Potsdam (ots) - Seit November 2018 haben sich mindestens 427.000 Menschen in die Musterfeststellungsklage gegen VW eingeschrieben. Ein abschließendes Urteil in dem Prozess wird jedoch frühestens im Jahr 2023 erwartet. Dadurch spart der Wolfsburger Konzern jährlich mehr als 100 Millionen Euro, die eigentlich den geschädigten Verbrauchern zustünden. Die betroffenen Fahrzeuge verlieren nämlich durch die weitere Nutzung kontinuierlich an Wert. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Verbraucherportals rightnow.eu. Das Unternehmen hat die Daten aus fast 1.000 Gerichtsprozessen im Abgasskandal ausgewertet.
Demnach spart VW bis zur Urteilsverkündung sogar mehr als eine halbe Milliarde Euro. Die individuelle Entschädigungssumme jedes Klägers setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrene Strecke zusammen. Für Letztere ziehen die zuständigen Gerichte eine ungefähre maximale Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges heran und berechnen darauf basierend den Wertverlust aufgrund der bislang zurückgelegten Strecke. Im Schnitt gehen die Gerichte in ihren bisherigen Einschätzungen von einer maximalen Laufleistung in Höhe von 272.367 Kilometern pro Fahrzeug aus.
Jährlich verlieren die betroffenen Fahrzeuge mehr als 5 Prozent ihres Wertes
Laut Kraftfahrtbundesamt legt ein durchschnittlicher PKW in Deutschland jährlich 13.922 Kilometer zurück. Demnach verlieren die betroffenen Fahrzeuge pro Jahr rund 5,11 Prozent ihres Wertes. Bezogen auf den Kaufpreis in Höhe von 24.621 Euro, den die von rightnow.eu vertretenen VW-Halter durchschnittlich für ihren PKW zahlten, bedeutet das eine jährliche Wertminderung von mehr als 1.250 Euro pro Fahrzeug. Insgesamt verlieren die Fahrzeuge der 427.000 in der Musterfeststellungsklage eingeschriebenen VW-Halter demnach rund 537,4 Millionen Euro an Wert - jedes Jahr.
Ausgeglichen wird diese Summe zumindest in Teilen durch den Deliktzins in Höhe von 4 Prozent pro Jahr, den Volkswagen seinen geschädigten Kunden wahrscheinlich auszahlen muss. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen. Insgesamt müsste Volkswagen seinen geschädigten Kunden bis 2023 demnach Deliktzinsen in Höhe von rund 420,5 Millionen Euro pro Jahr zahlen. Das sind dennoch mehr als 116,9 Millionen Euro weniger als die betroffenen Fahrzeuge jährlich an Wert verlieren.
Alexander Voigt, Rechtsanwalt von rightnow.eu, kommentiert die Analyse:
"Das Musterfestellungsverfahren ist ein ähnlich schwerer Betrug an den deutschen Verbrauchern wie der Manipulationsskandal selbst. Volkswagen wird das Verfahren bis vor den EuGH ziehen. Der Konzern selbst rechnet nicht mit einem Urteil vor 2023. Durch den Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge, der währenddessen entsteht, spart VW demnach mindestens 584 Millionen Euro und dieser Betrag könnte sogar noch höher ausfallen: Sollten die Kläger letztlich Recht bekommen, müssten sie anschließend nämlich erneut gegen VW vor Gericht ziehen, um ihre individuelle Entschädigung zu erhalten. Da bislang rund 427.000 VW-Kunden Teil dieses Verfahrens sind, würde die daraus resultierende Klagewelle die deutschen Gerichte komplett überfordern und den Prozess weitere Jahre in die Länge ziehen.
Wir von rightnow.eu schaffen es aktuell hingegen, die Ansprüche unserer Mandanten gegenüber VW in durchschnittlich sechs bis acht Monaten durchzusetzen. Dafür benötigten betroffene Autobesitzer bislang eine Rechtsschutzversicherung oder eigene Mittel, um die Prozesskosten zu stemmen. Ab sofort übernehmen wir diese Kosten und das Risiko mit unserem Partner der ROLAND ProzessFinanz AG und helfen VW-Kunden dabei, deutlich schneller zu ihrem Anspruch zu kommen und das ohne, dass sie das unsichere Musterfeststellungsverfahren durchlaufen müssen."
Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf rightnow.eu können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
rightnow.eu ist ein Angebot der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner. Diese kooperiert dabei mit dem deutschen Prozessfinanzierer ROLAND ProzessFinanz AG. Letzterer ermöglicht es VW-Kunden ohne Rechtschutzversicherung, risikofrei gegen den Konzern vorzugehen. Im Erfolgsfall sichert sich ROLAND dafür lediglich eine Provision in Höhe von 30 Prozent der durchgesetzten Entschädigungssumme.
Sämtliche Ergebnisse der Analyse stehen unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://rightnow.eu/musterfeststellungsklage-vw.html
Über rightnow.eu
rightnow.eu ist ein Verbraucherportal, das sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsforderungen von Abgasskandal-Opfern spezialisiert hat. Auf der Plattform können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben und das Portal mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Rightnow wurde 2017 gegründet, hat seinen Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit 60 Mitarbeiter. Das Verbraucherportal ist ein Angebot der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner.
Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com | +49.30.4036476.07
Original-Content von: Goldenstein & Partner - Rechtsanwälte & Steuerberater, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/135393/4353850
Demnach spart VW bis zur Urteilsverkündung sogar mehr als eine halbe Milliarde Euro. Die individuelle Entschädigungssumme jedes Klägers setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrene Strecke zusammen. Für Letztere ziehen die zuständigen Gerichte eine ungefähre maximale Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges heran und berechnen darauf basierend den Wertverlust aufgrund der bislang zurückgelegten Strecke. Im Schnitt gehen die Gerichte in ihren bisherigen Einschätzungen von einer maximalen Laufleistung in Höhe von 272.367 Kilometern pro Fahrzeug aus.
Jährlich verlieren die betroffenen Fahrzeuge mehr als 5 Prozent ihres Wertes
Laut Kraftfahrtbundesamt legt ein durchschnittlicher PKW in Deutschland jährlich 13.922 Kilometer zurück. Demnach verlieren die betroffenen Fahrzeuge pro Jahr rund 5,11 Prozent ihres Wertes. Bezogen auf den Kaufpreis in Höhe von 24.621 Euro, den die von rightnow.eu vertretenen VW-Halter durchschnittlich für ihren PKW zahlten, bedeutet das eine jährliche Wertminderung von mehr als 1.250 Euro pro Fahrzeug. Insgesamt verlieren die Fahrzeuge der 427.000 in der Musterfeststellungsklage eingeschriebenen VW-Halter demnach rund 537,4 Millionen Euro an Wert - jedes Jahr.
Ausgeglichen wird diese Summe zumindest in Teilen durch den Deliktzins in Höhe von 4 Prozent pro Jahr, den Volkswagen seinen geschädigten Kunden wahrscheinlich auszahlen muss. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen. Insgesamt müsste Volkswagen seinen geschädigten Kunden bis 2023 demnach Deliktzinsen in Höhe von rund 420,5 Millionen Euro pro Jahr zahlen. Das sind dennoch mehr als 116,9 Millionen Euro weniger als die betroffenen Fahrzeuge jährlich an Wert verlieren.
Alexander Voigt, Rechtsanwalt von rightnow.eu, kommentiert die Analyse:
"Das Musterfestellungsverfahren ist ein ähnlich schwerer Betrug an den deutschen Verbrauchern wie der Manipulationsskandal selbst. Volkswagen wird das Verfahren bis vor den EuGH ziehen. Der Konzern selbst rechnet nicht mit einem Urteil vor 2023. Durch den Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge, der währenddessen entsteht, spart VW demnach mindestens 584 Millionen Euro und dieser Betrag könnte sogar noch höher ausfallen: Sollten die Kläger letztlich Recht bekommen, müssten sie anschließend nämlich erneut gegen VW vor Gericht ziehen, um ihre individuelle Entschädigung zu erhalten. Da bislang rund 427.000 VW-Kunden Teil dieses Verfahrens sind, würde die daraus resultierende Klagewelle die deutschen Gerichte komplett überfordern und den Prozess weitere Jahre in die Länge ziehen.
Wir von rightnow.eu schaffen es aktuell hingegen, die Ansprüche unserer Mandanten gegenüber VW in durchschnittlich sechs bis acht Monaten durchzusetzen. Dafür benötigten betroffene Autobesitzer bislang eine Rechtsschutzversicherung oder eigene Mittel, um die Prozesskosten zu stemmen. Ab sofort übernehmen wir diese Kosten und das Risiko mit unserem Partner der ROLAND ProzessFinanz AG und helfen VW-Kunden dabei, deutlich schneller zu ihrem Anspruch zu kommen und das ohne, dass sie das unsichere Musterfeststellungsverfahren durchlaufen müssen."
Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf rightnow.eu können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
rightnow.eu ist ein Angebot der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner. Diese kooperiert dabei mit dem deutschen Prozessfinanzierer ROLAND ProzessFinanz AG. Letzterer ermöglicht es VW-Kunden ohne Rechtschutzversicherung, risikofrei gegen den Konzern vorzugehen. Im Erfolgsfall sichert sich ROLAND dafür lediglich eine Provision in Höhe von 30 Prozent der durchgesetzten Entschädigungssumme.
Sämtliche Ergebnisse der Analyse stehen unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://rightnow.eu/musterfeststellungsklage-vw.html
Über rightnow.eu
rightnow.eu ist ein Verbraucherportal, das sich auf die Durchsetzung von Entschädigungsforderungen von Abgasskandal-Opfern spezialisiert hat. Auf der Plattform können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben und das Portal mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Rightnow wurde 2017 gegründet, hat seinen Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit 60 Mitarbeiter. Das Verbraucherportal ist ein Angebot der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner.
Pressekontakt:
Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com | +49.30.4036476.07
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