DGAP-News: SeniVita Social Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
SeniVita Social Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 08.10.2019 in SeniVita Social Estate AG,
Wahnfriedstraße 3, 95444 Bayreuth mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-08-30 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SeniVita Social Estate AG Bayreuth
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
Teilnahme an der
5. ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 8. Oktober 2019, 11:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der SeniVita Social Estate AG,
Wahnfriedstraße 3, 95444 Bayreuth ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der SeniVita Social Estate AG zum 31.12.2018
sowie des Lageberichts und des Berichts des
Aufsichtsrats der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2018*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft
am 20.08.2019 festgestellt. Eine
Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
ist nicht erforderlich.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
_'Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Vorstandsmitgliedern Uwe Seifen und Roland
Zeides wird für ihre jeweilige Amtszeit im
Geschäftsjahr 2018 die Entlastung versagt._
_Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Vorstandsmitgliedern Peter Dressendörfer,
Manfred Vetterl und Dr. Horst Wiesent wird
für ihre jeweilige Amtszeit im
Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.'_
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
_'Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.'_
4. *Beschlussfassung über die Festsetzung der
Vergütung des Aufsichtsrats rückwirkend ab dem
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten
gemäß § 17 der Satzung für das
Geschäftsjahr 2018 eine feste, nach Ablauf
des Geschäftsjahres zahlbare jährliche
Vergütung in Höhe von jeweils EUR
12.000,00. Hiervon abweichend erhält der
Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste
jährliche Vergütung in Höhe von EUR
24.000,00 und der stellvertretende
Vorsitzende des Aufsichtsrates eine feste
jährliche Vergütung in Höhe von EUR
18.000,00. Eine etwa anfallende
Umsatzsteuer wird gesondert vergütet.
Ab Beginn des Geschäftsjahres 2019 erhalten
die Mitglieder des Aufsichtsrats eine
feste, monatliche Vergütung in Höhe von
jeweils EUR 1.400,00, also EUR 16.800,00 im
Jahr. Hiervon abweichend erhält der
Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste
monatliche Vergütung in Höhe von EUR
2.800,00 (EUR 33.600,00 im Jahr) und der
stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrates eine feste monatliche
Vergütung in Höhe von EUR 2.100,00 (EUR
25.200,00 im Jahr). Eine etwa anfallende
Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. Die
Vergütung für die ersten 10 Monate des
Geschäftsjahres 2019 ist nach Ablauf des
Monats Oktober 2019 auszuzahlen. Ab
November 2019 erfolgt die Auszahlung
monatlich. Bis zu einer Neuregelung durch
die Hauptversammlung wird diese Regelung
auch in den nächsten Jahren fortgesetzt.'
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu
beschließen:
_'Die MSW GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Straße
des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, wird
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 bestellt.'_
*Teilnahmeberechtigung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß
§ 21 der Satzung sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform
und in deutscher oder englischer Sprache bei der
Gesellschaft angemeldet haben.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der
nachfolgenden Adresse bis spätestens Dienstag, den 01.
Oktober 2019 zugegangen sein:
SeniVita Social Estate AG
Wahnfriedstraße 3
95444 Bayreuth
Fax: 0921 2305906-44
E-Mail: info@sse-ag.de
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können das Stimmrecht aus ihren
Aktien durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen grundsätzlich der Textform.
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten
Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll,
besteht ein Textformerfordernis nicht. Wir weisen
jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu
bevollmächtigenden Institute oder Personen
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen.
*Informationen zum Datenschutz*
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung
der Hauptversammlung folgende Kategorien
personenbezogener Daten von Aktionären,
Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name
oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von
jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl
der Aktien). Die Verarbeitung von personenbezogenen
Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6
Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten
rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung
einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die
Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die
Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser
Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben
genannten Kategorien personenbezogener Daten
unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten
können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur
Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft
verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen
lauten:
SeniVita Social Estate AG
Wahnfriedstraße 3
95444 Bayreuth
Telefax: 0921 230 5906-44
E-Mail: info@sse-ag.de
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der
Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an
Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch
Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der
Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im
Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt
wurden. Hierbei handelt es sich um typische
Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen,
Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister
erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der
für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen
Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der
Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre
Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie
erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von
bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw.
-wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Ihnen
gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten
veröffentlicht.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis
zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach
Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann
gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der
Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von
Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in
Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über
die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert
wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten.
Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung
unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der
Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu
verlangen und das Recht auf Löschung von
unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange
gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine
gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen
Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen).
Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter
das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an
die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen
Dateiformat (Recht auf 'Datenportabilität').
Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende
E-Mail an: info@sse-ag.de
Darüber hinaus haben die Aktionäre und
Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei
einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen
Sie unter folgender Adresse:
Herrn Kurt Mieschala
Anschrift: Friedrich-Ebert-Str. 57
92421 Schwandorf
Tel.: 09431 998005-0
E-Mail: Simonavicius@rechtsanwalt.mieschala.de
Bayreuth, August 2019
*SeniVita Social Estate AG*
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August 30, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)
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