Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass grundlos an einen Empfänger geleistete Zulagen bei einem Altersvorsorgevertrag von der ZfA zurückgefordert werden dürfen. Hier komme es nicht darauf an, dass die ZfA die Ansprüche nicht geprüft habe und auch ein Verschulden des ...Den vollständigen Artikel lesen ...