PREOS Real Estate AG: Hauptversammlung beschließt Erwerb von bis zu 94,9 % der publity Investor GmbH gegen Ausgabe neuer Aktien aus einer Sachkapitalerhöhung DGAP-News: PREOS Real Estate AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Immobilien PREOS Real Estate AG: Hauptversammlung beschließt Erwerb von bis zu 94,9 % der publity Investor GmbH gegen Ausgabe neuer Aktien aus einer Sachkapitalerhöhung 29.08.2019 / 12:40 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Pressemitteilung PREOS Real Estate AG: Hauptversammlung beschließt Erwerb von bis zu 94,9 % der publity Investor GmbH gegen Ausgabe neuer Aktien aus einer Sachkapitalerhöhung Leipzig, 29. August 2019 - Die Aktionäre der PREOS Real Estate AG ("PREOS", ISIN DE000A2LQ850) haben auf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens den Erwerb von bis zu 94,9 % an der publity Investor GmbH ("Investor") im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer Aktien beschlossen. Der Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,96 Prozent der Stimmen gefasst. Der Erwerb erfolgt durch die Ausgabe neuer Aktien von PREOS im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Die Investor ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der publity AG ("publity"). Die Sachkapitalerhöhung erfolgt gegen Gewährung von bis zu Stück 47.450.000 neuen Aktien zu einem Wert von EUR 8,00 je Aktie an die publity. Das Austauschverhältnis beträgt 5:2, d. h. für je zwei Geschäftsanteile an der Investor erhält die publity fünf neue Aktien an der PREOS. Dem Austauschverhältnis zugrunde liegt eine Bewertung der Investor mit ca. EUR 400 Mio. Die Sachkapitalerhöhung soll in dem maximal möglichen Umfang durchgeführt werden, bei dem der prozentuale Anteil der einzubringenden Geschäftsanteile an der Investor noch unterhalb der dann geltenden Beteiligungsschwelle liegt, ab der die Einbringung den Anfall von Grunderwerbsteuer auslösen würde. Der Einbringungsvertrag soll voraussichtlich am 29. August 2019 geschlossen werden. Die Eintragung der Kapitalerhöhung soll schnellstmöglich herbeigeführt werden. Auch sämtliche weiteren Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung wurden mit deutlichen Mehrheiten der abgegebenen Stimmen verabschiedet. Die Abstimmungsergebnisse sind auf der Internetseite der PREOS Real Estate AG unter www.preos.de/investor-relations/ abrufbar. Über die PREOS Real Estate AG Die PREOS Real Estate AG ("PREOS") ist ein auf Büroimmobilien fokussierter aktiver Immobilieninvestor. PREOS agiert dabei als effizient aufgestellte Management-Holding. Im Ankauf liegt der Fokus auf Büroimmobilien mit Entwicklungspotenzialen in deutschen Metropolregionen. Wertschöpfung wird durch gezielte Maßnahmen des Asset Managements generiert. Entwickelte Bestandsimmobilien werden im Falle adäquater Verkaufsopportunitäten veräußert. Die Unternehmensstrategie sieht vor, das Immobilienportfolio durch Zukäufe in den kommenden Jahren deutlich zu vergrößern. Die PREOS-Aktie (ISIN DE000A2LQ850) notiert im Freiverkehrssegment m:access der Börse München (PAG.MU) sowie auf Xetra (PAG.DE). Der Firmensitz von PREOS befindet sich in Leipzig. Investor & Public Relations edicto GmbH Axel Mühlhaus Eschersheimer Landstraße 42 60322 Frankfurt am Main Telefon +49(0) 69/905505-52 E-Mail: preos@edicto.de Disclaimer Diese Veröffentlichung kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, Pläne, Liquidität, Aussichten, Wachstum, Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die gegebenenfalls in der Zukunft nicht eintreten werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in dieser Veröffentlichung enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieser Veröffentlichung eintreten, sofern darin nicht eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation liegt.
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