DGAP-News: Namendo Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Namendo Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.10.2019 in Frankfurt a.M mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-09-13 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Namendo Solutions AG Berlin Wir laden unsere Aktionäre zu der am 22. Oktober 2019 um 17.00 Uhr in der Friedensstraße 6-10 in Frankfurt stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Angekündigt wird folgende Tagesordnung: 1. *Vorlage der Bilanz 2018 der Namendo Solutions AG* 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu beschließen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtrates für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Aufsichtrates für diesen Zeitraum zu beschließen. 4. *Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Mit Beendigung der Hauptversammlung am 22 Oktober 2019 endet die Amtszeit von Herrn Guenter Lung, Frau Josephine Etonyeaku und Antonio Piazza. Die nachfolgenden Wahlvorschläge beruhen auf den Empfehlungen des Aufsichtsrats und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Anforderungsprofils für das Gesamtgremium an. Aufsichtsrat schlägt vor, a. n.n. b. n.n. c. n.n. 5. *Lagebericht* 6. *Sonstiges* *Teilnahmebedingungen:* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch die depotführende Bank aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Anmeldung und Nachweis müssen der Gesellschaft unter folgender Anschrift: *Namendo Solutions AG* *Max Planck Str. 3* *12489 Berlin* bis spätestens am 6. Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen. Fällt der 6. Tag vor dem Tag der Hauptversammlung auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz der Gesellschaft staatlich anerkannten gesetzlichen Feiertag, so müssen Anmeldung und Nachweis spätestens am vorhergehenden Werktag zugehen. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Vollmacht bedarf zur Wirksamkeit der Textform. *Anträge von Aktionären:* Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer Begründung bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung ausschließlich zu richten an: Berlin, im September 2018 *Namendo Solutions AG* _Der Vorstand_ 2019-09-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Namendo Solutions AG Max Planck Strasse 3 12489 Berlin Deutschland E-Mail: lung@namendo.de Internet: https://www.namendo.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service 873557 2019-09-13
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September 13, 2019 09:05 ET (13:05 GMT)