BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesnetzagentur hat auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH die ersteigerten Frequenzen im Bereich bei 3,6 GHz zugeteilt, wie die Behörde bekanntgab. Die Frequenzen der anderen erfolgreichen Bieter könnten auf Antrag ebenfalls zugeteilt werden. Zuteilungsanträge der Drillisch Netz AG und der Vodafone GmbH lägen vor und sollten in Kürze beschieden werden.
"Die ersteigerten Frequenzen können nach der Zuteilung bundesweit für 5G genutzt werden", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Die schnelle Breitbandversorgung liege damit in den Händen der Unternehmen. "Die Netzbetreiber können ihre Netzplanung konkretisieren und ihre Netze zügig ausbauen."
Gegenstand der Frequenzauktion in Mainz waren laut den Angaben 41 Frequenzblöcke aus den Frequenzbereichen 2 GHz und 3,6 GHz, die zum Großteil bezüglich ihrer Lage im Spektrum abstrakt versteigert wurden. Lediglich im 3,6-GHz-Bereich wurden der oberste und der unterste Block in konkreter Bandlage versteigert. Die vier Bieter hatten demnach Gelegenheit, sich über die Lage der abstrakt ersteigerten Frequenzblöcke in den Frequenzbereichen zu verständigen.
Weil eine vollständige Einigung nicht erzielt wurde, habe die Netzagentur am 2. August über die Zuordnung entschieden. Auf Antrag der Unternehmen könnten die Frequenzen nun jeweils zugeteilt werden. Die Bundesnetzagentur könne die Frequenzen zügig zuteilen. "Damit können die Frequenzen für die jeweiligen Geschäftsmodelle genutzt werden", erklärte die Behörde.
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September 04, 2019 08:29 ET (12:29 GMT)
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