Wenn ein Rechtsanwalt aus Versehen Geld an seinen Mandanten überweist, anstatt es der Rechtsschutzversicherung zu übermitteln, hat diese nicht unbedingt ein Recht auf Begleichung von Zinsschaden, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) letztinstanzlich am 23.07.2019. Zumindest dann nicht, wenn kein Schuldnerverzug ...Den vollständigen Artikel lesen ...