FRANKFURT (Dow Jones)--Der Maschinen- und Anlagenbauer Dürr muss das Barabfindungsangebot und die Garantiedividende für die Homag-Aktionäre geringfügig anheben. Das entschied das Landgericht Stuttgart im Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen den beiden Unternehmen. Dürr hatte die Homag Group AG 2014 mehrheitlich übernommen. Auf der Homag-Hauptversammlung im März 2015 hatten die Aktionäre dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zugestimmt.
Darin hatte Dürr den Anteilseignern eine Barabfindung in Höhe von 31,56 Euro je Aktie angeboten. Das Gericht hat deren Höhe nun auf 31,58 Euro festgelegt. Die Frist für die Andienung der Homag-Aktien endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die rechtskräftige Gerichtsentscheidung im Bundesanzeiger bekannt gemacht geworden ist. Nach Fristablauf ist Dürr zu keinem weiteren Abfindungsangebot verpflichtet.
Aktionäre, die die Offerte nicht annehmen, sondern ihre Aktien weiterhin halten, erhalten laut Gerichtsbestschluss eine jährliche Garantiedividende von netto 1,03 Euro. Hier hatte Dürr ursprünglich 1,01 Euro angeboten. Brutto entspricht das einer Erhöhung auf 1,19 von ursprünglich 1,18 Euro.
Die vom Gericht beschlossenen Anhebungen führen im Jahr 2019 zu einer geringfügigen Mehrbelastung von circa 1 Million Euro im Ergebnis des Dürr-Konzerns.
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August 28, 2019 09:18 ET (13:18 GMT)
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