Gutverdiener müssen sich im kommenden Jahr auf Mehrbelastungen bei den Sozialabgaben einstellen. Angehoben werden turnusgemäß die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen. Das geht aus einem am Freitag in Berlin veröffentlichten Verordnungsentwurf hervor, über den das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag) zuerst berichtete.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und in der Arbeitslosenversicherung sollen auf monatlich 6900 Euro (West) beziehungsweise 6450 Euro (Ost) steigen. Bisher lagen sie bei 6700 Euro in den alten sowie 6150 Euro in den neuen Ländern. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt zu Jahresbeginn auf bundeseinheitlich 4687,50 Euro. Bisher lag sie bei 4537,50 Euro. Die Rechengrößen werden alljährlich an die Lohnentwicklung des zurückliegenden Jahres nach einer feststehenden Formel angepasst.
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe das Einkommen bei der Beitragsberechnung herangezogen wird./bw/DP/nas
AXC0215 2019-09-06/16:32