In den Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der GERRY WEBER International AG (ISIN: DE0003304101) sowie der GERRY WEBER Retail GmbH & Co. KG (GWR) sind die von den Gesellschaften eingereichten
Insolvenzpläne vom Amtsgericht Bielefeld (Insolvenzgericht) gemäß § 234 Insolvenzordnung (InsO) niedergelegt worden. Das bedeutet, dass der jeweilige Plan nach abgeschlossener Vorprüfung durch das Gericht jetzt von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden kann. Den Insolvenzgläubigern werden die Insolvenzpläne inklusive aller Anlagen auch digital zur Verfügung gestellt.
Das Gericht hat gemäß § 235 InsO eine Gläubigerversammlung (Erörterungs- und Abstimmungstermin), die über die Annahme des Plans der GWI entscheiden soll, für den 18. September 2019 um 13:30 Uhr in Bielefeld anberaumt. Am gleichen Tag bereits um 10:00 Uhr findet der Erörterungs- und Abstimmungstermin zum Insolvenzplan der Tochtergesellschaft GWR statt, die ebenfalls über einen Insolvenzplan saniert werden soll.
Der Insolvenzplan der GWI bildet die Grundlage für die finanzielle Sanierung der GERRY WEBER Gruppe. Er beruht auf der Investmentvereinbarung, den die GWI am 15. Juli 2019 mit Zustimmung des Sachwalters, Rechtsanwalt Stefan Meyer, mit von Robus Capital Management Ltd. und Whitebox Advisors LLP verwalteten Fonds geschlossen hat.
Der Insolvenzplan der GWI sieht vor, dass die Gläubiger der GWI in sechs Gruppen aufgeteilt werden, um ihren individuellen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden. Auch die Aktionäre der GWI sind in einer eigenen Gruppe vorgesehen und werden an der Abstimmung über den Insolvenzplan beteiligt. Nähere Details hierzu werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Den unterschiedlichen Interessenlagen der Gläubiger soll durch differenzierte Angebote Rechnung getragen werden. Die Höhe der jeweiligen Insolvenzquote setzt sich - je nach Gruppe unterschiedlich ...
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