Facebook
Außerdem wirft Facebook die Frage auf, ob dabei nur Informationen übertragen werden können, die eine Person selbst beim Anbieter verfügbar gemacht hat - oder auch die einen Nutzer betreffenden Daten, die ein Dienst per Analyse zum Beispiel zur Personalisierung der Werbung generierte. Sollten dabei zum Beispiel auch Listen besuchter Websites, gespeicherter Ortungsangaben und anderer Aktivitäten übertragen werden, fragt sich Facebook.
Eine Kernfrage für Facebook als Online-Netzwerk wäre, ob dabei auch Informationen zu Interaktionen zwischen verschiedenen Nutzern übermittelt werden sollen oder nicht. Diese Informationen könnten für andere Online-Netzwerke extrem wichtig sein.
Die sogenannte Datenportabilität - also der Grundsatz, dass man seine Informationen aus einem Dienst wieder herausziehen und zu einem anderen Service übertragen kann - ist unter anderem in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgeschrieben. Man brauche aber klare Regeln dazu, welche Daten transferiert werden können und wer dabei für den Datenschutz verantwortlich ist, argumentiert Facebook.
Facebook-Chef Mark Zuckerberg schrieb vor kurzem bereits, dass
Datenportabilität für die Nutzer sehr einfach gestaltet werden
müsse. Tech-Konzerne wie Facebook, Google
ISIN US0378331005 US5949181045 US30303M1027 US02079K1079
AXC0288 2019-09-04/18:31