Wien (ots) - Das am 22.08.2019 erscheinende Buch der beiden Autoren der Süddeutsche Zeitung Frederik Obermaier und Bastian Obermayer "Die Ibiza-Affäre" enthält eine umfassende Darstellung der Geschehnisse und Dialoge, durch die bislang auf Grundlage des Ibiza-Videos zu meinen Lasten getroffene Aussagen rehabilitierend richtiggestellt und insbesondere der Vorwurf der Korruption nicht erhärtet wird.
Dem Buch liegen mehr als 20 Stunden Bild- und Tonmaterial zu Grunde. Nach Aussage der Autoren des Buches das vollständige Material, dessen vollständige Verfügbarkeit für die Autoren Bedingung für eine redaktionelle Aufbereitung und Verwendung war. Mehr als 20 Stunden, von denen nur wenige Minuten veröffentlicht und zur Grundlage der gegen mich erhobenen Vorwürfe verwendet und veröffentlicht wurden.
Die Lektüre und Analyse des 284 Buchseiten umfassenden Werkes offenbart einen Einblick in die redaktionelle Aufbereitung des Ibiza-Videos und offenbart damit nicht nur entlastende Umstände, sondern wirft auch relevante Fragen auf, deren Beantwortung das Buch schuldig bleibt.
1. Das Buch stellt zutreffend dar, dass ich mich weder an dem Abend auf Ibiza, noch davor oder danach, auf einen "Deal" eingelassen habe, also keine Handlungen oder Leistungen zugesagt und keine Gegenleistung gefordert oder in Aussicht gestellt bekommen habe. Weiter heißt es zutreffend, dass ich keinerlei geforderte Garantien abgegeben habe und es keine Absprachen oder Vereinbarungen gegeben hat. So heißt es, ich habe mich angesichts der Forderungen der vermeintlichen Oligarchen-Nichte geziert und es vermieden, mich festzulegen. Der expliziten Forderung nach "Korruption" habe ich nicht nachgegeben, was zu einer Verärgerung der vermeintlichen Oligarchen-Nichte geführt habe. Hierzu werde ich wörtlich mit den Worten zitiert: "Das muss sie (sc. die vermeintliche Oligarchen-Nichte) kapieren...Die Macht rennt nicht über Korruption". An anderer Stelle heißt es: "Es ist eine Sackgasse. Heinz-Christian Strache bleibt hier fest. Die Russin und ihr Begleiter werden an diesem Abend wieder und wieder versuchen, Strache deutlicher als zuvor über die Grenzen des Erlaubten zu locken. Er bleibt in dieser Sache aber dabei: Geld zu spenden, um im direkten Gegenzug etwas Konkretes zubekommen, das sei mit ihm nicht zu machen." Nachdem seitens der vermeintlichen Oligarchen-Nichte die Erwartung korrupten Verhaltens wiederholt und im späteren Verlauf des Abends zunehmend expliziter zum Ausdruck kam, habe ich die Entscheidung getroffen, das Beisammensein zu beenden und zu gehen. All dies stellt das Buch nun dar, nachdem das auf wenige Minuten geschnittene und veröffentlichte Ibiza-Video diese Details schuldig geblieben war.
2. Das Buch stellt zutreffend dar, dass der Vorschlag korruptiven Zusammenwirkens von der vermeintlichen Oligarchen-Nichte und deren Begleiter, keinesfalls aber von meiner Person ausging. Weiterhin wird in dem Buch wiederholt und zutreffend dargestellt, dass ich mehrfach deutlich darauf hingewiesen habe, dass alles "legal ablaufen müsse, rechtskonform, den Gesetzen entsprechend, zum FPÖ-Programm passend". An anderer Stelle heißt es wörtlich in Bezug auf meine Person, "er mache nichts, was rechtswidrig sei." Und weiter wird eine meinen Gesprächspartnern gegenüber getroffene Aussage zitiert: "Es muss meinen Überzeugungen entsprechen, es muss völlig legitim sein, völlig rechtskonform sein. Das ist mein Werdegang, und das ist meine Stärke."
Eine Privatisierung des österreichischen Wassers habe ich an dem Abend auf Ibiza weder befürwortet, noch vorgeschlagen. Im Gegenteil! Zutreffend wird richtiggestellt, dass ich mich gänzlich gegen eine Privatisierung des Wassers wende. So werde ich zitiert mit den Worten: "Eine Privatisierung fürs Wasser ist undenkbar, wenn es um 'das weiße Gold" gehe, seien die Österreicher 'allergisch'." Die Wasserversorgung müsse daher auch weiterhin auf einer "verstaatlichten Ebene" erfolgen.
3. Das Buch stellt weiterhin zutreffend dar, dass dem über 20stündgen Videomaterial, dass nach Darstellung der Autoren die Aufzeichnung "jeder Bewegung" und "fast jedes gesprochenen Wortes" durch ein halbes Dutzend Kameras wiedergibt, kein Kokainkonsum und keinerlei sexuelle Handlungen entnommen werden kann. Die im Nachgang zur Veröffentlichung des Ibiza-Videos durch diverse Medien mich diesbezüglich schwer diskreditierenden Behauptungen erweisen sich damit als unwahr.
4. Nach Darstellung der Autoren haben diese die Hintergründe und Hintermänner umfassend hinterfragt und Antworten auf all ihre Fragen erhalten. Antworten, die sie jedoch aus Gründen des Quellenschutzes nicht veröffentlichen dürfen. Der geradezu besorgt wirkende Hinweis auf "Quellenschutz" erfolgt in ihrem Buch zwölfmal. Der Hinweis, dass die Autoren von ihrem "Kontakt" zu Hintergründen und Hintermännern nur Antworten, aber keine Beweise erhalten haben, erfolgt lediglich einmal. So heißt es in Bezug auf die Antworten ihrer Quelle: "Aber wir bekommen auch nur das: Antworten. Keine Beweise. Es sind Antworten, die wir für den Moment glauben können oder eben nicht. Befriedigend prüfen lassen sie sich jedenfalls nicht. Nicht, wenn wir die Aufdeckung der Quelle nicht riskieren wollen." Das heißt im Klartext: Eine zweifelsfreie Verifikation der Hintergründe und Hintermänner, also eine durch Beweise gesicherte sorgfaltsgerechte Recherche, tritt hinter dem Quellenschutz zurück, selbst wenn die Konsequenzen einer Berichterstattung in der Auslösung einer Regierungskrise resultieren. Fürchtet die Quelle nur die Aufdeckung ihrer Identität oder doch auch etwaiger durch das 20stündige Videomaterial erfasster illegaler Handlungen?
Die zur Erläuterung des Quellenschutzes namentlich genannten Journalisten Günter Wallraff, Thomas Urban oder Gerhard Kromschröder haben eines gemein: Sie alle sind Journalisten, die recherchieren, um zu berichten, also um die Öffentlichkeit zu informieren. Sie arbeiten und recherchieren verdeckt allein in der Absicht, hiernach die Öffentlichkeit zu unterrichten, also um zu berichten. Die Lockvögel von Ibiza - so viel ist bekannt - waren keine Journalisten, sondern Kriminelle; einer von ihnen vorbestraft wegen Drogenhandels. Ihnen ging es nicht um eine Berichterstattung und das öffentliche Informationsinteresse, sondern um eine Auftragserfüllung in Gewinnerzielungsabsicht. Mit Wallraff, Urban und Kromschröder haben diese Akteure nichts gemein.
5. Gemäß der Darstellung der Autoren in ihrem Buch "Die Ibiza-Affäre" dauert es von Sommer 2018 bis Mai 2019, bis sie nach diversen Gesprächen sowie Hör- und Sichtproben von Ton- und Bildmaterial schließlich das gesamte Bildmaterial erhalten, was gemäß ihrer Darstellung ihre Bedingung für eine Berichterstattung war. Bildmaterial, für das ihr Verlag nicht bezahlt haben will. Aber wenn es keine Einigung zu erzielen galt und das Material unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, warum verging nahezu ein Jahr zwischen Erstkontakt und der Veröffentlichung des Ibiza-Videos und warum wurde das Material im Herbst 2018 auch dem konkurrierenden Spiegel angeboten? Wurde das Videomaterial doch für Geld angeboten und liefen doch langwierige Verhandlungen über Kaufpreise und Geldtransfers zwischen Geldgebern und der Quelle des Materials?
6. In dem Buch heißt es unzutreffend, ich hätte auf Anfrage der Autoren zu den Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft die Beantwortung mir hierzu gestellter Fragen von der "Herausgabe des gesamten Videos" abhängig gemacht. An anderer Stelle des Buches heißt es hierzu widersprüchlich, ich hätte zur Anfrage für dieses Buch bis Redaktionsschluss gar nicht geantwortet. Beides ist falsch! Ich habe geantwortet und über meine Rechtsanwälte am 09. Juli 2019 folgendes mitteilen lassen: (...)
"Unser Mandant ist dem Grunde nach bereit, Stellung zu beziehen, Klarstellungen zu treffen, Fragen zu beantworten und sich und sein Verhalten zu erklären. Dies setzt aber voraus, dass unser Mandant zunächst erfährt, zu konkret welchen von ihm getätigten Äußerungen er Stellung zu nehmen gebeten wird. Seine Stellungnahme zu eigenen Äußerungen setzt die Kenntnis voraus, wann er wo, wem gegenüber, in welchem Kontext, konkret was gesagt haben soll.
10 Ihrer 23 Fragen nehmen auf Aussagen Bezug, die im Sommer 2017 auf Ibiza getätigt worden sein sollen. Wie Sie wissen, entsprach die Gesprächssituation auf Ibiza nicht der eines Interviews, dessen Gegenstand mit Fragen und Antworten der Interviewte regelmäßig in Grundzügen in Erinnerung hat, erst recht, wenn das Interview vor Veröffentlichung autorisiert wurde. Vielmehr wurde unser Mandant hier über mehr als 7 Stunden geheim gefilmt und damit ohne seine Kenntnis sämtliche seiner Äußerungen und Verhaltensweisen aufgezeichnet, die er in diesem Zeitraum getätigt hat. Unser Mandant kann - zwei Jahre später - unmöglich alle der an diesem Tag auf Ibiza geführten Gespräche, deren einzelne Themen oder gar die von ihm getroffenen Aussagen erinnern. Keiner könnte das. Eine dem Zweck Ihrer Anfrage gerecht werdende, wahrheitsgemäße, verifizierende und damit die Inhalte des Gesagten erläuternde Beantwortung kann daher nur erfolgen, wenn unserem Mandanten seine Aussagen in ihrem jeweiligen Wortlaut sowie ihrem Gesamtkontext vorgehalten werden. Kurzum, unser Mandant muss das ihm bis heute bis auf wenige Minuten völlig unbekannte Filmdokument kennen, um zu dessen Inhalten Stellung nehmen zu können.
Wir kommen daher auf unser Schreiben vom Freitag, den 05.07.2019 zurück, mit dem wir höflich um Aushändigung einer Kopie des Ihnen vorliegenden Videos baten. Wie mitgeteilt, wird durch die Aushändigung einer Kopie eines von Ihnen nicht selbst erstellten Videos in keinerlei Medienfreiheit oder den geschützten Bereich Ihrer Redaktion eingegriffen. Mit der Aushändigung dieser Videokopie versetzen Sie unseren Mandanten in die Lage, sich sämtliche seiner Äußerungen von 2017 zu vergegenwärtigen und hierzu Stellung zu nehmen. Die unmittelbare Konfrontation mit seinen eigenen Aussagen in ihrer jeweiligen Gesprächssituation ermöglicht unserem Mandanten erst, das damalige Geschehen nachzuvollziehen und sich Ihnen und der Öffentlichkeit gegenüber zu erklären. Dies wird auch Ihrem Interesse an einer umfassenden und lückenlosen Aufklärung und in Folge dem Interesse der Öffentlichkeit an einer akkuraten Unterrichtung gerecht.
Gern sind wir bereit, nach Aushändigung einer Video-Kopie umfassend Stellung zu nehmen. Gern kann die Entgegennahme der Video-Kopie ab sofort erfolgen. Für eine Abstimmung stehen wir gern zur Verfügung. (...)
Erkennbar ist nur von der Herausgabe einer Kopie und nicht der Herausgabe des Videos schlechthin die Rede. Obgleich meine Rechtsanwälte in einer weiteren Email vorschlugen, etwaige in dem Video erkennbare und bislang nicht bekannte Personen könnten vor Aushändigung einer Kopie aus Gründen des Quellenschutzes unkenntlich gemacht werden, verweigern Frederik Obermayer und Bastian Obermaier die Zurverfügungstellung einer Kopie des Videomaterials, dessen Kenntnis erklärtermaßen dazu dienen soll, Gesagtes nachzuvollziehen, einzuordnen und auch erklären zu können. Obgleich Sie selbst gegenüber ihrer Quelle die Übergabe und Kenntnis des gesamten Materials zur Bedingung ihrer Berichterstattung gemacht haben, versagen Sie mir die Kenntnis dieses gesamten Materials und damit die Möglichkeit, mich dem Inhalt dieses Materials zu stellen und auf Augenhöhe hierzu Rede und Antwort zu stehen.
Verstehen tue ich es nicht, ist es doch mit dem viel zitierten Quellenschutze nicht erklärbar. Ist es nicht viel naheliegender, dass es nicht der Quellenschutz ist, der die Autoren nicht über Hintergründe und Hintermänner reden lässt und selbst daran hindert, das Video jedenfalls in Kopie zur Verfügung zu stellen, sondern vielmehr eine eingegangene vertragliche Verpflichtung gegenüber einer zweifelhaften Quelle, die den Autoren bzw. ihrem Verlag zur Vermeidung einer empfindlichen Vertragsstrafe die Weitergabe untersagt, weil die Kenntnis oder Verwendung des gesamten Videomaterials - aus Gründen - nicht gewollt ist? Auch diese Frage muss erlaubt sein.
Dennoch, im Ergebnis danke ich für die vielen Klarstellungen und auch rehabilitierenden Richtigstellungen, bleibe aber dabei, dass die Undurchsichtigkeit der Recherchemethoden und der Hintergründe neben vielen anderen Fragen offen lässt, ob Süddeutsche Zeitung, der Spiegel und der Falter nicht schlicht für nicht publizistische Zwecke instrumentalisiert wurden. Wir werden es erfahren.
Wien, den 21.08.2019
Ihr H.-C. Strache Pressekontakt:
IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG
Dr. Ben M. Irle LL.M.
Unter den Linden 32-34
10117 Berlin
Tel: 0049(0)3021021960
Email: office@irlemoser.com
Original-Content von: Irle Moser Rechtsanwälte PartG, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/130482/4353890
Dem Buch liegen mehr als 20 Stunden Bild- und Tonmaterial zu Grunde. Nach Aussage der Autoren des Buches das vollständige Material, dessen vollständige Verfügbarkeit für die Autoren Bedingung für eine redaktionelle Aufbereitung und Verwendung war. Mehr als 20 Stunden, von denen nur wenige Minuten veröffentlicht und zur Grundlage der gegen mich erhobenen Vorwürfe verwendet und veröffentlicht wurden.
Die Lektüre und Analyse des 284 Buchseiten umfassenden Werkes offenbart einen Einblick in die redaktionelle Aufbereitung des Ibiza-Videos und offenbart damit nicht nur entlastende Umstände, sondern wirft auch relevante Fragen auf, deren Beantwortung das Buch schuldig bleibt.
1. Das Buch stellt zutreffend dar, dass ich mich weder an dem Abend auf Ibiza, noch davor oder danach, auf einen "Deal" eingelassen habe, also keine Handlungen oder Leistungen zugesagt und keine Gegenleistung gefordert oder in Aussicht gestellt bekommen habe. Weiter heißt es zutreffend, dass ich keinerlei geforderte Garantien abgegeben habe und es keine Absprachen oder Vereinbarungen gegeben hat. So heißt es, ich habe mich angesichts der Forderungen der vermeintlichen Oligarchen-Nichte geziert und es vermieden, mich festzulegen. Der expliziten Forderung nach "Korruption" habe ich nicht nachgegeben, was zu einer Verärgerung der vermeintlichen Oligarchen-Nichte geführt habe. Hierzu werde ich wörtlich mit den Worten zitiert: "Das muss sie (sc. die vermeintliche Oligarchen-Nichte) kapieren...Die Macht rennt nicht über Korruption". An anderer Stelle heißt es: "Es ist eine Sackgasse. Heinz-Christian Strache bleibt hier fest. Die Russin und ihr Begleiter werden an diesem Abend wieder und wieder versuchen, Strache deutlicher als zuvor über die Grenzen des Erlaubten zu locken. Er bleibt in dieser Sache aber dabei: Geld zu spenden, um im direkten Gegenzug etwas Konkretes zubekommen, das sei mit ihm nicht zu machen." Nachdem seitens der vermeintlichen Oligarchen-Nichte die Erwartung korrupten Verhaltens wiederholt und im späteren Verlauf des Abends zunehmend expliziter zum Ausdruck kam, habe ich die Entscheidung getroffen, das Beisammensein zu beenden und zu gehen. All dies stellt das Buch nun dar, nachdem das auf wenige Minuten geschnittene und veröffentlichte Ibiza-Video diese Details schuldig geblieben war.
2. Das Buch stellt zutreffend dar, dass der Vorschlag korruptiven Zusammenwirkens von der vermeintlichen Oligarchen-Nichte und deren Begleiter, keinesfalls aber von meiner Person ausging. Weiterhin wird in dem Buch wiederholt und zutreffend dargestellt, dass ich mehrfach deutlich darauf hingewiesen habe, dass alles "legal ablaufen müsse, rechtskonform, den Gesetzen entsprechend, zum FPÖ-Programm passend". An anderer Stelle heißt es wörtlich in Bezug auf meine Person, "er mache nichts, was rechtswidrig sei." Und weiter wird eine meinen Gesprächspartnern gegenüber getroffene Aussage zitiert: "Es muss meinen Überzeugungen entsprechen, es muss völlig legitim sein, völlig rechtskonform sein. Das ist mein Werdegang, und das ist meine Stärke."
Eine Privatisierung des österreichischen Wassers habe ich an dem Abend auf Ibiza weder befürwortet, noch vorgeschlagen. Im Gegenteil! Zutreffend wird richtiggestellt, dass ich mich gänzlich gegen eine Privatisierung des Wassers wende. So werde ich zitiert mit den Worten: "Eine Privatisierung fürs Wasser ist undenkbar, wenn es um 'das weiße Gold" gehe, seien die Österreicher 'allergisch'." Die Wasserversorgung müsse daher auch weiterhin auf einer "verstaatlichten Ebene" erfolgen.
3. Das Buch stellt weiterhin zutreffend dar, dass dem über 20stündgen Videomaterial, dass nach Darstellung der Autoren die Aufzeichnung "jeder Bewegung" und "fast jedes gesprochenen Wortes" durch ein halbes Dutzend Kameras wiedergibt, kein Kokainkonsum und keinerlei sexuelle Handlungen entnommen werden kann. Die im Nachgang zur Veröffentlichung des Ibiza-Videos durch diverse Medien mich diesbezüglich schwer diskreditierenden Behauptungen erweisen sich damit als unwahr.
4. Nach Darstellung der Autoren haben diese die Hintergründe und Hintermänner umfassend hinterfragt und Antworten auf all ihre Fragen erhalten. Antworten, die sie jedoch aus Gründen des Quellenschutzes nicht veröffentlichen dürfen. Der geradezu besorgt wirkende Hinweis auf "Quellenschutz" erfolgt in ihrem Buch zwölfmal. Der Hinweis, dass die Autoren von ihrem "Kontakt" zu Hintergründen und Hintermännern nur Antworten, aber keine Beweise erhalten haben, erfolgt lediglich einmal. So heißt es in Bezug auf die Antworten ihrer Quelle: "Aber wir bekommen auch nur das: Antworten. Keine Beweise. Es sind Antworten, die wir für den Moment glauben können oder eben nicht. Befriedigend prüfen lassen sie sich jedenfalls nicht. Nicht, wenn wir die Aufdeckung der Quelle nicht riskieren wollen." Das heißt im Klartext: Eine zweifelsfreie Verifikation der Hintergründe und Hintermänner, also eine durch Beweise gesicherte sorgfaltsgerechte Recherche, tritt hinter dem Quellenschutz zurück, selbst wenn die Konsequenzen einer Berichterstattung in der Auslösung einer Regierungskrise resultieren. Fürchtet die Quelle nur die Aufdeckung ihrer Identität oder doch auch etwaiger durch das 20stündige Videomaterial erfasster illegaler Handlungen?
Die zur Erläuterung des Quellenschutzes namentlich genannten Journalisten Günter Wallraff, Thomas Urban oder Gerhard Kromschröder haben eines gemein: Sie alle sind Journalisten, die recherchieren, um zu berichten, also um die Öffentlichkeit zu informieren. Sie arbeiten und recherchieren verdeckt allein in der Absicht, hiernach die Öffentlichkeit zu unterrichten, also um zu berichten. Die Lockvögel von Ibiza - so viel ist bekannt - waren keine Journalisten, sondern Kriminelle; einer von ihnen vorbestraft wegen Drogenhandels. Ihnen ging es nicht um eine Berichterstattung und das öffentliche Informationsinteresse, sondern um eine Auftragserfüllung in Gewinnerzielungsabsicht. Mit Wallraff, Urban und Kromschröder haben diese Akteure nichts gemein.
5. Gemäß der Darstellung der Autoren in ihrem Buch "Die Ibiza-Affäre" dauert es von Sommer 2018 bis Mai 2019, bis sie nach diversen Gesprächen sowie Hör- und Sichtproben von Ton- und Bildmaterial schließlich das gesamte Bildmaterial erhalten, was gemäß ihrer Darstellung ihre Bedingung für eine Berichterstattung war. Bildmaterial, für das ihr Verlag nicht bezahlt haben will. Aber wenn es keine Einigung zu erzielen galt und das Material unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, warum verging nahezu ein Jahr zwischen Erstkontakt und der Veröffentlichung des Ibiza-Videos und warum wurde das Material im Herbst 2018 auch dem konkurrierenden Spiegel angeboten? Wurde das Videomaterial doch für Geld angeboten und liefen doch langwierige Verhandlungen über Kaufpreise und Geldtransfers zwischen Geldgebern und der Quelle des Materials?
6. In dem Buch heißt es unzutreffend, ich hätte auf Anfrage der Autoren zu den Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft die Beantwortung mir hierzu gestellter Fragen von der "Herausgabe des gesamten Videos" abhängig gemacht. An anderer Stelle des Buches heißt es hierzu widersprüchlich, ich hätte zur Anfrage für dieses Buch bis Redaktionsschluss gar nicht geantwortet. Beides ist falsch! Ich habe geantwortet und über meine Rechtsanwälte am 09. Juli 2019 folgendes mitteilen lassen: (...)
"Unser Mandant ist dem Grunde nach bereit, Stellung zu beziehen, Klarstellungen zu treffen, Fragen zu beantworten und sich und sein Verhalten zu erklären. Dies setzt aber voraus, dass unser Mandant zunächst erfährt, zu konkret welchen von ihm getätigten Äußerungen er Stellung zu nehmen gebeten wird. Seine Stellungnahme zu eigenen Äußerungen setzt die Kenntnis voraus, wann er wo, wem gegenüber, in welchem Kontext, konkret was gesagt haben soll.
10 Ihrer 23 Fragen nehmen auf Aussagen Bezug, die im Sommer 2017 auf Ibiza getätigt worden sein sollen. Wie Sie wissen, entsprach die Gesprächssituation auf Ibiza nicht der eines Interviews, dessen Gegenstand mit Fragen und Antworten der Interviewte regelmäßig in Grundzügen in Erinnerung hat, erst recht, wenn das Interview vor Veröffentlichung autorisiert wurde. Vielmehr wurde unser Mandant hier über mehr als 7 Stunden geheim gefilmt und damit ohne seine Kenntnis sämtliche seiner Äußerungen und Verhaltensweisen aufgezeichnet, die er in diesem Zeitraum getätigt hat. Unser Mandant kann - zwei Jahre später - unmöglich alle der an diesem Tag auf Ibiza geführten Gespräche, deren einzelne Themen oder gar die von ihm getroffenen Aussagen erinnern. Keiner könnte das. Eine dem Zweck Ihrer Anfrage gerecht werdende, wahrheitsgemäße, verifizierende und damit die Inhalte des Gesagten erläuternde Beantwortung kann daher nur erfolgen, wenn unserem Mandanten seine Aussagen in ihrem jeweiligen Wortlaut sowie ihrem Gesamtkontext vorgehalten werden. Kurzum, unser Mandant muss das ihm bis heute bis auf wenige Minuten völlig unbekannte Filmdokument kennen, um zu dessen Inhalten Stellung nehmen zu können.
Wir kommen daher auf unser Schreiben vom Freitag, den 05.07.2019 zurück, mit dem wir höflich um Aushändigung einer Kopie des Ihnen vorliegenden Videos baten. Wie mitgeteilt, wird durch die Aushändigung einer Kopie eines von Ihnen nicht selbst erstellten Videos in keinerlei Medienfreiheit oder den geschützten Bereich Ihrer Redaktion eingegriffen. Mit der Aushändigung dieser Videokopie versetzen Sie unseren Mandanten in die Lage, sich sämtliche seiner Äußerungen von 2017 zu vergegenwärtigen und hierzu Stellung zu nehmen. Die unmittelbare Konfrontation mit seinen eigenen Aussagen in ihrer jeweiligen Gesprächssituation ermöglicht unserem Mandanten erst, das damalige Geschehen nachzuvollziehen und sich Ihnen und der Öffentlichkeit gegenüber zu erklären. Dies wird auch Ihrem Interesse an einer umfassenden und lückenlosen Aufklärung und in Folge dem Interesse der Öffentlichkeit an einer akkuraten Unterrichtung gerecht.
Gern sind wir bereit, nach Aushändigung einer Video-Kopie umfassend Stellung zu nehmen. Gern kann die Entgegennahme der Video-Kopie ab sofort erfolgen. Für eine Abstimmung stehen wir gern zur Verfügung. (...)
Erkennbar ist nur von der Herausgabe einer Kopie und nicht der Herausgabe des Videos schlechthin die Rede. Obgleich meine Rechtsanwälte in einer weiteren Email vorschlugen, etwaige in dem Video erkennbare und bislang nicht bekannte Personen könnten vor Aushändigung einer Kopie aus Gründen des Quellenschutzes unkenntlich gemacht werden, verweigern Frederik Obermayer und Bastian Obermaier die Zurverfügungstellung einer Kopie des Videomaterials, dessen Kenntnis erklärtermaßen dazu dienen soll, Gesagtes nachzuvollziehen, einzuordnen und auch erklären zu können. Obgleich Sie selbst gegenüber ihrer Quelle die Übergabe und Kenntnis des gesamten Materials zur Bedingung ihrer Berichterstattung gemacht haben, versagen Sie mir die Kenntnis dieses gesamten Materials und damit die Möglichkeit, mich dem Inhalt dieses Materials zu stellen und auf Augenhöhe hierzu Rede und Antwort zu stehen.
Verstehen tue ich es nicht, ist es doch mit dem viel zitierten Quellenschutze nicht erklärbar. Ist es nicht viel naheliegender, dass es nicht der Quellenschutz ist, der die Autoren nicht über Hintergründe und Hintermänner reden lässt und selbst daran hindert, das Video jedenfalls in Kopie zur Verfügung zu stellen, sondern vielmehr eine eingegangene vertragliche Verpflichtung gegenüber einer zweifelhaften Quelle, die den Autoren bzw. ihrem Verlag zur Vermeidung einer empfindlichen Vertragsstrafe die Weitergabe untersagt, weil die Kenntnis oder Verwendung des gesamten Videomaterials - aus Gründen - nicht gewollt ist? Auch diese Frage muss erlaubt sein.
Dennoch, im Ergebnis danke ich für die vielen Klarstellungen und auch rehabilitierenden Richtigstellungen, bleibe aber dabei, dass die Undurchsichtigkeit der Recherchemethoden und der Hintergründe neben vielen anderen Fragen offen lässt, ob Süddeutsche Zeitung, der Spiegel und der Falter nicht schlicht für nicht publizistische Zwecke instrumentalisiert wurden. Wir werden es erfahren.
Wien, den 21.08.2019
Ihr H.-C. Strache Pressekontakt:
IRLE MOSER Rechtsanwälte PartG
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Unter den Linden 32-34
10117 Berlin
Tel: 0049(0)3021021960
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