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DGAP-News: VW Musterfeststellungsklage: Neue Klageplattform TOGA startet 'Wechsel'-Kampagne (deutsch)

VW Musterfeststellungsklage: Neue Klageplattform TOGA startet 'Wechsel'-Kampagne

DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e):
Firmenzusammenschluss/Kooperation
VW Musterfeststellungsklage: Neue Klageplattform TOGA startet
'Wechsel'-Kampagne

20.08.2019 / 09:09
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Berlin, 19. August, 2019 - Die neue Online-Klageplattform toga.legal hilft ab jetzt allen VW-Klägern, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, diesen Antrag regelgerecht und ohne Kosten zurückzunehmen. Die Hemmung der Verjährung wird auch bei Rücknahme weiter gewahrt, wenn innerhalb von sechs Monaten eine Einzelklage gegen Volkswagen erhoben wird. Eine Rücknahme der Anmeldung zum Klageregister macht nur Sinn, wenn gleichzeitig oder zügig danach eine Zahlungsklage erhoben wird. toga unterstützt alle Anspruchsinhaber bei der Erhebung von Einzelklagen in Kooperation mit Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin. Die Erfolgschancen der Diesel-Geschädigten bei Einzelklagen sind wesentlich höher. Deutschlandweit verurteilen immer mehr Gerichte den Volkswagen Konzern. Dazu kommt, dass in einer Vielzahl von Fällen Vergleiche zugunsten der Kläger getroffen wurden, die in keiner Statistik auftauchen. Den Klägern wird mit den Vergleichen der Schaden meist vollumfänglich erstattet, dafür müssen diese aber öffentlich schweigen. Auch die Oberlandesgerichte bejahen mehrheitlich die Schadensersatzpflicht der Hersteller im Volkswagen Konzern. Das Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte am 18. Juli 2019, dass VW der Käuferin eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz haftet. Der Schaden läge bereits im Abschluss des Kaufvertrages an sich. Oberlandesgericht Braunschweig hält Feststellungsziele für unzulässig. Dagegen hat der vierte Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig im Musterfeststellungsverfahren darauf hingewiesen, dass einige Ziele der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzern zu weit gefasst und daher unzulässig sein könnten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC wollten erreichen, dass das Gericht feststellt, VW habe die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und schulde ihnen deshalb Schadenersatz. Diese Feststellung hält das Gericht im Rahmen der Musterfeststellungsklage für unzulässig. Diese Haltung des Gerichts schwächt die Position der Musterfeststellungskläger erheblich. Ein weiterer Mangel der Musterfeststellungsklage ist, dass alle Anmelder zur Musterfeststellungsklage nach Abschluss des Verfahrens, was durchaus noch einige Jahre dauern kann, dann noch einmal alleine gegen Volkswagen prozessieren müssen, um überhaupt eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. Deshalb ist allen Geschädigten, die sich beim Bundesamt für Justiz für die Musterfeststellungsklage gegen VW registriert haben und so ihre Ansprüche zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, dringend zu empfehlen, diesen Antrag zurückzunehmen. Ohne Rücknahme des Antrags ist eine parallel laufende Einzelklage gesetzlich ausgeschlossen. Besitzer von Dieselfahrzeugen, die sich beim Bundesamt für Justiz für die laufende Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen registriert haben, haben nur bis zum 30. September 2019 Zeit ihre Anmeldung zurückzunehmen. Nach Beginn des Verfahrens am ersten Verhandlungstag ist eine Rücknahme nicht mehr möglich. toga nimmt die Anmeldungen für Verbraucher kostenfrei zurück. Über die Online-Klageplattform toga.legal können alle bei der Musterfeststellungsklage registrierten Dieselbesitzer ihren Antrag schnell und unbürokratisch zurücknehmen. Sie erhalten dort auch Hilfestellung zur Weiterverfolgung ihrer gerechtfertigten Ansprüche. "Aufgrund der stark gestiegenen Erfolgsaussichten bei Klagen gegen Volkswagen und andere Hersteller, gibt es auch die Möglichkeit eine Prozessfinanzierung über Dritte zu bekommen", teilt Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp mit, der namensgebender Partner der Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB ist, die bereits eine Vielzahl von Geschädigten vertritt.. "Dieselklagen gehören in die Hände erfahrener Rechtsanwälte und nicht in die von Verbraucherzentralen und Automobilclubs. Davon zeugen die mehr als 30.000 Urteile, die bisher im Sinne der Einzelkläger ausgesprochen wurden", sagt Rechtsanwalt und Verbraucherschützer Robert Peres, der Initiator der toga.legal Plattform. Er hält das Instrument der Musterfeststellungsklage generell für ungeeignet, die Interessen der geschädigten Dieselfahrer zu schützen. Das gilt nicht nur für diejenigen, die alle Voraussetzungen erfüllen.
20.08.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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