Verbände der Internet-, Elektronik- und Telekommunikationsbranchen sehen im geplanten Medienstaatsvertrag die Interessen sowohl von Medienplattformen als auch den Nutzern nicht ausreichend berücksichtigt. Eine EU-Richtlinie zu diesem Thema werde viel zu restriktiv ausgelegt, kritisierten Vertreter der Verbände Anga, Bitkom, eco und ZVEI am Dienstag in Berlin. Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab wies die Vorwürfe in Mainz zurück. Die SPD-Politikerin koordiniert in der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.
Die Branchenverbände kritisieren, es solle beispielsweise nicht mehr möglich sein, Überblendungen oder Bild-in-Bild-Darstellungen auf einem Fernseher oder PC anzuzeigen, wenn diese nicht ausdrücklich von den TV-Sendern erwünscht seien. Die Novelle berücksichtige überhaupt nicht, dass sich die Welt des Fernsehens und des Medienkonsums radikal gewandelt habe, sagte Andra Huber vom Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber Anga.
"Die von den Verbänden formulierten Befürchtungen entbehren jeder Grundlage - dies haben wir auch bereits in mehreren persönlichen Gesprächen klargestellt", sagte Raab der dpa in Mainz.
Der neue Medienstaatsvertrag soll das Zusammenwachsen von Rundfunk und Internet regulieren. Er soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden. Die europäischen Richtlinien über audiovisuelle Mediendienste müssen bis September 2020 in nationales Recht umgesetzt werden.
Im Staatsvertrag wird festgelegt, wie die Medieninhalte auf den verschiedenen Bildschirmen aussehen sollen. Dabei mache er für Überblendungen oder Bild-in-Bild-Darstellungen dezidierte Vorgaben, erläuterte Carine Chardon vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI. Dem Nutzer solle es jedoch "verboten" sein, selbst zu entscheiden, wie er sich die Darstellung der Inhalte wünsche. Ob es solche Einblendungen gebe, solle ausschließlich die jeweilige Sendeanstalt entscheiden können.
Raab betonte: "Wir Länder wollen mit dem Medienstaatsvertrag ausgewogen die Interessen von Nutzern und Anbietern respektieren und sichern: Bild-im-Bild, Splitscreen, die individuelle Sortierung von Inhalten sind Bestandteil einer modernen Mediennutzung und daher selbstverständlich auch weiterhin zulässig." Es solle aber auch sichergestellt werden, dass die Nutzer die Entscheidungen persönlich treffen und diese nicht "im Dickicht der Geräteeinstellungen verschwinden".
Die Verbände kritisierten auch, dass der Vertrag klare Vorgaben dafür mache, dass als wichtig erachtete Medien wie die Öffentlich-Rechtlichen und einige große private Sender leicht auffindbar sein sollen. Damit würden starke Marktteilnehmer noch einmal gestärkt. Neue Anbieter hätten es im Vergleich viel schwerer, überhaupt gefunden zu werden, wendete Susanne Dehmel vom Digitalverband Bitkom ein.
"Das Gesetzgebungsverfahren ist auf den letzten Metern, uns läuft die Zeit davon", sagte Oliver Süme, Geschäftsführer des Internet-Verbands eco. Das Vertragswerk berge "erhebliche Nachteile auch für Verbraucher". Es schaffe einen restriktiven Rahmen ausgerechnet in einem sehr innovativen Markt. "Wir brauchen gerade das Gegenteil, wir brauchen mehr Freiraum für Innovationen."
Nach der Auswertung der Stellungnahmen will die Rundfunkkommission im Herbst die noch offenen Punkte beraten. Die Regierungschefs der Länder sollen dann noch in diesem Jahr über den endgültigen Staatsvertragstext entscheiden. Nach der anschließenden Vorunterrichtung der Landtage könnte der Staatsvertrag dann im Frühjahr 2020 unterzeichnet werden und im Sommer 2020 in Kraft treten, heißt es in der Staatskanzlei in Mainz./gri/irs/DP/nas
AXC0271 2019-08-29/17:21