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(2)

DGAP-HV: HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung -4-

DJ DGAP-HV: HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.09.2019 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HELLA GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 27.09.2019 in Lippstadt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-08-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
HELLA GmbH & Co. KGaA Lippstadt Wertpapier-Kenn-Nummer 
(WKN) A13SX2 
ISIN DE000A13SX22 Sehr geehrte Damen und Herren 
Aktionäre, hiermit laden wir Sie herzlich ein zur 
ordentlichen 
Hauptversammlung der HELLA GmbH & Co. KGaA, Lippstadt, 
am Freitag, den 27. September 2019, 
um *11.00 Uhr (MESZ).* 
Einlass ab 10.00 Uhr (MESZ) 
im Werk 2 HELLA GmbH & Co. KGaA 
Eingang: Ostpforte 
Beckumer Str. 130 in 59555 Lippstadt *TAGESORDNUNG UND 
VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG* 
1.  Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
    gebilligten Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses nebst der Lageberichte für 
    die HELLA GmbH & Co. KGaA und den Konzern für 
    das Geschäftsjahr 2018/2019, 
    einschließlich des erläuternden Berichts 
    zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a 
    Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten 
    nichtfinanziellen Berichts der HELLA GmbH & Co. 
    KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
    2018/2019; Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA 
    GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2018/2019 
 
    Diese Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der 
    Einberufung der Hauptversammlung über die 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.hella.com/hauptversammlung 
 
    zugänglich. Darüber hinaus werden die 
    Unterlagen den Aktionären während der 
    Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
    erläutert. 
 
    Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
    haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
    Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
    gebilligt. Gemäß § 286 Abs. 1 Aktiengesetz 
    (AktG) erfolgt die Feststellung des 
    Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. 
    Dabei erklärt die persönlich haftende 
    Gesellschafterin ihre Zustimmung zu der 
    Feststellung gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 der 
    Satzung mit der an die Hauptversammlung 
    gerichteten Beschlussempfehlung. 
 
    Im Übrigen sind die vorgenannten 
    Unterlagen der Hauptversammlung lediglich 
    zugänglich zu machen, ohne dass es eines 
    weiteren Beschlusses der Hauptversammlung 
    bedarf. Die persönlich haftende 
    Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss 
    und der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
    Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, der 
    einen Bilanzgewinn von 372.510.933,38 EUR 
    ausweist, festzustellen. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
    Geschäftsjahres 2018/2019 in Höhe von 
    372.510.933,38 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer        372.222.225,20 EUR 
    Dividende in Höhe von 
    3,35 EUR je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie 
    (bei 111.111.112 
    dividendenberechtigten 
    Aktien): 
    Gewinnvortrag auf neue    288.708,18 EUR 
    Rechnung: 
    Bilanzgewinn:             372.510.933,38 EUR 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag fällig. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    persönlich haftenden Gesellschafterin für das 
    Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, der persönlich haftenden 
    Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 Entlastung zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 
    amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
    das Geschäftsjahr 2018/2019 Entlastung zu 
    erteilen. 
5.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Gesellschafterausschusses für 
    das Geschäftsjahr 2018/2019* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/2019 
    amtierenden Mitgliedern des 
    Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 Entlastung zu erteilen. 
6.  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2019/2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
    Prüfungsausschusses vor, die 
    PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum 
    Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. 
 
    Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses 
    an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des 
    Aufsichtsrats sind frei von einer 
    ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch 
    bestanden keine vertraglichen Regelungen, die 
    die Auswahlmöglichkeiten beschränkt hätten. 
7.  *Wahlen zum Gesellschafterausschuss* 
 
    Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
    2019 enden die Amtszeiten aller Mitglieder des 
    Gesellschafterausschusses. Daher sind Neuwahlen 
    erforderlich. 
 
    Der Gesellschafterausschuss setzt sich 
    gemäß § 22 Abs. 1 der Satzung aus 
    höchstens neun Mitgliedern zusammen, die von 
    der Hauptversammlung der Gesellschaft gewählt 
    werden. Für die Zusammensetzung gilt keine 
    Geschlechterquote. Der Gesellschafterausschuss 
    und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende 
    Personen als Mitglieder des 
    Gesellschafterausschusses zu wählen: 
 
    1.) Dr. Jürgen Behrend, Lippstadt, 
        Persönlich haftender geschäftsführender 
        Gesellschafter der Hueck Industrie 
        Holding KG 
    2.) Horst Binnig, Bad Friedrichshall, 
        Vorstandsvorsitzender der Rheinmetall 
        Automotive AG / Vorstandsmitglied der 
        Rheinmetall AG 
    3.) Samuel Christ, Küsnacht, Schweiz, 
        selbstständiger Kommunikationsberater 
        und Creative Director 
    4.) Carl-Peter Forster, München, 
        selbstständiger Unternehmensberater und 
        Investor 
    5.) Roland Hammerstein, München, 
        selbstständiger Rechtsanwalt 
    6.) Klaus Kühn, Grevenbroich, 
        selbstständiger Unternehmensberater, 
        ehemaliger Finanzvorstand der Bayer AG 
    7.) Dr. Matthias Röpke, Stuttgart, 
        Leiter Produktions-Footprint 
        Werksplanung Europa bei der MAHLE 
        Filtersysteme GmbH 
    8.) Konstantin Thomas, Weiden, 
        Geschäftsführer der Hueck Folien Holding 
        GmbH & Co. KG 
 
    Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab 
    Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung der Mitglieder des 
    Gesellschafterausschusses für das vierte 
    Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
    beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
    Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
    Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt 
    werden. 
 
    Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
    Gesellschafterausschuss für seine 
    Zusammensetzung beschlossenen Ziele 
    einschließlich des Diversitätskonzepts und 
    streben die Ausfüllung des vom 
    Gesellschafterausschuss erarbeiteten 
    Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
    Ziele und Kompetenzprofil einschließlich 
    des Diversitätskonzepts wurden vom 
    Gesellschafterausschuss zuletzt am 29. Mai 2018 
    beschlossen und sind einschließlich des 
    Stands der Umsetzung im 
    Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
    2018/2019 veröffentlicht. Dieser ist im 
    Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 enthalten und Bestandteil der unter 
    Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die 
    ab dem Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung über die Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    *www.hella.com/hauptversammlung* 
 
    zugänglich sind und den Aktionären während der 
    Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
    erläutert werden. 
 
    Der Gesellschafterausschuss hat sich bei den 
    zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
    vergewissert, dass sie jeweils den zu 
    erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
    Abgesehen davon, dass Herr Dr. Jürgen Behrend, 
    Herr Roland Hammerstein, Herr Dr. Matthias 
    Röpke und Herr Konstantin Thomas bereits 
    Mitglieder des Gesellschafterausschusses sind 
    und Herr Klaus Kühn Mitglied sowohl im 
    Gesellschafterausschuss als auch im 
    Aufsichtsrat ist, bestehen nach Einschätzung 
    des Gesellschafterausschusses jeweils keine für 
    die Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden 
    Aktionärs maßgebenden persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen zwischen den zur 
    Wahl vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und 
    den Gesellschaften des HELLA-Konzerns, den 
    Organen der Gesellschaft oder einem direkt oder 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 14, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung -2-

indirekt mit mehr als 10 % der 
    stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft 
    beteiligten Aktionär andererseits. 
    Außerdem wird darauf hingewiesen, dass 
    Herr Dr. Jürgen Behrend, Herr Samuel Christ, 
    Herr Roland Hammerstein, Herr Dr. Matthias 
    Röpke und Herr Konstantin Thomas jeweils 
    Mitglieder der Poolvereinbarung der 
    Familiengesellschafter der HELLA GmbH & Co. 
    KGaA sind, die insgesamt 60 % des Grundkapitals 
    der Gesellschaft umfasst. 
 
    Es ist beabsichtigt, dem 
    Gesellschafterausschuss Herrn Carl-Peter 
    Forster für den Fall seiner Wahl als Kandidat 
    für den Vorsitz vorzuschlagen. 
 
    Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind 
    bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften 
    Mitglied eines gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremiums von 
    Wirtschaftsunternehmen. 
 
    Dr. Jürgen Behrend 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * Vorsitzender des Beirats der Eduard Hueck 
      GmbH & Co. KG 
    * Mitglied des Beirats der Sudhaus GmbH & 
      Co. KG 
 
    Horst Binnig 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * Pierburg GmbH* (Vorsitzender) 
    * KS Kolbenschmidt GmbH* (Vorsitzender) 
    * KS HUAYU AluTech GmbH* (Stellvertretender 
      Vorsitzender) 
    * KS Gleitlager GmbH* (Vorsitzender) 
    * Pierburg Pump Technology GmbH* 
      (Vorsitzender) 
    * Bertrandt AG 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * Kolbenschmidt Pierburg Shanghai Nonferrous 
      Components Co. Ltd.* (Chairman of the 
      Board) 
    * Kolbenschmidt HUAYU Piston Co. Ltd.* (Vice 
      Chairman of the Board) 
    * Pierburg HUAYU Pump Technologies Co. Ltd.* 
      (Vice Chairman of the Board) 
    * KSPG Holding USA, Inc.* (Non-Executive 
      Director) 
    * KSPG (China) Investment Co. Ltd.* 
      (Chairman of the Board) 
 
    _* Konzernunternehmen der Rheinmetall 
    Automotive Group_ 
 
    Samuel Christ 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * keine 
 
    Carl-Peter Forster 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * Chemring Plc. (Chairman of the Board) 
    * IMI Plc. (Non-Executive Director) 
    * Geely Automotive Holdings* (Non-Executive 
      Director) 
    * China Euro Vehicle Technology AB* 
      (Non-Executive Director) 
    * Geely Sweden Holdings AB* (Non-Executive 
      Director) 
    * Vorsitzender des Beirats der Friedola Tech 
      GmbH* 
    * Mitglied des Beirats und des Aufsichtsrats 
      der Lead Equities Small Cap Private Equity 
    * Gordon Murray Design Ltd. (Mitglied des 
      Board) 
    * Clear Motion Ltd. (Mitglied des Board) 
    * Vorsitzender des Beirats der Kinexon GmbH 
    * Mitglied des Verwaltungsrates der The 
      Mobility House AG 
    * London Electric Vehicle Company Ltd.* 
      (Chairman of the Board) 
 
    _Herr Forster beabsichtigt, die mit * 
    gekennzeichneten Mandate im 3. Kalenderquartal 
    2019 niederzulegen._ 
 
    Roland Hammerstein 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * Mitglied des Beirats der Sudhaus GmbH & 
      Co. KG 
    * Mitglied des Beirats der Kunststoffwerk 
      Voerde GmbH & Co. KG 
    * Mitglied des Beirats der ELCO GmbH 
    * Mitglied des Beirats der Eduard Hueck GmbH 
      & Co. KG 
    * Mitglied des Verwaltungsrats der CHF 
      Beteiligungs GmbH & Co. KG 
 
    Klaus Kühn 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * Flossbach von Storch AG (Vorsitzender) 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * keine 
 
    Dr. Matthias Röpke 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * keine 
 
    Konstantin Thomas 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * HUECK FOLIEN GmbH (Vorsitzender) 
 
    Dem Wahlvorschlag ist für jeden Kandidaten im 
    Anhang dieser Hauptversammlungseinladung 
    jeweils ein Lebenslauf mit Angaben zu den 
    wesentlichen Tätigkeiten neben dem angestrebten 
    Mandat im Gesellschafterausschuss beigefügt. 
 
    Im Hinblick auf eine mögliche analoge Anwendung 
    des § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG erwartet die 
    Gesellschaft, dass der Stimmrechtsvertreter des 
    Pools der Familiengesellschafter der HELLA GmbH 
    & Co. KGaA, der insgesamt 60 % des 
    Grundkapitals der Gesellschaft umfasst, in der 
    Hauptversammlung höchst vorsorglich einen 
    Wahlvorschlag gemäß § 127 AktG zur Wahl 
    von Herrn Dr. Jürgen Behrend stellen wird. 
8.  *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
    Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 
    2019 enden die Amtszeiten aller von den 
    Anteilseignern gewählten 
    Aufsichtsratsmitglieder. Daher sind Neuwahlen 
    erforderlich. 
 
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
    nach §§ 278 Abs. 3, 96 Abs. 1 und Abs. 2, 101 
    Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 
    Mitbestimmungsgesetz 1976 aus 16 Mitgliedern 
    zusammen. Von den 16 Aufsichtsratsmitgliedern 
    sind jeweils 8 Mitglieder durch die 
    Anteilseigner und die Arbeitnehmer zu wählen. 
    Mindestens 30 % der Aufsichtsratsmitglieder 
    müssen Frauen und mindestens ebenso viele 
    Aufsichtsratsmitglieder müssen Männer sein. Der 
    Mindestanteil ist grundsätzlich vom 
    Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht 
    gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG die Seite 
    der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter 
    der Gesamterfüllung widerspricht. Der 
    Gesamterfüllung wurde nicht widersprochen, so 
    dass insgesamt mindestens fünf Frauen und fünf 
    Männer dem Aufsichtsrat angehören müssen. Zum 
    Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
    Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt 
    sechs Frauen an, davon vier auf 
    Anteilseignerseite. Das Mindestanteilsgebot ist 
    damit erfüllt und wäre auch nach der Wahl der 
    vorgeschlagenen Kandidaten weiterhin erfüllt. 
 
    Die nachfolgenden Wahlvorschläge beruhen auf 
    den Empfehlungen des Nominierungsausschusses 
    des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat und der 
    Gesellschafterausschuss schlagen vor, folgende 
    Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zu 
    wählen: 
 
    1.) Dr. Dietrich Hueck, München, 
        Gesellschafter und freiberuflicher 
        Berater der diva-e Platforms GmbH 
    2.) Stephanie Hueck, Lüdenscheid, 
        im Ruhestand, ehemals geschäftsführende 
        Gesellschafterin der Gerhardi Alutechnik 
        GmbH & Co. KG 
    3.) Dr. Tobias Hueck, München, 
        Rechtsanwalt in der Kanzlei P+P Pöllath 
        + Partners Rechtsanwälte und 
        Steuerberater mbB 
    4.) Klaus Kühn, Grevenbroich, 
        selbstständiger Unternehmensberater, 
        ehemaliger Finanzvorstand der Bayer AG 
    5.) Claudia Owen, Lippstadt, 
        Mitglied des Vorstands der Dr. Arnold 
        Hueck Stiftung 
    6.) Dr. Thomas B. Paul, Düsseldorf, 
        Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei 
        Hengeler Mueller Partnerschaft von 
        Rechtsanwälten mbB 
    7.) Charlotte Sötje, Berlin, 
        Ass. jur. und selbstständige Mediatorin 
    8.) Christoph Thomas, Weiden, 
        selbstständiger Architekt 
 
    Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab 
    Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur 
    Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
    Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das 
    vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
    Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in 
    dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
    mitgerechnet. 
 
    Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt 
    werden. 
 
    Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom 
    Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
    beschlossenen Ziele einschließlich des 
    Diversitätskonzepts und streben die Ausfüllung 
    des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
    Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
    Ziele und Kompetenzprofil einschließlich 
    des Diversitätskonzepts wurden vom Aufsichtsrat 
    zuletzt am 28. Mai 2018 beschlossen und sind 
    einschließlich des Stands der Umsetzung im 
    Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 
    2018/2019 veröffentlicht. Dieser ist im 
    Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 
    2018/2019 enthalten und Bestandteil der unter 
    Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen, die 
    ab dem Zeitpunkt der Einberufung der 
    Hauptversammlung über die Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    www.hella.com/hauptversammlung 
 
    zugänglich sind und den Aktionären während der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 14, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: HELLA GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung -3-

Hauptversammlung zugänglich gemacht und 
    erläutert werden. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
    vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten 
    vergewissert, dass sie jeweils den zu 
    erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
    Abgesehen davon, dass Frau Stephanie Hueck, 
    Frau Claudia Owen und Herr Christoph Thomas 
    bereits Mitglieder des Aufsichtsrats der 
    Gesellschaft sind und Herr Klaus Kühn zudem 
    auch Mitglied des Gesellschafterausschusses 
    ist, Herr Dr. Tobias Hueck der Sohn von Frau 
    Stephanie Hueck ist und Herr Dr. Thomas B. Paul 
    Mitglied einer Rechtsanwaltssozietät, die den 
    HELLA-Konzern in rechtlichen Angelegenheiten 
    berät, bestehen nach Einschätzung des 
    Aufsichtsrats jeweils keine für die 
    Wahlentscheidung eines objektiv urteilenden 
    Aktionärs maßgebenden persönlichen oder 
    geschäftlichen Beziehungen zwischen den zur 
    Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitgliedern 
    einerseits und den Gesellschaften des 
    HELLA-Konzerns, den Organen der Gesellschaft 
    oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 
    % der stimmberechtigten Aktien an der 
    Gesellschaft beteiligten Aktionär andererseits. 
    Außerdem wird darauf hingewiesen, dass 
    Herr Dr. Dietrich Hueck, Frau Stephanie Hueck, 
    Herr Dr. Tobias Hueck, Frau Claudia Owen, Frau 
    Charlotte Sötje und Herr Christoph Thomas 
    jeweils Mitglieder der Poolvereinbarung der 
    Familiengesellschafter der HELLA GmbH & Co. 
    KGaA sind, die insgesamt 60 % des Grundkapitals 
    der Gesellschaft umfasst. 
 
    Es ist beabsichtigt, dem Aufsichtsrat Herrn 
    Klaus Kühn für den Fall seiner Wahl als 
    Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
    vorzuschlagen. 
 
    Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatinnen und 
    Kandidaten sind bei den nachfolgend 
    aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder 
    eines vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen. 
 
    Dr. Dietrich Hueck 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * keine 
 
    Stephanie Hueck 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * Mitglied des Beirats der Messingwerk 
      Plettenberg GmbH & Co. KG 
 
    Dr. Tobias Hueck 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * Mitglied des Beirats der Eduard Hueck GmbH 
      & Co. KG 
 
    Klaus Kühn 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * Flossbach von Storch AG (Vorsitzender) 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * keine 
 
    Claudia Owen 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * keine 
 
    Dr. Thomas B. Paul 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * keine 
 
    Charlotte Sötje 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * keine 
 
    Christoph Thomas 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten: 
 
    * keine 
 
    Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    * Mitglied des Aufsichtsrats und des Beirats 
      der HUECK FOLIEN GmbH 
 
    Dem Wahlvorschlag ist für jede Kandidatin und 
    jeden Kandidaten im Anhang dieser 
    Hauptversammlungseinladung ein Lebenslauf mit 
    Angaben zu den wesentlichen Tätigkeiten neben 
    dem angestrebten Aufsichtsratsmandat beigefügt. 
9.  *Vergütung des Gesellschafterausschusses* 
 
    Die Vergütung der Mitglieder des 
    Gesellschafterausschusses in ihrer derzeitigen 
    Höhe und Ausgestaltung wurde von der 
    Hauptversammlung am 19. November 2010 
    beschlossen und ist seitdem unverändert. Die 
    Vergütung soll mit Wirkung zum 28. September 
    2019 angepasst werden, um weiterhin ein markt- 
    und verantwortungsgerechtes Niveau zu 
    gewährleisten. Dabei sollen den gestiegenen 
    Anforderungen an die Tätigkeit im 
    Gesellschafterausschuss, insbesondere infolge 
    des Wachstums des Unternehmens, sowie der 
    Vergütungsentwicklung bei vergleichbaren 
    Unternehmen Rechnung getragen werden. 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
    a) Die Mitglieder des 
       Gesellschafterausschusses erhalten eine 
       jährliche Vergütung in Höhe von 120.000 
       EUR. Der Vorsitzende des 
       Gesellschafterausschusses erhält eine 
       jährliche Vergütung in Höhe von 360.000 
       EUR. 
    b) Ein Sitzungsgeld wird nicht gewährt. 
    c) Die vorstehende Regelung gilt bis zu 
       einer neuen Beschlussfassung der 
       Hauptversammlung über die Vergütung der 
       Mitglieder des Gesellschafterausschusses. 
       Für das Geschäftsjahr 2019/2020 gilt die 
       Regelung zeitanteilig für die Zeit ab dem 
       28. September 2019. 
10. *Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
    Die Vergütung des Aufsichtsrats in ihrer 
    derzeitigen Höhe und Ausgestaltung wurde 
    letztmals in der Hauptversammlung vom 26. 
    September 2014 angepasst und ist seitdem 
    unverändert. Die Vergütung soll mit Wirkung zum 
    28. September 2019 angepasst werden, um 
    weiterhin ein markt- und 
    verantwortungsgerechtes Niveau zu 
    gewährleisten. Dabei sollen den gestiegenen 
    Anforderungen an die Tätigkeit im Aufsichtsrat, 
    insbesondere infolge des Wachstums des 
    Unternehmens, sowie der Vergütungsentwicklung 
    bei vergleichbaren Unternehmen Rechnung 
    getragen werden. 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
    a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten 
       eine jährliche Vergütung in Höhe von 
       50.000 EUR. Der Vorsitzende des 
       Aufsichtsrats erhält eine jährliche 
       Vergütung in Höhe von 100.000 EUR und 
       jeder Stellvertreter eine jährliche 
       Vergütung in Höhe von 75.000 EUR. 
    b) Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses 
       erhält eine zusätzliche jährliche 
       Vergütung von 25.000 EUR, der Vorsitzende 
       des Ausschusses eine solche von 50.000 
       EUR. Mitglieder des 
       Nominierungsausschusses erhalten keine 
       zusätzliche jährliche Vergütung. 
    c) Ein Sitzungsgeld wird nicht gewährt. 
    d) Die vorstehenden Regelungen gelten bis zu 
       einer neuen Beschlussfassung der 
       Hauptversammlung über die Vergütung der 
       Mitglieder des Aufsichtsrats. Für das 
       laufende Geschäftsjahr 2019/2020 gelten 
       sie zeitanteilig für die Zeit ab dem 28. 
       September 2019. 
11. *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
    bestehenden und die Schaffung eines neuen 
    genehmigten Kapitals mit einer Ermächtigung zum 
    Ausschluss des Bezugsrechts sowie 
    Beschlussfassung über eine entsprechende 
    Satzungsänderung* 
 
    Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat 
    zuletzt am 10. Oktober 2014 eine Ermächtigung 
    der persönlich haftenden Gesellschafter 
    beschlossen, das Grundkapital mit Zustimmung 
    des Aufsichtsrats und des 
    Gesellschafterausschusses durch ein- oder 
    mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber 
    lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder 
    Sacheinlage um bis zu insgesamt 44 Mio. EUR zu 
    erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014/I). Diese in 
    § 5 Abs. 4 der Satzung enthaltene Ermächtigung 
    läuft am 9. Oktober 2019 aus. Um der 
    Gesellschaft die Flexibilität zu kurzfristigen 
    Kapitalerhöhungen zu erhalten, soll ein neues 
    Genehmigtes Kapital 2019/I in Höhe von 
    insgesamt 44 Mio. EUR mit der Möglichkeit zum 
    Bezugsrechtsausschluss geschaffen werden. Die 
    persönlich haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
a) Die Ermächtigung gemäß § 5 Abs. 4 der 
   Satzung, das Grundkapital der Gesellschaft mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats und des 
   Gesellschafterausschusses bis zum 9. Oktober 2019 
   um bis zu 44 Mio. EUR zu erhöhen, wird, soweit 
   sie nicht vorher abläuft, mit Wirkung auf den 
   Zeitpunkt aufgehoben, zu dem die Satzungsänderung 
   gemäß dem nachfolgenden Buchstaben c) in das 
   Handelsregister eingetragen wird. 
b) Die persönlich haftenden Gesellschafter werden 
   ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 
   26. September 2024 mit Zustimmung des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 14, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

Aufsichtsrats und des Gesellschafterausschusses 
   durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender 
   Stückaktien einmal oder mehrmals, insgesamt 
   jedoch um höchstens 44 Mio. EUR, gegen Bar- 
   und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes 
   Kapital 2019/I). Die persönlich haftenden 
   Gesellschafter werden ermächtigt, mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats und des 
   Gesellschafterausschusses das Bezugsrecht der 
   Aktionäre in folgenden Fällen 
   auszuschließen: 
 
   aa) sofern die Kapitalerhöhung gegen 
       Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von 
       Unternehmen, Unternehmensteilen oder von 
       Beteiligungen an Unternehmen oder 
       sonstiger Vermögensgegenstände 
       einschließlich Forderungen gegen 
       die Gesellschaft erfolgt, 
   bb) soweit dies erforderlich ist, um 
       Inhabern oder Gläubigern der von der 
       Gesellschaft oder ihren 
       Konzerngesellschaften ausgegebenen 
       Schuldverschreibungen mit Options- oder 
       Wandlungsrechten oder -pflichten ein 
       Bezugsrecht auf neue Aktien in dem 
       Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach 
       Ausübung ihres Options- oder 
       Wandlungsrechts oder nach Erfüllung 
       einer Options- oder Wandlungspflicht 
       zustünde, 
   cc) wenn der auf die neuen Aktien 
       entfallende anteilige Betrag am 
       Grundkapital 10 % des bei Wirksamwerden 
       dieser Ermächtigung und bei der 
       Beschlussfassung über die Ausübung der 
       Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals 
       nicht übersteigt und der Ausgabepreis 
       den Börsenpreis nicht wesentlich 
       unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % 
       des Grundkapitals ist der Betrag 
       anzurechnen, der auf Aktien entfällt, 
       die aufgrund einer entsprechenden 
       Ermächtigung unter Ausschluss des 
       Bezugsrechts in unmittelbarer oder 
       entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 
       3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise 
       veräußert werden, oder 
   dd) um sich andernfalls ergebende 
       Spitzenbeträge auszunehmen. 
 
   Die persönlich haftenden Gesellschafter werden 
   ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats und 
   des Gesellschafterausschusses die weiteren 
   Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer 
   Durchführung festzusetzen. 
c) In die Satzung wird unter Aufhebung des 
   bisherigen § 5 Abs. 4 folgender § 5 Abs. 4 neu 
   eingefügt: 
 
   '(4) Die persönlich haftenden Gesellschafter 
        sind ermächtigt, das Grundkapital in der 
        Zeit bis zum 26. September 2024 mit 
        Zustimmung des Aufsichtsrats und des 
        Gesellschafterausschusses durch Ausgabe 
        neuer, auf den Namen lautender Stückaktien 
        einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um 
        höchstens EUR 44 Mio., gegen Bar- und/oder 
        Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes 
        Kapital 2019/I). Die persönlich haftenden 
        Gesellschafter sind ermächtigt, mit 
        Zustimmung des Aufsichtsrats und des 
        Gesellschafterausschusses das Bezugsrecht 
        der Aktionäre in folgenden Fällen 
        auszuschließen: 
 
        a) sofern die Kapitalerhöhung gegen 
           Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs 
           von Unternehmen, Unternehmensteilen 
           oder von Beteiligungen an Unternehmen 
           oder sonstiger Vermögensgegenstände 
           einschließlich Forderungen gegen 
           die Gesellschaft erfolgt, 
        b) soweit dies erforderlich ist, um 
           Inhabern oder Gläubigern der von der 
           Gesellschaft oder ihren 
           Konzerngesellschaften ausgegebenen 
           Schuldverschreibungen mit Options- 
           oder Wandlungsrechten oder -pflichten 
           ein Bezugsrecht auf neue Aktien in 
           dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen 
           nach Ausübung ihres Options- oder 
           Wandlungsrechts oder nach Erfüllung 
           einer Options- oder Wandlungspflicht 
           zustünde, 
        c) wenn der auf die neuen Aktien 
           entfallende anteilige Betrag am 
           Grundkapital 10 % des bei 
           Wirksamwerden dieser Ermächtigung und 
           bei der Beschlussfassung über die 
           Ausübung der Ermächtigung vorhandenen 
           Grundkapitals nicht übersteigt und 
           der Ausgabepreis den Börsenpreis 
           nicht wesentlich unterschreitet. Auf 
           den Betrag von 10 % des Grundkapitals 
           ist der Betrag anzurechnen, der auf 
           Aktien entfällt, die aufgrund einer 
           entsprechenden Ermächtigung unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts in 
           unmittelbarer oder entsprechender 
           Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 
           AktG ausgegeben beziehungsweise 
           veräußert werden, oder 
        d) um sich andernfalls ergebende 
           Spitzenbeträge auszunehmen. 
 
        Die persönlich haftenden Gesellschafter 
        sind ermächtigt, mit Zustimmung des 
        Aufsichtsrats und des 
        Gesellschafterausschusses die weiteren 
        Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer 
        Durchführung festzusetzen.' 
12. *Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung 
    eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 
    AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des 
    Bezugsrechts der Aktionäre* 
 
    Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat 
    zuletzt am 31. Oktober 2014 eine 
    Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung 
    eigener Aktien beschlossen. Diese 
    Ermächtigung läuft am 30. Oktober 2019 aus. 
    Um der Gesellschaft die Möglichkeit eines 
    Aktienrückkaufs zu erhalten, soll die 
    Gesellschaft unter Aufhebung der bisherigen 
    Ermächtigung erneut zum Erwerb eigener 
    Aktien ermächtigt werden. Die persönlich 
    haftende Gesellschafterin, der 
    Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat 
    schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
a) Die durch die Hauptversammlung vom 31. Oktober 
   2014 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und 
   zur Verwendung eigener Aktien wird aufgehoben. 
b) Die persönlich haftenden Gesellschafter werden 
   ermächtigt, bis zum 26. September 2024 eigene 
   Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des 
   derzeitigen Grundkapitals, oder, falls dieser 
   Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der 
   Ausübung der Ermächtigung bestehenden 
   Grundkapitals, zu jedem gesetzlich zulässigen 
   Zweck nach Maßgabe der folgenden Vorgaben 
   zu erwerben. Dabei darf der Bestand der 
   aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen 
   Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, die 
   die Gesellschaft bereits erworben hat und noch 
   besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e 
   AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % 
   des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft 
   übersteigen. Die zeitliche Befristung gilt nur 
   für den Erwerb, nicht für das Halten der 
   Aktien. 
 
   Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl der 
   persönlich haftenden Gesellschafter mit 
   Zustimmung des Gesellschafterausschusses und 
   des Aufsichtsrats (i) über die Börse, (ii) 
   mittels eines an alle Aktionäre gerichteten 
   öffentlichen Kaufangebots oder (iii) mittels 
   einer an alle Aktionäre gerichteten 
   öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von 
   Verkaufsangeboten. 
 
   (1) Soweit der Erwerb der Aktien über die 
       Börse erfolgt, darf der von der 
       Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je 
       Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
       durch die Eröffnungsauktion im 
       XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren 
       Nachfolgesystem) an der Frankfurter 
       Wertpapierbörse ermittelten Börsenkurs 
       an dem Tag des Abschlusses des 
       Verpflichtungsgeschäfts zum Erwerb um 
       nicht mehr als 10 % überschreiten und um 
       nicht mehr als 20 % unterschreiten. 
   (2) Soweit der Erwerb aufgrund eines 
       öffentlichen Kaufangebots erfolgt, darf 
       der von der Gesellschaft angebotene und 
       gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne 
       Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen 
       Mittelwert der Aktienkurse 
       (Schlussauktionspreise von Aktien 
       gleicher Gattung der Gesellschaft im 
       XETRA-Handel oder einem vergleichbaren 
       Nachfolgesystem an der Frankfurter 
       Wertpapierbörse) an den letzten drei 
       Börsenhandelstagen vor dem Tag der 
       Veröffentlichung des Angebots um nicht 
       mehr als 10 % überschreiten und um nicht 
       mehr als 20 % unterschreiten. 
   (3) Soweit der Erwerb mittels einer an alle 
       Aktionäre gerichteten öffentlichen 
       Aufforderung zur Abgabe von 
       Verkaufsangeboten erfolgt, darf der von 
       der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis 
       je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den 
       arithmetischen Mittelwert der 
       Aktienkurse (Schlussauktionspreise von 
       Aktien gleicher Gattung der Gesellschaft 
       im XETRA-Handel oder einem 
       vergleichbaren Nachfolgesystem an der 
       Frankfurter Wertpapierbörse) an den 
       letzten drei Börsenhandelstagen vor dem 
       Tag der Annahme der Verkaufsofferten um 
       nicht mehr als 10 % überschreiten und um 
       nicht mehr als 20 % unterschreiten. 
 
   Ergeben sich nach Veröffentlichung eines 
   öffentlichen Kaufangebots oder einer 
   öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von 
   Verkaufsangeboten erhebliche Kursabweichungen 
   vom gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreis oder den 
   Grenzwerten einer etwaigen Kauf- bzw. 
   Verkaufsspanne, so können das Angebot bzw. die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 14, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)

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