Die sollen im realen Fahrbetrieb einen Emissionswert von 270 mg NOx pro Kilometer nicht überschreiten, damit dürfen diese nachgerüsteten Fahrzeuge von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden. Das KBA: »Auf diese Weise kann die Mobilität vieler Fahrzeughalter in den besonders belasteten Regionen erhalten werden.«
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