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EU will Whistleblower besser schützen - Was Compliance-Verantwortliche in Unternehmen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes beachten sollten

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Berlin (pts031/03.09.2019/14:20) - In knapp zwei Wochen ist es soweit: Nach 
jahrelangem Ringen um eine Verbesserung des Hinweisgeberschutzes in Europa, 
werden die EU-Minister am 16. September die 2018 vorgeschlagene EU-Richtlinie 
zum verbesserten Schutz von Whistleblowern verabschieden. Bis September 2021 
haben die EU-Mitgliedstaaten dann Zeit, das Gesetz in nationales Recht 
umzuwandeln. Die EU-Richtlinie gilt als Meilenstein im Kampf um den Schutz von 
Whistleblowern vor Repressalien sowie der Förderung von Meldungen zu 
Rechtsverstößen. 
 
"Wir begrüßen diesen wichtigen und längst überfälligen Schritt in Richtung 
Whistleblower-Schutz sehr. Es zeigt den Gezeitenwechsel im Umgang mit 
Hinweisgebern und generell dem Thema Compliance, denn als wir 2001 mit dem 
ersten elektronischen Hinweisgebesystem auf den Markt gingen, stießen wir 
in vielen Chefetagen auf Unverständnis - Compliance war kein Thema. Das neue 
Gesetz trägt der gesellschaftlichen Relevanz von Whistleblowern für den 
Werteerhalt in der Wirtschaft und in der Gesellschaft Rechnung. Es ist an der 
Zeit, dass dies auch der europäische Gesetzgeber erkannt hat", so Kenan Tur, 
Gründer und Vorstand der Business Keeper AG, Pionier und europäischer 
Marktführer im Bereich elektronischer Hinweisgebersysteme. 
 
Was beinhaltet die EU-Richtlinie aber konkret und vor welchen Herausforderungen 
stehen nicht zuletzt auch kleine und mittelständische Unternehmen? Das 
Whistleblower-Gesetz verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 
oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz in der EU dazu, ein internes 
Hinweisgebersystem einzuführen. Das EU-Gesetz sieht ein dreistufiges Meldesystem 
vor: Zuerst sollen sich Arbeitnehmer über interne Meldesysteme an ihren 
Arbeitgeber wenden. Sofern die Meldung keinen Erfolg verspricht, kommen 
Meldungen an die zuständigen Behörden in Betracht, die innerhalb von drei 
Monaten auf die Hinweise reagieren bzw. diese weiter verfolgen müssen. In 
letzter Instanz dürfen sich Hinweisgeber auch an die Öffentlichkeit wenden. 
Insbesondere öffentlich gemachte Missstände bringen ein immenses Potential für 
Wirtschafts- und Reputationsschäden mit sich. Daher sollten Unternehmen dem 
möglichst durch den Einsatz effektiver Hinweisgebersysteme vorbeugen. 
 
Was Unternehmen bei der Einführung eines elektronischen Hinweisgebersystems 
beachten sollten 
 
Doch Hinweisgebersystem ist nicht gleich Hinweisgebersystem. Der wichtigste 
Aspekt bei der Wahl eines geeigneten Systems ist die 100 % garantierte 
Anonymität des Meldenden, was sich nur mithilfe einer modern verschlüsselten und 
hochsicheren Technologie gewährleisten lässt. Compliance-Verantwortliche sollten 
sich zudem für ein System entscheiden, welches die Möglichkeit eines geschützten 
Dialogs mit dem Bearbeiter ermöglicht. 
 
"Nach mittlerweile 20-jähriger Zusammenarbeit mit unseren Kunden - ob KMU, 
internationale Konzerne oder Behörden - wissen wir aus erster Hand, wie effektiv 
und notwendig das Angebot eines internen Meldesystems in den Unternehmen ist. 
Oberste Priorität hat für uns der Schutz der anonymen Hinweisgeber, welchen wir 
durch spezielle Verschlüsselungs- und Sicherheitstechnologien gewährleisten. 
Anders als bei allen anderen auf dem Markt vorhandenen Anbietern haben aber 
weder wir als Business Keeper AG noch Dritte die Möglichkeit, auf die sensiblen 
Meldungsdaten zuzugreifen. Dies ist für eine nachhaltige Vertrauensbasis 
gegenüber den Mitarbeitern enorm wichtig, um eine funktionierende und 
vertrauenswürdige Compliance-Struktur im Unternehmen zu etablieren. Um dieses 
sicherzustellen, lassen wir das BKMS® Hinweisgebersystem regelmäßig von 
unabhängigen Gutachtern überprüfen und zertifizieren", erklärt Kai Leisering, 
Vorstand der Business Keeper AG. 
 
Über die Hälfte der Meldungen werden von Mitarbeitern abgegeben, Tendenz 
steigend. Unternehmen sind daher dringend angehalten, das Vertrauen ihrer 
Mitarbeiter nachhaltig zu gewinnen, um potentiellen Hinweisgebern die Angst vor 
negativen Konsequenzen einer Meldungsabgabe zu nehmen und somit aktiv eine 
wertebasierte Unternehmenskultur im eigenen Interesse zu fördern. 
 
Business Keeper AG 
Die Business Keeper AG mit Sitz in Berlin ist der europaweit erste und führende 
Anbieter eines elektronischen Hinweisgebersystems. Das Business Keeper 
Monitoring System (BKMS® System) ermöglicht die systematische und vertrauliche 
Übermittlung von Hinweisen von Mitarbeitern und Lieferanten und schützt 
Organisationen auf diesem Weg nachhaltig sowohl vor rechtlichen als auch vor 
reputativen Schäden. Dabei erfüllt das hochsichere, webbasierte BKMS® System 
höchste Anforderungen an den Datenschutz sowie die Datensicherheit und ist das 
einzige Hinweisgebersystem, das nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht 
zertifiziert ist. 
 
Zu den Kunden der Business Keeper AG zählen internationale Konzerne sowie 
mittelständische Unternehmen verschiedenster Branchen, Banken, Versicherungen, 
die öffentliche Verwaltung, das Gesundheitswesen, gemeinnützige Institutionen 
und Anti-Korruptionsorganisationen weltweit. Das BKMS® System wird derzeit in 
197 Ländern und Regionen sowie in mehr als 65 Sprachen eingesetzt. Etwa fünf 
Millionen Angestellte von Kundenunternehmen (ohne Zulieferer und Partner) haben 
Zugang zu der Anwendung. Unter Einbezug der behördlichen BKMS® Systeme sind es 
rund 500 Millionen potenzielle Nutzer. 
 
Pressekontakt: 
Ulrike Dittmar 
Business Keeper AG 
Bayreuther Str. 35 
10789 Berlin 
Tel.: +49 (0) 30 88 77 444 0 
Fax: +49 (0) 30 88 77 444 66 
E-Mail: u.dittmar@business-keeper.com 
Web: https://www.business-keeper.com 
 
(Ende) 
 
Aussender: Business Keeper AG 
Ansprechpartner: Ulrike Dittmar 
Tel.: +49 30 8877444-0 
E-Mail: u.dittmar@business-keeper.com 
Website: www.business-keeper.com 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20190903031 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

September 03, 2019 08:20 ET (12:20 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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