Eine Bankgebühr für die Umschuldung von Immobilienkrediten dürfte nach vorläufiger Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe unzulässig sein. Der Aufwand der Bank sei mit dem Zins abzugelten, sagte der Vorsitzende des für das Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats, Jürgen Ellenberger, in einer Verhandlung am Dienstag. Ein Urteil soll am Nachmittag verkündet werden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen ein Geldinstitut aus dem nordrhein-westfälischen Steinfurt geklagt, weil es 100 Euro verlangt, wenn ein Kreditnehmer nach Ablauf der Zinsbindung seine Immobilie bei einer anderen Bank weiterfinanzieren will. Es sei die Pflicht und keine Sonderleistung der Bank, dem Kunden den Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut zu ermöglichen, argumentierte der Anwalt des Bundesverbands.
Bei einer solchen Umschuldung werden Grundschuld und Ablösesumme Zug um Zug zwischen den beteiligten Banken übertragen. Kreditnehmer haben das Recht, zum Ende der Zinsbindung zu einer anderen Bank zu wechseln. Geldinstitute dürfen Kunden diesen Wechsel nicht unnötig erschweren. Aus diesem Grund sind Gebühren für die Übertragung der Grundschuld im Rahmen eines Treuhandverhältnisses auf den neuen Kreditgeber unzulässig, hatte das Oberlandesgericht Hamm geurteilt./moe/DP/nas
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