Was auf einem Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) liegt, ist innerhalb bestimmter Grenzen für Gläubiger unerreichbar. Und diese Grenzen sind zum 1. Juli gestiegen - zum ersten Mal seit zwei Jahren. Lesen Sie hier, was Sie sonst noch alles über das P-Konto wissen müssen. Von Martin ReimDen vollständigen Artikel lesen ...
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