Das LSG Darmstadt hat geurteilt, dass eine Beschäftigte bei einem Sturz auf ihrer Dienstreise nicht gesetzlich unfallversichert war. Die Frau hatte sich im konkreten Fall 2015 auf einer Dienstreise in Lissabon befunden, wo sie aus beruflichem Anlass an einem Kongress teilgenommen hatte. Nach Beendigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...