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Dow Jones News
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FPSB Deutschland warnt: Diese Fallstricke sollten Anleger bei Fremdwährungskonten beachten

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Frankfurt am Main (pts011/04.09.2019/10:45) - Anleger, die ihr Portfolio gut 
diversifizieren wollen, kommen in der Regel nicht darum herum, auch in Märkte 
außerhalb des Euroraums zu investieren. Ein beliebtes Mittel, um das 
umzusetzen, sind Fremdwährungskonten, die angesichts der negativen Zinsen im 
Euroraum zusätzlich auch noch attraktiver verzinst sind. "Allerdings sollten 
Anleger nicht nur auf die Vorzüge achten, sondern auch die Fallstricke 
berücksichtigen, die mit solchen Konten verbunden sind", warnt Professor Dr. 
Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board 
Deutschland (FPSB Deutschland). "So kann es bei Devisenkonten zu 
steuerpflichtigen Erträgen kommen, wobei die anfallende Steuer, anders als bei 
Gewinnen aus Aktieninvestments, nicht automatisch von der jeweiligen Bank 
abgeführt wird. Vielmehr muss der Anleger in diesem Fall dafür selbst Sorge 
tragen." 
 
Wer die Vorteile von Fremdwährungskonten nutzen möchte, ohne in steuerliche 
Schwierigkeiten zu geraten, sollte dies deshalb besser mit professioneller 
Unterstützung tun. Bestens geeignet sind dafür die vom FPSB zertifizierten 
CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals, die nicht nur die anerkannt beste 
Ausbildung im Finanzbereich genießen, sondern auch auf Grund strenger 
ethischer Standesregeln zuallererst den Interessen ihrer Kunden verpflichtet 
sind. 
 
Wer sich die Entwicklung und Bedeutung der Aktienmärkte anschaut, muss zu der 
Auffassung kommen, dass US-Titel in jedes Depot gehören. So hat sich der 
amerikanische Leitindex S&P 500 in den vergangenen Jahren nicht nur so gut 
entwickelt wie kaum ein anderer Aktienmarkt, sondern US-Aktien insgesamt machen 
derzeit am MSCI World Index auch mehr als 62 Prozent aus. Es kann deshalb für 
einen Investor Sinn machen, ein Fremdwährungskonto in US-Dollar zu eröffnen. 
 
"Schließlich können Anleger auf diese Weise internationale Zahlungen, also 
beispielsweise den Kauf von amerikanischen Titeln, schneller und effizienter 
ausführen und die sonst anfallenden Umtauschgebühren sparen", erklärt Prof. 
Tilmes. Dazu kommt, dass gerade US-Dollar-Konten derzeit deutlich besser 
verzinst werden. Während es hierzulande kaum mehr als ein Prozent auf 
Tagesgeldkonten gibt, sind bei Konten in der US-amerikanischen Währung zum Teil 
bis zu 3,50 Prozent drin. 
 
Fremdwährungskonten: Komplexe steuerliche Behandlung 
 
Allerdings sollten sich Anleger, bevor sie ein solches Devisenkonto eröffnen, 
erst einmal genau mit den Bedingungen auseinandersetzen. Die sind nämlich 
deutlich komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. So fällt auf 
Wechselkursgewinne bei Fremdwährungskonten nämlich, anders als bei Gewinnen aus 
Aktieninvestments, keine Abgeltungsteuer an. 
 
"Stattdessen kommt hier die Einkommensteuer zum Tragen", informiert Prof. Tilmes, 
 der neben seiner Vorstandstätigkeit auch wissenschaftlicher Leiter des PFI 
Private Finance Institute / EBS Finanzakademie der EBS Business School, 
Oestrich-Winkel, ist. Das heißt, Gewinne aus Devisengeschäften müssen in 
der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. 
 
Erzielt ein Anleger aus seinem deutschen Depot heraus Währungsgewinne durch den 
Kauf und Verkauf von Wertpapieren, zieht die Hausbank automatisch 25 % 
Abgeltungssteuer von den Gewinnen ab. Anders verhält es sich bei Gewinnen aus 
sogenannten "Fremdwährungsguthaben". Gemeint sind damit Kontoguthaben in einer 
anderen Währung als Euro. Eine Steuerpflicht entsteht dann, wenn ein 
Kontoguthaben in Fremdwährung innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder 
veräußert wird und durch steigende Kurse ein Gewinn möglich ist. 
 
Das bedeutet bei Fremdwährungsgeschäften, dass die Bank sich eben nicht wie bei 
der Abgeltungssteuer automatisch darum kümmert, die entsprechende Abgabe an den 
Staat abzuführen. "Will der Anleger vermeiden, dass er Steuern hinterzieht, muss 
er sich selbst darum kümmern", macht Tilmes weiter klar. Dazu muss der Investor 
aber genau wissen, in welchen Fällen Steuern überhaupt relevant werden. Denn 
auch das ist nicht ganz so einfach zu durchschauen. 
 
Ein Beispiel: Angenommen, ein Anleger kauft US-Aktien mit dem Geld auf seinem 
US-Dollar-Konto, dann verkauft er die Devise zu einem bestimmten 
Euro-Dollar-Wechselkurs. Veräußert er die Titel innerhalb eines Jahres, 
dann erwirbt er US-Dollar, dann aber unter Umständen zu einem anderen Euro-Kurs. 
Wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der beispielhaften USD-Beträge nicht mehr 
als ein Jahr liegt, muss der Gewinn aus dem isolierten Währungsgeschäft mit dem 
individuellen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Andererseits ist bei 
Währungsgeschäften i.V.m. Wertpapiertransaktionen der auf dem veränderten 
Wechselkurs beruhende Teil des Gewinns aus steuerlicher Sicht ein 
unselbständiger Teil des insgesamt anfallenden, in Euro berechneten 
Wertpapiergewinns, der insgesamt unter die Abgeltungsteuer fällt. 
 
"Und das gilt eben auch, wenn der Anleger das Geld gar nicht in Euro 
zurückgetauscht hat, sondern alle Transaktionen nur auf dem US-Dollar-Konto 
stattgefunden haben", so der Finanzexperte. Diese Regelung greift übrigens auch 
beim Umtausch in eine Drittwährung, also von Dollar in britische Pfund oder 
Schweizer Franken. 
 
Dass der Tausch von Euro in US-Dollar eine Anschaffung der US-Dollar darstellt, 
ist ohne weiteres einleuchtend. Überraschend für viele Investoren dürfte 
sein, dass der Kauf von US-Aktien mit dem Geld von dem US-Dollar-Konto eine 
Veräußerung der US-Dollar darstellt und der bei zwischenzeitlich 
gestiegenem Dollarkurs anfallende Wechselkursgewinn zu versteuern ist. Die 
spätere Veräußerung der US-Aktien gegen Gutschrift auf dem US-Dollar-Konto 
führt dann wieder zur Anschaffung von US-Dollar. Das liegt daran, dass US-Dollar 
und US-Aktien verschiedene Wirtschaftsgüter sind, die aus steuerlicher 
Perspektive in Euro bewertet werden. 
 
Diese Erträge aus den oben beschrieben Fremdwährungsguthaben werden nicht auf 
der Steuerbescheinigung der Banken ausgewiesen und müssen manuell anhand der 
Konten bzw. Umsatzbelege berechnet werden. Der Steuerpflichtige muss die Gewinne 
selbst berechnen und deklarieren. Dafür wird es erforderlich, für das 
Wirtschaftsgut "Fremdwährung" einen Bestand zu führen. Dies erfolgt im 
First-in-First-Out-Verfahren. In Abhängigkeit von der Anzahl der betroffenen 
Konten, Transaktionen und Art der Geschäfte wird somit eine laufende gesonderte 
Buchhaltung erforderlich, die sehr komplex werden kann. 
 
Wie CFP®-Professionals helfen können 
 
Noch komplexer wird der Sachverhalt durch diverse Ausnahmeregelungen. So gibt es 
eine Freigrenze für Gewinne aus Fremdwährungskonten je Kalenderjahr in Höhe von 
600 Euro nach der Saldierung mit Währungsverlusten. Keine Anschaffung von 
Devisen im steuerlichen Sinne sind dagegen Dividenden oder Zinszahlungen, die 
dem Konto gutgeschrieben werden. "Und schließlich gilt es auch nicht zu 
vergessen, dass die einjährige Spekulationsfrist nur für unverzinste 
Devisenkonten gilt, bei verzinsten Konten verlängert sich diese", erklärt Prof. 
Tilmes weiter. Völlig verwirrend für Laien wird die gesamte Berechnung, wenn das 
Fremdwährungskonto nicht mit einer Einmalzahlung aufgefüllt wird, sondern dies 
in mehreren Tranchen geschieht. 
 
"Diese wenigen beschriebenen Fälle machen bereits deutlich, dass es für Anleger 
wichtig ist, nicht nur auf die Vorzüge eines Fremdwährungskontos zu achten, 
sondern sich auch sehr genau mit den steuerlichen Bedingungen 
auseinanderzusetzen", sagt der Anlagefachmann. Bevor ein Investor diesen Schritt 
geht, sollte er deshalb dringend einen Experten aufsuchen. CFP®-Professionals 
sind in der Lage, das Für und Wider solcher Konten im Grundsatz und individuell 
für den jeweiligen Anleger genau abzuwägen und eine Entscheidungshilfe zu 
liefern, ob sich ein solches Fremdwährungskonto tatsächlich auszahlt. Angesichts 
der Komplexität des Themas ist es für jeden Investor ratsam, sich professionelle 
Hilfe von anerkannten Experten wie einem CFP®-Professional zu holen. In 
steuerlichen Fragestellungen sollte des Weiteren dringend immer Rücksprache mit 
dem Steuerberater gehalten werden. 
 
Über den FPSB Deutschland e.V. 
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit 
derzeit 26 Mitgliedsländern und mehr als 180.000 Zertifikatsträgern. Das 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz 
in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. 
Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten 
und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. 
 
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und 
Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, 
 unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher 
ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum 
CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial 
Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN 
CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich 1.400 Personen 
seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter Privater 
Finanzplaner) zertifiziert. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 04, 2019 04:45 ET (08:45 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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