Gegen das Urteil im Prozess um das BASF
Das Gericht hatte den Angeklagten am 27. August wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie der fahrlässigen Herbeiführung einer Explosion zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der 63-Jährige hatte nach Ansicht des Gerichts bei Schweißarbeiten eine Explosion verursacht, bei der fünf Menschen starben und 44 Personen verletzt wurden.
Mit dem Urteil war das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Verteidiger hatte auf Freispruch oder Bewährungsstrafe von höchstens sechs Monaten plädiert. Die Vertreter von Hinterbliebenen und Verletzten, die vor Gericht als Nebenkläger auftraten, forderten eine härtere Strafe.
Richter Uwe Gau hatte eingeräumt, dass man beim Strafmaß anderer Meinung sein könne. Das Gericht erkannte jedoch ausdrücklich auch eine "kausale Mitverantwortung" beim Chemieunternehmen BASF./wo/DP/nas
ISIN DE000BASF111
AXC0154 2019-09-05/11:49
