Die von der großen Koalition gerade erst verlängerte Mietpreisbremse ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies die Beschwerde einer Berliner Vermieterin in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zurück. Die Frau hatte geklagt, weil sie wegen Überschreitung der Mietpreisgrenze zu Rückzahlungen verurteilt...Den vollständigen Artikel lesen ...