BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung hat trotz jüngster Zweifel von Experten des Bundestags an ihrer Überzeugung festgehalten, dass die Kabinettspläne für einen Teilabbau des Solidaritätszuschlages der Verfassung entsprechen. Der Gesetzentwurf sei geprüft und als verfassungsgemäß befunden worden, auch durch das Bundesjustizministerium, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums bei einer Pressekonferenz in Berlin. "Von daher haben wir keine Zweifel, dass er verfassungsgemäß ist", sagte Ministeriumssprecher Christoph Kuhn.
Ein Sprecher des Justizministeriums bestätigte, wie bei jedem Gesetz sei die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz durch das Ministerium geprüft worden. "In jedem Fall ist im Ergebnis die Verfassungsmäßigkeit von uns geprüft und bejaht worden", sagte Justizministeriumssprecher Maximilian Kall bei derselben Pressekonferenz. Es gebe immer unterschiedliche Ansichten. "Aber unsere Verfassungsrechtler haben dieses Gesetz geprüft und die Verfassungsmäßigkeit bestätigt."
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte zuvor in einer Expertise Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gesetzespläne geäußert. Die Wissenschaftler schrieben in dem Gutachten, das der Bundestag auf seiner Internetseite veröffentlichte, "dass jedwede Erhebung des Solidaritätszuschlags über 2019 hinaus - sei es auch nur von höheren Einkommensgruppen und Unternehmen - ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit in sich birgt".
Das Kabinett hatte die Abschaffung des Soli für den Großteil der Bevölkerung vergangene Woche auf den Weg gebracht. Nach dem Gesetzentwurf soll der Zuschlag von derzeit 5,5 Prozent ab 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler wegfallen. Für weitere rund 6,5 Prozent soll er in Teilen entfallen. Ein Pfad zum kompletten Abbau ist aber nicht vorgesehen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte zuvor einen eigenen Plan vorgelegt, mit dem der Soli bis 2026 ganz abgeschafft würde. Die SPD ist aber gegen eine vollständige Abschaffung des Soli ohne Mehrbelastungen für Gutverdiener.
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August 30, 2019 08:51 ET (12:51 GMT)
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