Inkassofirmen, die Geld von säumigen Kunden eintreiben, sollen künftig weniger Gebühren verlangen dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegt. "Wer mit seinen Schulden in ein Inkassoverfahren gerät, muss ohnehin schon draufzahlen", sagte Lambrecht der "Bild"-Zeitung. "Es ist ein großes Ärgernis, dass dabei vielfach sogar überhöhte Gebühren verlangt werden, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand stehen." Verbraucher würden häufig abgezockt.
Derzeit dürfen Inkassofirmen auch bei kleinen Forderungen eine Gebühr von bis zu 70,20 Euro in Rechnung stellen - selbst wenn sie keinen großen Aufwand treiben und nur einen Brief verschicken. "Solchen Inkassofallen werden wir in Zukunft einen Riegel vorschieben", sagte Lambrecht. Schuldner, die zur Zahlung bereit sind und den Inkassofirmen deshalb wenig Arbeit machen, sollen geschützt werden. Für sie soll die Gebühren-Höchstgrenze bei Forderungen bis zu 500 Euro auf 37,80 Euro sinken. Dem Gesetzentwurf zufolge, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, betrifft das 83 Prozent aller Inkasso-Verfahren.
Das Ministerium rechnet deshalb damit, dass sich die Mehrheit der rund 2000 Inkassofirmen auf sinkende Einnahmen gefasst machen muss. Rund 55 Prozent der Unternehmen berechneten derzeit Höchstsätze. Schuldner, die Zahlungen hinauszögern oder mit Tricks versuchen, den Geldeintreibern zu entkommen, sollen nicht profitieren: Für sie gelten weiterhin die höheren Gebühren, weil der Aufwand für die Inkassofirmen größer ist./tam/DP/nas
AXC0159 2019-09-06/13:24