Im Rechtsstreit um Betriebsschließungen und Massenentlassungen beim Automobilzulieferer Dura im Sauerland hat das Landesarbeitsgericht Hamm Klagen von gekündigten Mitarbeitern zurückgewiesen. Die Entlassungen seien wirksam, entschied das Gericht am Freitag (Az.: 18 Sa 232/19). Die 18. Kammer urteilte in den ersten sechs von rund 450 Berufungsverfahren. Weitere Entscheidungen sollen in den kommenden Wochen fallen.
Der US-amerikanische Autozulieferer Dura hatte mehreren hundert Beschäftigten seiner drei Werke in Plettenberg und Kirchhundem gekündigt und die Betriebe zum 30. April 2019 stillgelegt. Dagegen hatten viele der Mitarbeiter geklagt, in erster Instanz vor Arbeitsgerichten in Iserlohn und Siegen aber verloren.
Auch in der zweiten Instanz hatten die ersten sechs Klagen nun keinen Erfolg: Bei den Entlassungen sei von einem betriebsbedingten Kündigungsgrund auszugehen. Möglichkeiten zu Weiterbeschäftigung im selben Unternehmen bestünden nach Einschätzung der Kammer nicht, teilte das Gericht mit.
Die Kündigungen seien auch in rechtsformaler Hinsicht nicht zu beanstanden. Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. Dagegen können die Betroffenen aber Nichtzulassungsbeschwerden einlegen./hff/DP/zb
AXC0190 2019-08-16/16:07