Wenn ein CO2-Preis das Heizen mit Öl und Erdgas verteuert, motiviert das einer Studie zufolge vor allem Menschen mit Eigenheimen in guter Lage zu mehr Klimaschutz. Dagegen bliebe für Mietwohnungen die Lenkungswirkung eher "begrenzt", heißt es in einer ausführlichen Untersuchung im Auftrag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Die Befunde deuteten darauf hin, "dass eine breitere Lenkungswirkung (...) wohl nur dann erreichbar ist, wenn zusätzlich an weiteren Stellschrauben gedreht wird", schreiben die Experten.
Die 157-seitige Studie liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Eine erste, kürzere Fassung hatte Schulze im Juli vorgestellt. Sie wirbt dafür, die Energiesteuern für Sprit, Heizöl und Erdgas zu erhöhen, um klimafreundliche Technologien attraktiver zu machen. Über eine pro Kopf ausgezahlte Klimaprämie sollen die Bürger die zusätzlichen Einnahmen zurückbekommen, so dass der Staat nichts daran verdient. Es gibt auch andere Modelle für einen CO2-Preis, das Klimakabinett der Bundesregierung soll am 20. September darüber entscheiden.
"Ein CO2-Preis darf nicht einseitig die Mieterinnen und Mieter belasten", forderte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). "Sie haben nämlich keine Möglichkeit, im Mietshaus selber klimafreundliche Heizungsanlagen einzubauen. Hier sind in erster Linie die Eigentümer und Vermieter gefragt." Deshalb müsse eine Bepreisung auch hier Anreize setzen.
Wenn klar sei, dass Heizen künftig teurer werde, mache das die energetische Sanierung von Gebäuden für Mieter und selbstnutzende Eigentümer attraktiv, heißt es in der DIW-Studie. Für Vermieter gelte das "nur indirekt und eher langfristig" - denn die Heizkosten tragen ja die Mieter.
Die DIW-Experten machen in der Analyse auch Vorschläge, um Mieter vor übermäßigen Mieterhöhungen zu schützen - etwa, die Steigerung der Kaltmiete an die tatsächliche Ersparnis bei Heizkosten zu koppeln. Untersuchungen hätten gezeigt, dass die tatsächlichen Heizenergieeinsparungen oft geringer ausfielen als geplant, schreiben sie. "Verbesserungen könnten möglicherweise über verpflichtende Baubegleitungen oder nachträgliche Tests erreicht werden."/ted/hrz/DP/stk
AXC0016 2019-08-30/06:04