Neuss (ots) - Anmoderationsvorschlag:
Autofahren kostet Geld - nicht nur Sprit und Instandhaltung, auch die Versicherung gibt's natürlich nicht kostenlos. Ohne Kfz-Haftpflicht geht dabei nichts. Oft kommen noch Teil- oder Vollkasko dazu. Sparen kann man dann an einzelnen Bausteinen, die man selbst vielleicht nicht unbedingt braucht. Wenn man das Auto beispielsweise nur zu Zweit nutzt, kann man den Fahrerkreis einschränken. Wie man sein Auto trotzdem immer noch an Dritte verleiht, ohne dabei ein Risiko einzugehen, weiß Jessica Martin.
Sprecherin: Mal eben das Auto an Familie, Freunde oder Verwandte verleihen, ist auch mit beschränkter Kfz-Haftpflicht kein Problem - mit einem Zusatzfahrerschutz, den man je nach Bedarf für bis zu vier Wochen abschließen kann.
O-Ton 1 (Daniel Fabricius, 18 Sek.): "Man kann für eine bestimmte Dauer einen zusätzlichen Fahrer mitversichern. Wenn Sie Ihr Auto jemandem überlassen und der versicherungstechnisch dazu nicht berechtigt ist, kann das richtig teuer werden. Wenn es nämlich zu einem Unfall kommt, kann die Kfz-Versicherung Beiträge nachfordern oder sogar empfindliche Vertragsstrafen verhängen."
Sprecherin: So Daniel Fabricius vom RCI Versicherungs-Service und erklärt weiter:
O-Ton 2 (Daniel Fabricius, 23 Sek.): "Was genau abgedeckt ist, hängt natürlich vom Umfang ab des Zusatzfahrerschutzes. Es gibt eine Basisvariante, die bei uns ab 5,99 Euro erhältlich ist. Diese übernimmt die Vertragsstrafe und Beitragsnachforderungen der eigenen Kfz-Versicherung. Noch besser ist man natürlich mit der Premium-Variante abgesichert: Diese leistet sogar für Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen: So kann man also ganz ohne Sorge sein Auto verleihen."
Sprecherin: Dabei ist übrigens völlig egal, wer sich um den Zusatzfahrerschutz kümmert.
O-Ton 3 (Daniel Fabricius, 21 Sek.): "Das ist eine eigenständige Versicherung, die an keine anderen Verträge gekoppelt ist. So können natürlich auch gut Vorbehalte ausgeschaltet werden, wenn man jetzt spürt, dass sich zum Beispiel der Freund schwertut, sein Auto zu verleihen. Nach dem Motto: 'Keine Sorge, wenn der Fahrerkreis in deiner Kfz-Versicherung eingeschränkt ist! Ich kann einen Zusatzfahrerschutz für dein Auto abschließen und du kannst mir guten Gewissens dein Auto leihen.'"
Sprecherin: Und das geht auch ganz spontan.
O-Ton 4 (Daniel Fabricius, 19 Sek.): "Das heißt, Sie gehen mit dem PC, Smartphone oder Tablet auf zusatzfahrerschutz.de, suchen sich den gewünschten Tarif aus, geben den Namen des Zusatzfahrers an und das Autokennzeichen, bezahlen kann man mit Kreditkarte oder per PayPal. Und am Ende muss man den Schutz lediglich noch aktivieren: Das kann man entweder sofort machen oder zu einem späteren Zeitpunkt, ganz wie man es braucht."
Abmoderationsvorschlag:
Egal ob nur für einen Tag oder ganze vier Wochen, ob sofort oder erst nächste Woche - wer sein Auto jemandem überlassen will, der normalerweise nicht mitversichert ist, sollte auf den Zusatzfahrerschutz nicht verzichten. Auch der Zusatzfahrer selbst kann die Versicherung abschließen, ganz gleich, wo man sonst versichert ist. Mehr Infos dazu und zu den unterschiedlichen Tarifen finden Sie auf zusatzfahrerschutz.de.
Pressekontakt:
Ulrich B. Iwan | Tel.: 02131 401010 | Fax: 02131 4014419 |
E-Mail: presse@rcibanque.com
RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland | Jagenbergstr. 1 |
41468 Neuss
Internet: www.rcibanque.de
Original-Content von: RCI Versicherungs-Service GmbH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/129961/4361889
Autofahren kostet Geld - nicht nur Sprit und Instandhaltung, auch die Versicherung gibt's natürlich nicht kostenlos. Ohne Kfz-Haftpflicht geht dabei nichts. Oft kommen noch Teil- oder Vollkasko dazu. Sparen kann man dann an einzelnen Bausteinen, die man selbst vielleicht nicht unbedingt braucht. Wenn man das Auto beispielsweise nur zu Zweit nutzt, kann man den Fahrerkreis einschränken. Wie man sein Auto trotzdem immer noch an Dritte verleiht, ohne dabei ein Risiko einzugehen, weiß Jessica Martin.
Sprecherin: Mal eben das Auto an Familie, Freunde oder Verwandte verleihen, ist auch mit beschränkter Kfz-Haftpflicht kein Problem - mit einem Zusatzfahrerschutz, den man je nach Bedarf für bis zu vier Wochen abschließen kann.
O-Ton 1 (Daniel Fabricius, 18 Sek.): "Man kann für eine bestimmte Dauer einen zusätzlichen Fahrer mitversichern. Wenn Sie Ihr Auto jemandem überlassen und der versicherungstechnisch dazu nicht berechtigt ist, kann das richtig teuer werden. Wenn es nämlich zu einem Unfall kommt, kann die Kfz-Versicherung Beiträge nachfordern oder sogar empfindliche Vertragsstrafen verhängen."
Sprecherin: So Daniel Fabricius vom RCI Versicherungs-Service und erklärt weiter:
O-Ton 2 (Daniel Fabricius, 23 Sek.): "Was genau abgedeckt ist, hängt natürlich vom Umfang ab des Zusatzfahrerschutzes. Es gibt eine Basisvariante, die bei uns ab 5,99 Euro erhältlich ist. Diese übernimmt die Vertragsstrafe und Beitragsnachforderungen der eigenen Kfz-Versicherung. Noch besser ist man natürlich mit der Premium-Variante abgesichert: Diese leistet sogar für Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen: So kann man also ganz ohne Sorge sein Auto verleihen."
Sprecherin: Dabei ist übrigens völlig egal, wer sich um den Zusatzfahrerschutz kümmert.
O-Ton 3 (Daniel Fabricius, 21 Sek.): "Das ist eine eigenständige Versicherung, die an keine anderen Verträge gekoppelt ist. So können natürlich auch gut Vorbehalte ausgeschaltet werden, wenn man jetzt spürt, dass sich zum Beispiel der Freund schwertut, sein Auto zu verleihen. Nach dem Motto: 'Keine Sorge, wenn der Fahrerkreis in deiner Kfz-Versicherung eingeschränkt ist! Ich kann einen Zusatzfahrerschutz für dein Auto abschließen und du kannst mir guten Gewissens dein Auto leihen.'"
Sprecherin: Und das geht auch ganz spontan.
O-Ton 4 (Daniel Fabricius, 19 Sek.): "Das heißt, Sie gehen mit dem PC, Smartphone oder Tablet auf zusatzfahrerschutz.de, suchen sich den gewünschten Tarif aus, geben den Namen des Zusatzfahrers an und das Autokennzeichen, bezahlen kann man mit Kreditkarte oder per PayPal. Und am Ende muss man den Schutz lediglich noch aktivieren: Das kann man entweder sofort machen oder zu einem späteren Zeitpunkt, ganz wie man es braucht."
Abmoderationsvorschlag:
Egal ob nur für einen Tag oder ganze vier Wochen, ob sofort oder erst nächste Woche - wer sein Auto jemandem überlassen will, der normalerweise nicht mitversichert ist, sollte auf den Zusatzfahrerschutz nicht verzichten. Auch der Zusatzfahrer selbst kann die Versicherung abschließen, ganz gleich, wo man sonst versichert ist. Mehr Infos dazu und zu den unterschiedlichen Tarifen finden Sie auf zusatzfahrerschutz.de.
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Ulrich B. Iwan | Tel.: 02131 401010 | Fax: 02131 4014419 |
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