Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) hatte vor Kurzem darauf hingewiesen, dass es Anzeichen für eine künftige Klassifizierung von Fondspolicen als Kapitalanlageprodukte gebe und damit einhergehe, dass für deren Vermittlung eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung ...Den vollständigen Artikel lesen ...