Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 23.07.2019 beschlossen, dass die Verfassungsbeschwerde einer Frau nicht zur Verhandlung zugelassen wird. Diese hatte das Gericht angerufen, nachdem sie bereits vor dem Arbeitsgericht Essen, dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf und dem Bundesarbeitsgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...