kühn, Grevenbroich, 
        selbstständiger Unternehmensberater, 
        ehemaliger Finanzvorstand der Bayer AG 
    7.) Dr. Matthias Röpke, Stuttgart, 
        Leiter Produktions-Footprint 
        Werksplanung Europa bei der MAHLE 
        Filtersysteme GmbH 
    8.) Konstantin Thomas, Weiden, 
        Geschäftsführer der Hueck Folien Holding 
        GmbH & Co. KG 
 
    Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab 
    Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung der Mitglieder des 
    Gesellschafterausschusses für das vierte 
    Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
    beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
    Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
    Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt 
    werden. 
 
    Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
    Gesellschafterausschuss für seine 
    Zusammensetzung beschlossenen Ziele 
    einschließlich des Diversitätskonzepts und 
    streben die Ausfüllung des vom 
    Gesellschafterausschuss erarbeiteten 
    Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
    Ziele und Kompetenzprofil einschließlich 
    des Diversitätskonzepts wurden vom 
    Gesellschafterausschuss zuletzt am 29. Mai 2018 
    beschlossen und sind einschließlich des 
    Stands der Umsetzung im 
    Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
    2018/2019 veröffentlicht. Dieser ist im 
    Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 enthalten und Bestandteil der unter 
    Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die 
    ab dem Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung über die Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    *www.hella.com/hauptversammlung* 
 
    zugänglich sind und den Aktionären während der 
    Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
    erläutert werden. 
 
    Der Gesellschafterausschuss hat sich bei den 
    zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
    vergewissert, dass sie jeweils den zu 
    erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
    Abgesehen davon, dass Herr Dr. Jürgen Behrend, 
    Herr Roland Hammerstein, Herr Dr. Matthias 
    Röpke und Herr Konstantin Thomas bereits 
    Mitglieder des Gesellschafterausschusses sind 
    und Herr Klaus Kühn Mitglied sowohl im 
    Gesellschafterausschuss als auch im 
    Aufsichtsrat ist, bestehen nach Einschätzung 
    des Gesellschafterausschusses jeweils keine für 
    die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden 
    Aktionärs maßgebenden persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen zwischen den zur 
    Wahl vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und 
    den Gesellschaften des HELLA-Konzerns, den 
    Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 14, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

indirekt mit mehr als 10 % der 
    stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft 
    beteiligten Aktionär andererseits. 
    Außerdem wird darauf hingewiesen, dass 
    Herr Dr. Jürgen Behrend, Herr Samuel Christ, 
    Herr Roland Hammerstein, Herr Dr. Matthias 
    Röpke und Herr Konstantin Thomas jeweils 
    Mitglieder der Poolvereinbarung der 
    Familiengesellschafter der HELLA GmbH & Co. 
    KGaA sind, die insgesamt 60 % des Grundkapitals 
    der Gesellschaft umfasst. 
 
    Es ist beabsichtigt, dem 
    Gesellschafterausschuss Herrn Carl-Peter 
    Forster für den Fall seiner Wahl als Kandidat 
    für den Vorsitz vorzuschlagen. 
 
    Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind 
    bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften 
    Mitglied eines gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremiums von 
    Wirtschaftsunternehmen. 
 
    Dr. Jürgen Behrend 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * Vorsitzender des Beirats der Eduard Hueck 
      GmbH & Co. KG 
    * Mitglied des Beirats der Sudhaus GmbH & 
      Co. KG 
 
    Horst Binnig 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * Pierburg GmbH* (Vorsitzender) 
    * KS Kolbenschmidt GmbH* (Vorsitzender) 
    * KS HUAYU AluTech GmbH* (Stellvertretender 
      Vorsitzender) 
    * KS Gleitlager GmbH* (Vorsitzender) 
    * Pierburg Pump Technology GmbH* 
      (Vorsitzender) 
    * Bertrandt AG 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * Kolbenschmidt Pierburg Shanghai Nonferrous 
      Components Co. Ltd.* (Chairman of the 
      Board) 
    * Kolbenschmidt HUAYU Piston Co. Ltd.* (Vice 
      Chairman of the Board) 
    * Pierburg HUAYU Pump Technologies Co. Ltd.* 
      (Vice Chairman of the Board) 
    * KSPG Holding USA, Inc.* (Non-Executive 
      Director) 
    * KSPG (China) Investment Co. Ltd.* 
      (Chairman of the Board) 
 
    _* Konzernunternehmen der Rheinmetall 
    Automotive Group_ 
 
    Samuel Christ 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * keine 
 
    Carl-Peter Forster 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * Chemring Plc. (Chairman of the Board) 
    * IMI Plc. (Non-Executive Director) 
    * Geely Automotive Holdings* (Non-Executive 
      Director) 
    * China Euro Vehicle Technology AB* 
      (Non-Executive Director) 
    * Geely Sweden Holdings AB* (Non-Executive 
      Director) 
    * Vorsitzender des Beirats der Friedola Tech 
      GmbH* 
    * Mitglied des Beirats und des Aufsichtsrats 
      der Lead Equities Small Cap Private Equity 
    * Gordon Murray Design Ltd. (Mitglied des 
      Board) 
    * Clear Motion Ltd. (Mitglied des Board) 
    * Vorsitzender des Beirats der Kinexon GmbH 
    * Mitglied des Verwaltungsrates der The 
      Mobility House AG 
    * London Electric Vehicle Company Ltd.* 
      (Chairman of the Board) 
 
    _Herr Forster beabsichtigt, die mit * 
    gekennzeichneten Mandate im 3. Kalenderquartal 
    2019 niederzulegen._ 
 
    Roland Hammerstein 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * Mitglied des Beirats der Sudhaus GmbH & 
      Co. KG 
    * Mitglied des Beirats der Kunststoffwerk 
      Voerde GmbH & Co. KG 
    * Mitglied des Beirats der ELCO GmbH 
    * Mitglied des Beirats der Eduard Hueck GmbH 
      & Co. KG 
    * Mitglied des Verwaltungsrats der CHF 
      Beteiligungs GmbH & Co. KG 
 
    Klaus Kühn 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * Flossbach von Storch AG (Vorsitzender) 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * keine 
 
    Dr. Matthias Röpke 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * keine 
 
    Konstantin Thomas 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * HUECK FOLIEN GmbH (Vorsitzender) 
 
    Dem Wahlvorschlag ist für jeden Kandidaten im 
    Anhang dieser Hauptversammlungseinladung 
    jeweils ein Lebenslauf mit Angaben zu den 
    wesentlichen Tätigkeiten neben dem angestrebten 
    Mandat im Gesellschafterausschuss beigefügt. 
 
    Im Hinblick auf eine mögliche analoge Anwendung 
    des § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG erwartet die 
    Gesellschaft, dass der Stimmrechtsvertreter des 
    Pools der Familiengesellschafter der HELLA GmbH 
    & Co. KGaA, der insgesamt 60 % des 
    Grundkapitals der Gesellschaft umfasst, in der 
    Hauptversammlung höchst vorsorglich einen 
    Wahlvorschlag gemäß § 127 AktG zur Wahl 
    von Herrn Dr. Jürgen Behrend stellen wird. 
8.  *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
    Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
    2019 enden die Amtszeiten aller von den 
    Anteilseignern gewählten 
    Aufsichtsratsmitglieder. Daher sind Neuwahlen 
    erforderlich. 
 
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
    nach §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 1 und Abs. 2, 101 
    Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 
    Mitbestimmungsgesetz 1976 aus 16 Mitgliedern 
    zusammen. Von den 16 Aufsichtsratsmitgliedern 
    sind jeweils 8 Mitglieder durch die 
    Anteilseigner und die Arbeitnehmer zu wählen. 
    Mindestens 30 % der Aufsichtsratsmitglieder 
    müssen Frauen und mindestens ebenso viele 
    Aufsichtsratsmitglieder müssen Männer sein. Der 
    Mindestanteil ist grundsätzlich vom 
    Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht 
    gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die Seite 
    der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter 
    der Gesamterfüllung widerspricht. Der 
    Gesamterfüllung wurde nicht widersprochen, so 
    dass insgesamt mindestens fünf Frauen und fünf 
    Männer dem Aufsichtsrat angehören müssen. Zum 
    Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
    Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt 
    sechs Frauen an, davon vier auf 
    Anteilseignerseite. Das Mindestanteilsgebot ist 
    damit erfüllt und wäre auch nach der Wahl der 
    vorgeschlagenen Kandidaten weiterhin erfüllt. 
 
    Die nachfolgenden Wahlvorschläge beruhen auf 
    den Empfehlungen des Nominierungsausschusses 
    des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat und der 
    Gesellschafterausschuss schlagen vor, folgende 
    Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zu 
    wählen: 
 
    1.) Dr. Dietrich Hueck, München, 
        Gesellschafter und freiberuflicher 
        Berater der diva-e Platforms GmbH 
    2.) Stephanie Hueck, Lüdenscheid, 
        im Ruhestand, ehemals geschäftsführende 
        Gesellschafterin der Gerhardi Alutechnik 
        GmbH & Co. KG 
    3.) Dr. Tobias Hueck, München, 
        Rechtsanwalt in der Kanzlei P+P Pöllath 
        + Partners Rechtsanwälte und 
        Steuerberater mbB 
    4.) Klaus Kühn, Grevenbroich, 
        selbstständiger Unternehmensberater, 
        ehemaliger Finanzvorstand der Bayer AG 
    5.) Claudia Owen, Lippstadt, 
        Mitglied des Vorstands der Dr. Arnold 
        Hueck Stiftung 
    6.) Dr. Thomas B. Paul, Düsseldorf, 
        Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei 
        Hengeler Mueller Partnerschaft von 
        Rechtsanwälten mbB 
    7.) Charlotte Sötje, Berlin, 
        Ass. jur. und selbstständige Mediatorin 
    8.) Christoph Thomas, Weiden, 
        selbstständiger Architekt 
 
    Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab 
    Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das 
    vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
    Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in 
    dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
    mitgerechnet. 
 
    Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt 
    werden. 
 
    Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
    Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
    beschlossenen Ziele einschließlich des 
    Diversitätskonzepts und streben die Ausfüllung 
    des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
    Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
    Ziele und Kompetenzprofil einschließlich 
    des Diversitätskonzepts wurden vom Aufsichtsrat 
    zuletzt am 28. Mai 2018 beschlossen und sind 
    einschließlich des Stands der Umsetzung im 
    Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
    2018/2019 veröffentlicht. Dieser ist im 
    Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 enthalten und Bestandteil der unter 
    Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die 
    ab dem Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung über die Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    www.hella.com/hauptversammlung 
 
    zugänglich sind und den Aktionären während der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 14, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.