Mainz (ots) - Welche Strafe ist angemessen nach einem Fehler, der fünf Menschenleben gefordert und geschätzt 500 Millionen Euro Schaden verursacht hat? Sicherlich nicht ein Jahr Haft auf Bewährung. Aber:Auch die zweieinhalb Jahre Gefängnis für den Angeklagten, die die Opferanwälte gefordert hatten, hätten das Inferno bei der BASFnicht ungeschehen gemacht. Und den Angehörigen ihre Väter, Ehemänner und Söhne zurückgebracht. Die Frage nach der angemessenen Strafe ist deshalb vielleicht auch die falsche im Zusammenhang mit diesem Prozess. Denn: Schwer gestraft ist der Angeklagte auch ohne Haft zweifellos. Er ist schwer behindert und wird seines Lebens nicht mehr froh werden. Wichtiger ist, ob der Prozess etwas zur Aufklärung des Unglücks beigetragen hat, und ob er Lehren für die Zukunft bereithält. Beides ist zu bejahen. So ist jetzt aufgearbeitet und dokumentiert, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Und dass es bei der BASFschwere Versäumnisse in puncto Sicherheit gegeben hat, freilich ohne dass dafür jemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Aus der Verkettung von Versäumnissen und Fehlern muss das Unternehmen lernen und die vorhandenen Schwachstellen beheben. Denn, und hier weist der Fall weit über die BASF und Ludwigshafen hinaus:Ein großer Industriebetrieb, ein Chemiebetrieb zumal, inmitten einer Stadt ist nicht nur ein wichtiger Arbeitgeber. Er ist auch eine ständige Gefahrenquelle. Über Jahrzehnte haben die Menschen drumherum gelernt, damit gut zu leben. Das Unternehmen hat die Verantwortung, dass sie dies auch weiterhin können.
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